Schmerzhaft für die Polizei.
31. Januar 2026
Die rechtliche Luft für das Anwenden sogenannte Schmerzgriffe gegen friedliche Klimaaktivisten wird dünner. Nach einem aktuellen Erfolg eines Aktivisten der Gruppe Extinction Rebellion an diesem Donnerstag vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verdeutlicht auch ein nun rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, dass die Polizei mit dieser Taktik zunehmend an juristische Grenzen stößt.
Der Hamburger Fall: Unverhältnismäßigkeit im Fokus
In Hamburg gab das Gericht einem Kläger Recht, der 2019 bei einer Sitzblockade durch verschiedene Hebelgriffe und schmerzhaften Druck auf die Muskulatur verletzt wurde. Der Aktivist hatte betont, dass er sich kooperativ wegtragen lassen wollte – ein „Angebot zur friedlichen Auflösung“, das die Beamten jedoch ignorierten. Ob das Urteil auf inhaltlicher Unverhältnismäßigkeit oder formellen Fehlern bei der Androhung des Zwangs basiert, klärt die noch ausstehende Urteilsbegründung. [Ich werde das Aktenzeichen nachtragen]
Berlin: Rechtskräftiges Urteil nach gescheiterter Berufung
Dass solche Einsätze kein Einzelfall sind, zeigt der Fall des Klimaaktivisten Lars Ritter in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin (VerwG Berlin, Az. 1 K 281/23) hatte in seinem Klageverfahren den Einsatz von Schmerzgriffen bereits im März 2025 für rechtswidrig erklärt. Auch hier war der Aktivist weder angeklebt noch leistete er Gegenwehr; ein einfaches Wegtragen wäre problemlos möglich gewesen. Die Schmerzgriffe waren deshalb nicht verhältnismäßig.
Die Berliner Polizei versuchte, gegen dieses Urteil vorzugehen, scheiterte jedoch ziemlich kläglich: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Berliner Verwaltungsgerichts am 08.01.2026 ab (Az. OVG Berlin-Brandenburg, Aktz. 6 N 63/25).
Die Begründung des OVG war eine deutliche Rüge an die Behörden: Die Polizei habe lediglich ihre eigene Sicht der Dinge wiederholt, statt rechtlich fundiert darzulegen, warum das Ersturteil falsch gewesen sein soll. Damit ist das Berliner Urteil rechtskräftig, und der Weg für Schmerzensgeldklagen ist frei.
Ritter war von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt worden. Die sicherte ihm jetzt zu, ihm auch bei einer Schmerzensgeldklage zu helfen.