Deutsch

7. Dezember 2008

Die deutsche Sprache soll ins Grundgesetz, als Ergänzung zu Artikel 22. Das hat die CDU irgendwo beschlossen. Keine Frage, die deutsche Sprache ist die kulturelle Leistung der Deutschen. Aber muss man alles gleich „verrechtlichen“, muss demnächst etwa  das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wenn ein des Deutschen nicht mächtiger Jurist…? Also, einmal mehr populistischer Kokolores der Union. Hier ist der in der Frankfurt Rundschau am Samstag veröffentlichte  satirische Vorschlag von Mely Kiyak, wie der neue Grundgesetztext lauten könnte. Ein herrlicher Beitrag, der zwanglos auch aus den Federn deutscher Ministerialbeamten stammen könnte. Allerdings würden sie es wahrscheinlich gar nicht merken:

Grundgesetz Artikel 22 a: Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.

Art. 22 b: Gemeint ist Hochdeutsch. Von diesem offiziellen Bekenntnis sind Ober-, Mittel-, Nieder- und Neudeutsch ausgenommen.

Art. 22 c: Die Dialekte des Oberdeutschen sind: Schwäbisch, Niederalemannisch, Hochalemannisch, Höchstalemannisch (Walserdeutsch), Elsässisch, Bairisch, Südbairisch, Salzburgisch, Mittelbairisch (Donaubairisch), Nordbairisch (Oberpfälzisch), Ostfränkisch (Main- oder Oberfränkisch), Südfränkisch (Südrheinfränkisch).Art. 22 d: Die Dialekte des Mitteldeutschen sind: Ehemaliges Rheinfränkisch (Hessisch), Moselfränkisch, Ripuarisch, Thüringisch, Zentralthüringisch, Obersächsisch (Meißnisch), Osterländisch, Nordmeißnisch, Nordostmeißnisch, Westmeißnisch, Südmeißnisch, Osterzgebirgisch, Westerzgebirgisch, Lausitzisch, Westlausitzisch, Ehemaliges Schlesisch, Niederlausitzisch, Ehemaliges Hochpreußisch.      

Art. 22 e: Die Dialekte des Niederdeutschen sind: Niederfränkisch, Niedersächsisch, Westfälisch, Ostfälisch, Elbostfälisch, Nordniedersächsisch, Plattdeutsch, Märkisch-Brandenburgisch, Nordmärkisch, Mittelpommersch, Berlinisch, Mecklenburgisch, Friesisch, Westfriesisch, Stadtfriesisch, Ostfriesisch, Saterländisch, Nordfriesisch, Helgoländer Friesisch.

Art. 22 f: Die Dialekte des Neudeutschen sind: Alle deutschen Dialekte (Art. 22 c-e) vermischt mit anderen Dialekten von Menschen, die aus folgenden Herkunftsländern im Laufe der bundesrepublikanischen Geschichte eingewandert sind: Türkei, den ehemaligen Ländern der Sowjetunion, Spanien, Portugal, Italien, Frankreich, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Griechenland, Marokko, Tunesien, Vietnam, anderen asiatischen, afrikanischen, nord- und südamerikanischen Ländern.

Art. 22 g: Ausgenommen ist die Gebärdensprache in allen deutschen Dialekten vermischt mit allen anderen eingewanderten Dialekten.

Art. 22 h: Ausgenommen ist auch das Sprechen mit „Hand und Fuß“ in allen Dialekten, es sei denn, es handelt sich um Kopfschütteln und zustimmendes Nicken auf Hochdeutsch, ausgeführt von Bundesdeutschen Händen und Füßen oder eingewanderten Händen und Füßen, die nachweisen können, dass sie an einer Volkshochschule einen deutschen Körpersprachkurs erfolgreich absolviert haben. Die Innenministerkonferenz beschließt die dazu gehörigen Regelungen in einem Eilverfahren.

Art. 22 i: Schweigen ist vom offiziellen Bekenntnis ausgenommen. Es sei denn, es handelt sich um Hochdeutsches Schweigen ohne Dialekt.

Art. 22 j: Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch. Sie darf nur gesprochen, gesungen oder geschrieben werden. Nicht aber geseufzt, gestammelt, geschmatzt, gerülpst, geschluckauft, gebläht oder mit sonstigen Geräuschen, gleich ob mit oder ohne Dialekt.

Art. 22 k: Kunstformen wie der Dadaismus, Lautpoesie, Nonsenslyrik oder Rap werden nachhaltig aus dem Deutschen Literaturkanon gestrichen, weil man das richtige Deutsch darin schlecht wiedererkennt.

Nächste Woche an dieser Stelle: Grundgesetzentwurf zum Bekenntnis der deutschen Speisenfolge: Suppe, Mahlzeit, Dessert.

 

😀

Eine Antwort to “Deutsch”

  1. […] hat auf die Verfassung hingewiesen. Sie wissen, dass ist dieses Papier, in dem künftig die deutsche Sprache… Also im Grundgesetz heißt es in Art. […]

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