Oldenburgs Ex-Polizeipräsident Johann Kühme hatte in einem Interview vor der AfD gewarnt. Er bezeichnete sie als „Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Mit mancher Aussage verletzte er seine Neutralitätspflicht, entschied gestern das Verwaltungsgericht Oldenburg (Urt. v. 17.11.2025, Az. 1 A 2586/25).

Damit errang die niedersächsische AfD vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg: Der Klage gegen die Polizeidirektion Oldenburg gab das Gericht in Teilen statt und erklärte Äußerungen des früheren Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme über die AfD als in Teilen rechtswidrig.

Kühme hatte in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung“ im August 2023 die AfD als Gefahr für die innere Sicherheit bezeichnet. Der AfD-Landesverband Niedersachsen hatte dagegen Klage eingereicht – und dieser ist nun am Montag teilweise stattgegeben worden. Zwar habe er grundsätzlich das Recht gehabt, sich öffentlich zur inneren Sicherheit und zu Angriffen auf die Demokratie zu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Keiser bei der Urteilsverkündung am Montag. Allerdings seien ihm dabei wegen des Neutralitätsgebots rechtliche Grenzen gesetzt gewesen – diese habe er nicht immer eingehalten.

AfD bewertet Entscheidung als Erfolg

Stephan Bothe (AfD) zeigte sich mit dem Urteil „sehr zufrieden“. Es sei ein großer Erfolg, „weil die Neutralität der staatlichen Institutionen gestärkt wurde“, sagte Bothe. Der Anwalt der AfD, Christian Conrad (Kanzlei Höcker, Köln) unterstrich, es sei gesetzlich geregelt, wer sich zu Parteien äußern dürfe. Das sei „in der Regel der Verfassungsschutz“ und nicht die Polizei.

Polizei werde weiterhin auf Gefahren für Demokratie hinweisen

Der damalige Polizeipräsident Kühme betonte nach dem Urteil: „Ich stehe zu meinen Äußerungen.“ Der aktuelle Oldenburger Polizeipräsident Andreas Sagehorn sagte nach der Verkündung des Urteils gegenüber dem NDR Niedersachsen, dass man die Entscheidung respektiere, „auch wenn mich nicht alle Argumente zur Begründung des Urteils überzeugt haben“. Er betonte, die Polizei sehe sich weiterhin in der Pflicht, auf Gefahren für die Demokratie oder die innere Sicherheit hinzuweisen – „das hat auch das Gericht bestätigt“. Nichts anderes habe sein Vorgänger Johann Kühme getan.

Polizei will schriftliche Begründung prüfen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten könnten einen Antrag auf Zulassung zur Berufung stellen, die AfD will das jedoch nicht nutzen. Die Polizei Oldenburg wolle die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, prüfen und anschließend entscheiden, ob sie in Berufung geht. Die nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

-> Wir lernen, dass eine Partei zwar vom Verfassungsschutz überwacht wird, weil sie gesichert verfassungswidrig ist, aber ein Beamter nicht davor warnen darf. Empfinde nur ich diese Auffassung des Verwaltungsgerichts als absurd?
————
Quellen: NDR, taz, PM
Foto: Verwaltungsgericht Oldenburg, (c) VG Oldenburg