neuer Grenzwert

12. Juni 2024

Auch nach der Freigabe von Cannabis müssen Autofahrer aufpassen. Denn die Legalisierung bedeutet nicht, dass man sich bekifft ans Steuer setzen darf. Vielmehr wird künftig ein Grenzwert gelten. Dieser fällt nicht gerade freizügig aus. Ab 3,5 Nanogramm THC im Blut gibt es künftig einen Monat Fahrverbot, außerdem 500,00 € Geldbuße. Der Bundestag beschloss Ende letzter Woche ein entsprechendes Gesetz.

Der neue Grenzwert entspricht laut der Gesetzesbegründung ungefähr 0,2 Promille Blutalkohol. Somit wird Cannabis – gemessen an der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol – weiter streng behandelt. Begründet wird dies mit der viel weniger berechenbaren Wirkung von THC. Danach wirkt Cannabis am stärksten 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum. Die Wirkung klinge dann normalerweise innerhalb von drei oder vier Stunden ab. Allerdings nur bei Gelegenheitskonsumenten (1 x pro Woche). Bei häufigem Konsum sind die Wirkstoffe länger nachweisbar und die Konzentrationen tendenziell höher. Für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit gilt der Grenzwert nicht. Vielmehr gilt ein Cannabisverbot.

Wer allerdings Cannabis verschrieben bekommt und auch nur die ärztlich freigegebenen Mengen konsumiert, muss sich nicht um Grenzwerte sorgen. Denn diese gelten in diesem Fall nicht, so die Neuregelung. Wer also durch ärztliche Verschreibung bekifft ist, gilt somit von Amts wegen nicht als Verkehrsrisiko. So ganz logisch ist das alles nicht.

Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist, hat es schon Auswirkungen. So sprach das Amtsgericht Dortmund im April einen Autofahrer mit 3,1 Nanogramm THC im Blut frei, obwohl an sich noch der bisherige superstrenge Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC gilt. Auf so Entgegenkommen seitens eines Gerichts sollte man sich allerdings nicht verlassen.


Text: LawBlog / Udo Vetter; Quelle: Amtsgericht Dortmund (Urt. v. 11.04.2024, Az. 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24)

Foto: Cannabis sativa CC s. 11.06.2013

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