Scharfe Kritik üben die Sozialhelden e.V. übt scharfe Kritik am Inhalt des Referentenentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG). „Der Entwurf bleibt weit hinter den Anforderungen einer modernen, inklusiven Gesellschaft zurück“, sagt der Verein und warnt vor einem „Gesetz der vertanen Chancen“.

Das Gesetzgebungsverfahren wird außerdem stark kritisiert: Der Entwurf erreichte die Behindertenverbände erst am 19. November – mit einer Frist von weniger als drei Wochen (!) für Stellungnahmen. Gleichzeitig erfuhr der Verein aber, dass wirtschaftliche Akteur*innen bereits im Juli 2025 Zugang zu Vorentwürfen hatten.

„Diese Schieflage zeigt deutlich, dass eine ernsthafte Beteiligung der Zivilgesellschaft nicht vorgesehen war“, so Raúl Krauthausen, Gründer der Sozialheld*innen. „Ein Gesetz, das Barrierefreiheit stärken soll, darf nicht unter Ausschluss derjenigen entstehen, die täglich von Barrieren betroffen sind.“

Die Sozialheld*innen kritisieren insbesondere:

  • Schwache Standards für öffentliche Förderungen: Der Staat könnte laut Entwurf weiterhin Projekte finanzieren, die nicht barrierefrei sind. Das sei „inklusionspolitisch und haushaltspolitisch fahrlässig“.
    Forderung: Kein Steuergeld für Barrieren – sämtliche Förderungen müssen verbindlich an Barrierefreiheit gekoppelt sein; auch um spätere Modernisierungskosten zu sparen.
  • Sanktionsfreie Diskriminierung durch Unternehmen: Private Anbieter sollen weiterhin faktisch ohne Konsequenzen Barrieren aufrechterhalten dürfen.
    Forderung: Einführung eines Schadensersatzanspruchs – ohne Sanktionen bleibt jedes Verbot wirkungslos.
  • Unklare Zumutbarkeitsregeln: Der Entwurf entlaste pauschal alle baulichen Maßnahmen der Privatwirtschaft.
    Forderung: Widerlegbare Vermutung, dass Barriereabbau zumutbar ist – mit fairen Umsatzschwellen und Härtefallregelungen.
  • Sonderrechte für die Deutsche Welle: Der Entwurf nimmt den öffentlich finanzierten Auslandssender explizit aus Barrierefreiheitsanforderungen heraus.
    Forderung: Streichung der Ausnahme – „Wer die Stimme Deutschlands vertritt, muss für alle hörbar sein.“

Die Sozialheld*innen sprechen von einer…

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Bevor es brennt

3. Dezember 2025

Was tun, bevor es brennt? Ein Projekt des Verfassungsblogs benennt Schlüsselpositionen in der Justiz, die auf keinen Fall in die Hände der AfD geraten sollten. 

Es ist ein beunruhigendes Zukunftsszenario: Falls autoritär-populistische Kräfte wie  die verfassungsfeindliche, völkische AfD die Macht übernehmen, könnten sie die Rechte von Migrant:innen, Andersdenkenden oder sexuellen Minderheiten beschneiden. Gerichte – vor allem Verfassungsgerichte – würden sicher versuchen, sich dem entgegenzustellen; daher streben autoritäre Populist:innen stets danach, die Justiz zu schwächen oder sie geradezu zu besetzen. Das „Justiz-Projekt“ des Verfassungsblogs, geleitet von Max Steinbeis, beleuchtet genau diese Risiken: 14 Jurist:innen analysierten ein Jahr lang die Gefahren für die Justiz und schlagen mögliche Resilienzmechanismen vor. Jetzt legten Sie ihre Arbeit vor.

Auf Bundesebene wurde vor einem Jahr bereits ein Resilienz-Mechanismus entwickelt. Wenn im Bundestag keine Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen mehr gewählt werden können, weil zum Beispiel die AfD mehr als ein Drittel der Sitze innehat und eine Wahl blockiert, kann jetzt stattdessen der Bundesrat die Wahl vornehmen.

In den Bundesländern fehlen solche Ersatzmechanismen teils noch. In 12 von 16 Bundesländern –darunter auch Niedersachsen– erfolgt beispielsweise die Wahl der Landesverfassungsrichter:innen mit Zweidrittelmehrheit. Das macht potenzielle Blockaden durch eine starke AfD wahrscheinlicher. Das Projekt schlägt vor, bei einer blockierten Wahl das Landesverfassungsgericht Kan­di­da­t:in­nen vorschlägt, die dann im Landtag mit einfacher Mehrheit gewählt werden können. Doch solche institutionellen Lösungen sind immer zweischneidig; denn sobald eine rechtsautoritäre  Partei die Mehrheit in einem Landtag hat, kann sie Mechanismen für ihre eigenen Zwecke nutzen, mit denen man Sperrminoritäten aushebelt.

Zwei zentrale Ämter  gelten -so das Justiz-Projekt- als besonders sensibel: die Präsident:in des Landesverfassungsgerichts (zentraler Einfluss kann das Gericht lahmlegen) und die Frage, ob die Jus­tiz­mi­nis­ter:in in einer künftigen Koalition der AfD überlassen wird. Das Projekt betont daher eine gründliche Sensibilisierung für administrative Angriffsflächen, ohne den Polit-Rechten unfreiwillig eine Anleitung zu liefern.

Über theoretische Überlegungen hinaus kann als einschlägiges Fallbeispiel, das auch im „Justiz-Projekt“ Erwähnung findet, der asylrechtlicher Fall des Berliner Verwaltungsgerichts dienen: Im Juli 2025 erging im Eilverfahren eine Entscheidung, wonach Zurückweisungen von Asylsuchenden an deutschen Grenzen (eu-)rechtswidrig sind. Daraufhin gab es einen Shitstorm, wobei unter anderem dem Kammervorsitzenden eine vermeintlich unangebrachte Nähe zu den Grünen vorgeworfen wurde – insinuiert wurde eine Entscheidung aus politischen statt aus rechtlichen Gründen. Auch tat die Bundesregierung die Entscheidung als Einzelfallentscheidung ab und setzte ihre rechtswidrige Praxis fort.

Kurz darauf stellte sich die Verwaltungsgerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter öffentlich vor den Kammervorsitzenden. Im Gespräch mit Zeit Online erklärte sie detailliert, wie es auf Grundlage des Geschäftsverteilungsplans zu der Entscheidung kam. Mit deutlichen Worten kritisierte sie dabei auch die als „Kampagne“ bezeichnete öffentliche Debatte: „Verschiedene Akteure versuchen gezielt, einen einzelnen Richter zu diffamieren, um so das Gericht und letztlich die Justiz insgesamt zu delegitimieren. Das ist absolut inakzeptabel.“

Auch die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf an das Bundesverfassungsgericht in diesem Sommer dient dem „Justiz-Projekt“ als (Negativ-)Beispiel dafür, dass der „der Schutz des Ansehens von Gerichten einer „schleichenden Logik der Politisierunggerichtlicher Entscheidungen und Richterernennungen“ weicht. Mit einer derartigen Politisierung gehe ein zunehmendes Misstrauen gegenüber der Justiz und ihrer Repräsentanten einher, warnt die Analyse.

Die gestern vorgestellte 339-seitige Publikation „Das Justiz-Projekt – Verwundbarkeit und Resilienz der Dritten Gewalt“ ist kostenfrei online verfügbar. Das Projekt versteht sich übrigens auch als Weiterführung des „Thüringen-Projekts“, über das ich hier bereits geschrieben habe, und zielt darauf ab, Justiz-Insider über Gefahren zu informieren, ohne Missbrauch durch extreme Kräfte zu erleichtern.

(Quellen: taz, Verfassungsblog, LTO)