Sonderweg

8. Oktober 2021

Seit langem ist der 23. Artikel der niederländischen Verfassung Gegenstand von Debatten. Der Artikel gewährt das Recht auf Bildungsfreiheit und ermöglicht es, Schulen auf religiöser oder alternativer Grundlage zu gründen – die sogenannten Sonderschulen. Die Sonderschulen machen inzwischen zwei Drittel der Schulen aus: die übrigen sind die „öffentlichen“ Schulen. Sowohl Sonderschulen als auch öffentliche Schulen werden mit öffentlichem Geld finanziert, aber der Staat hat bei Sonderschulen nur beschränkten Einfluss. Die Bildungsfreiheit, die aufgrund von Artikel 23 bewährt wird, greift tief: Sonderschulen wird das Recht vorbehalten, bestimmten Schüler zu verweigern, wenn die nicht mit der Grundlage der Schule übereinstimmen.

Das macht bei den meisten Sonderschulen keine wesentlichen Probleme. Aber es gibt Ausnahmen. So fordern einige orthodox-reformatorische Schulen von Schülern und Eltern „Sexualitätserklärungen“, in der zum Beispiel die „homosexuelle Lebensweise“ abgelehnt wird. Auch auf islamischen Schulen geht es schief: Eine Schule in Amsterdam wurde von antidemokratischen und salafistischen Ideen beeinflusst, und auf einer Basisschule lernten die Kinder, dass Jungen und Mädchen einander nicht ansehen dürfen.

Verschiedene politische Parteien haben sich nun dafür ausgesprochen, den Artikel 23 der niederländischen Verfassung zu ändern. Aber die christlichen Parteien sind bisher gegen die  Vorschläge, den Artikel zu ändern. Die sozialdemokratische PvdA will die Verfassungsnorm verschärfen: In der Zukunft sollte es eine „Akzeptierungspflicht“ geben. Dann dürfen Schulen die Schüler nicht mehr fragen, Erklärungen wie die oben erwähnten zu unterschreiben. Auch die liberalen D66 und VVD haben sich dafür ausgesprochen, die „verfassungsmäßige Bildungsfreiheit zu modernisieren“. Die Diskussion ist aber noch nicht überwunden. Doch die sog. christlichen Parteien, wie SGP, ChristenUnie und CDA, verteidigen Art. 23. Das CDA argumentiert beispielsweise, Bildungsdiskriminierung ist mit der heutigen Gesetzgebung schon verboten: Zwischenfälle können mithilfe von besserer Durchsetzung bekämpft werden. Dann braucht die Verfassung auch nicht geändert werden.

Der Onderwijsraad (auch deutsch: Bildungsrat), der die Regierung in Sache Unterricht berät, will die Regeln ebenfalls ändern. In einem neuen Bericht schreibt der Onderwijsraad, dass die Regierung schärfer eingrenzen müsse, was zu der Bildungsfreiheit gehöre und was nicht. Auch solle der Staat schneller und schärfer eingreifen, wenn Schulen demokratiefeindlichen oder diskriminierenden Unterricht anbieten. Alle Schulen, also auch islamische und reformierte, müssen die Schülerinnen und Schüler über die Gleichberechtigung von Männern und Frauen aufklären und die Akzeptanz der sexuellen Vielfalt lehren. Zugleich anerkennt der Onderwijsraad aber auch, dass die Bildungsfreiheit, wie sie in der Verfassung formuliert ist, deutlich zu der Vielfältigkeit der niederländischen Gesellschaft beiträgt.

Was aus den Plänen der PvdA wird, ist von den aktuellen Sondierungsgesprächen zur Regierungsbildungabhängig. Bis heute ist in den Niederlanden keine neue Regierung gebildet worden, obwohl die Parlamentswahlen bereits Mitte März dieses Jahres stattgefunden haben. Eine wesentliche Ursache dafür ist das zersplitterte Parlament: Es gibt in den Niederlanden keine 5%-Hürde, weshalb sich die 150 Sitze des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer„) auf mittlerweile 17 Parteien aufteilen. Im Augenblick wollen die vier heutigen Regierungsparteien VVD, D66, CDA und ChristenUnie erneut, eine Regierung zu bilden. Die Liberalen und Christdemokraten sind aber dabei längst noch nicht einig, wie Art. 23 der niederländischen Verfassung und die Bildungsfreiheit in der Zukunft aussehen.


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