Kernlehrplan

6. März 2023

Es geht um den Kernlehrplan Mathematik für NRW. NRW  ist nicht Niedersachsen. Aber ich ahne da etwas…:

Bernhard Krötz ist Mathematikprofessor an der Uni Paderborn. Regelmäßig veröffentlicht er Videos zum Thema Bildung und Mathematik. In einem davon zeigte er jetzt, welches mathematische Wissen von indischen Abiturienten beim Joint Entrance Examination (JEE) erwartet wird; das  ist die Aufnahmeprüfung für die verschiedenen Ingenieurhochschulen das Subkontinents. Krötz ist sich sicher, dass so gut wie kein Abiturient in Deutschland eine Chance hätte, diese Prüfung zu verstehen und zu bestehen.

Am Ende des Videos präsentiert der Professor noch die Aufgaben einer Matheprüfung, der sich 1971 Realschüler in Baden-Württemberg unterziehen mussten. Er ist sich sicher: An ihr würden heute Mathematiklehrer der Sekundarstufe I scheitern.

Übrigens teile ich als nachhaltiger Nicht-Mathematiker nicht jede Kritik des Paderborner Hochschullehrers. Aber grundsätzlich kann ich ihm folgen. Ihr auch?

Langzeitgewahrsam

27. März 2022

Das Polizeigesetz in NRW ermöglicht der Polizei, Personen länger festzuhalten – begründet wurde dies mit Terrorismus. Vier Jahre später stellt sich heraus: Die größte Einzelgruppe in Langzeitgewahrsam sind Menschen aus der Klimabewegung. Ein Beitrag von Netzpolitik.org.

Polizeimaßnahme gegen Demonstranten
Polizeimaßnahme gegen Klima-Aktivist:innen bei den Protesten im Hambacher Forst. CC-BY-NC 2.0 Aktion Unterholz

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen setzt immer mehr Menschen mit klimapolitischem Hintergrund in einem außergewöhnlich langen Gewahrsam fest. Rechtliche Grundlage dafür ist das geänderte Polizeigesetz des Landes. Eine Recherche von Krautreporter hat nun erstmals Zahlen zu diesen Gewahrsamnahmen veröffentlicht.

Im Jahr 2018 hatte das Bundesland ein neues Polizeigesetz mit erweitertem Präventivgewahrsam bekommen, gerechtfertigt wurde dieses vom NRW-Innenministerium mit Befugnissen gegen Terroristen. Mit der Gesetzesänderung wurde ein Gewahrsam von bis zu sieben Tagen und bei einer drohenden Gefahr bis zu 28 Tagen ermöglicht – ohne, dass eine Straftat vorliegen muss.

Die Polizei in NRW nutzt laut einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage das Mittel des längerfristigen Gewahrsams immer häufiger: Waren im Jahr 2019 noch 35 Menschen in einem solchen Langzeitgewahrsam, sind es 2021 mit 97 fast dreimal so viele gewesen.

Bei Krautreporter heißt es:

Schaut man sich an, wer da festgenommen wird, ergibt sich für den gleichen Zeitraum 2019 bis 2021 ein eindeutiges Bild: Kein einziger rechter Gefährder wurde in Gewahrsam genommen, sechs religiös motivierte Gefährder – und insgesamt 74 Menschen im Zusammenhang mit Klimaprotesten.

Nun landen also kaum die mutmaßlichen Terroristen, mit denen das Gesetz begründet wurde, in präventivem Gewahrsam, sondern Klima-Aktivist:innen. Schon ein Jahr nach Einführung des Polizeigesetzes zeichnete sich dieser Trend ab. Von einer „Lex Hambi“ war damals die Rede, also einem Gesetz, das sich gegen die Klimaproteste im Hambacher Forst richte.

Besonders gegen Klima-Aktivismus

Weil Aktivist:innen als Form des zivilen Ungehorsam oftmals auch die Identitätsverweigerung nutzen, keine Ausweise bei sich tragen und sich die Fingerkuppen mit Sekundenkleber verkleben, ist bei der Polizei nach einer Blockade-Aktion keine Identitätsfeststellung möglich. Die Identitätsverweigerung nimmt die Polizei dann als Vorwand, diese Aktivist:innen so lange in Gewahrsam zu halten, was wegen der Blockade selbst gar nicht möglich wäre.

Dass in Nordrhein-Westfalen Gesetze vermehrt gegen Klima-Aktivist:innen genutzt werden oder sogar für sie geschrieben werden, ist kein Einzelfall. Im neuen umstrittenen Versammlungsrecht, welches die Demonstrationsfreiheit im Bundesland deutlich einschränkt, ist auch ein Passus, der Demonstrationen auf Autobahnen pauschal verbietet. Dass die schwarz-gelbe Landesregierung mit dem Gesetzestext Klimaproteste im Fokus hatte, zeigt sich auch in der Gesetzesbegründung. Dort wurden die oftmals bei Klimaprotesten genutzten weißen Maleranzüge mit Uniformen von SA und SS gleichgesetzt.


Ein Netzpolitik-Beitrag von

 

Vor 75 Jahren

18. Juni 2021

Vor 75 Jahren ging es um eine Schicksalsfrage im Emsland: Zu welchem deutschen Teilstaat wolle man gehören?

Mit der Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen und der Auflösung des größten deutschen Bundesstaates Preußen standen die Besatzungsmächte vor der Aufgabe, die staatlichen Verwaltungseinheiten in ihren jeweiligen Zonen neu zu regeln. Ziel war ein föderaler Aufbau und Voraussetzung dafür die Schaffung neuer Bundesländer, die sich an historischen Einheiten wie an praktischen, vor allem wirtschaftlichen Gegebenheiten orientieren sollten.

Die Britische Militärbehörde hatte im Sommer 1946 mit der Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Fakten geschaffen. Um den Wiederaufbau des Ruhrgebietes zu erleichtern und es mit einem breiten ländlichen Umland zu versorgen bildete sie aus den früheren preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen ein neues Mega-Bundesland mit dem größten Industrierevier Westdeutschlands.

Damit stand auch der Rest der Britischen Zone unter Zugzwang. Ein echtes Gegengewicht zu NRW hätte nur ein einheitlicher „Nordstaat“ von der holländischen bis an die dänische Grenze mit dem Zentrum Hamburg gebildet. Doch den wollten die Norddeutschen nicht. Ganz im Norden war bald ein Land Schleswig-Holstein abgesteckt. Es blieben die frühere preußische Provinz Hannover, das Land Braunschweig, das Großherzogtum Oldenburg sowie die Grafschaft Schaumburg-Lippe und das Fürstentum Lippe-Detmold.

Hannover förderte eine „Fünferlösung“, bei der alle diese fünf Länder unter dem Dach eines neuen Landes Niedersachsen mit dem Kern Hannover bilden sollten. Eine schon in den 1920er-Jahren diskutierte Ausweitung Niedersachsens um angrenzende Teile Westfalen wurde vorgeschlagen, aber von NRW entschieden abgelehnt.

Oldenburg schlug vor, den niedersächsischen Raum in drei etwa gleich große Länder aufzuteilen: ein vergrößertes Land Braunschweig im Süden, ein Land Hannover mit Teilen Westfalens sowie ein Land Weser-Ems mit dem Kern in Oldenburg, das natürlich auch die Hauptstadt werden sollte.

Hiergegen regte sich der Widerstand besonders in den Kreisen Lingen und Grafschaft Bentheim, wo eine regelrechte „Los von Oldenburg-Bewegung“ entstand. Denn dem nationalsozialistischen Gau Weser-Ems war man gerade erst entronnen und hatte mit den Oldenburger offenbar keine guten Erfahrungen gemacht. Der spätere Bentheimer Landrat Heinrich Specht forderte im Mai 1946:

„Nach 1933 nutzte Oldenburg seine Stellung als Gauhauptstadt zu starken wirtschaftlichen und politischen Zentralisierungsbestrebungen aus … heute will man nicht herausgeben, was (die NSDAP-Gauleiter) Röver und Wegener eingeheimst haben. Die Grafschaft Bentheim verwahrt sich jedoch dagegen, zum Opfer dieses Machtstrebens degradiert zu werden, und erst recht dagegen, mit jenem Oldenburger Partikularismus identifiziert zu werden, den man heute bereits in ganz Deutschland belächelt. Sie tritt beharrlich ein für eine völlige und endgültige Lösung aller Wirtschafts- und Verwaltungsbindungen an Oldenburg. In der Erkenntnis, daß sie Hannover ihre wirtschaftliche Existenz verdankt, wünscht sie vollen Anschluss an die Provinz Hannover…“.

Ebenfalls im Mai 1946 hatte in Meppen eine Versammlung der emsländischen und südoldenburgischen Landkreise stattgefunden, an der auch Bürgermeister Zurhorn aus Münster teilnahm, der eifrig für einen Anschluss an Westfalen zu warb. Um die befürchtete Zuordnung an Oldenburg zu verhindern, forderten die Kreise Cloppenburg, Meppen und Lingen am 4. Juni ihren Anschluss an Westfalen. Der Redakteur Andreas Büscher schrieb hierzu am 2. Juli 1946 in der Osnabrücker Rundschau:

„Es unterliegt keinem Zweifel, daß das Emsland wirtschaftlich nach Westfalen orientiert ist. Ein möglichst enger Zusammenschluss dieser Gebiete, auch in verwaltungstechnischem Sinne, würde diese Zusammengehörigkeit vertiefen und sich dadurch zum Besten beider Gebiete auswirken. Deshalb müssen die vier Emslandkreise – möglichst geschlossen – rechtzeitig danach trachten, in der zukünftigen Neuordnung des nordwestdeutschen Raumes den Anschluß an das benachbarte Westfalen zu erreichen.“

Vorgeschlagen wurde hierzu ein Volksentscheid parallel zu den geplanten Kommunalwahlen im Herbst 1946. Doch daraus wurde nichts, denn mittlerweile war die Gründung von NRW bereits erfolgt. Osnabrück hatte ohnehin mehr auf Niedersachsen gesetzt, weil es die Bezirksregierung nicht an Oldenburg oder Münster abgeben wollte und erreichte einen Beschluss aller Landkreise des Regierungsbezirks, dass sie auf jeden Fall zusammenbleiben wollten. Im Falle eines Anschlusses an Nordrhein-Westfalen befürchtete man, letztlich doch nur Randregion in einem zukünftigen vergrößerten „Ruhrstaat“ zu werden. So setzten die Emsländer im Zweifelsfall gemeinsam mit Osnabrück auf Niedersachsen.

Dort hatte es schon im Sommer 1945 den Vorschlag gegeben, die Provinz Hannover per Staatsvertrag mit Braunschweig und Oldenburg unter eine „gemeinsame Landesregierung in Niedersachsen“ zusammenzufassen. Die Militärregierung lehnte dies ab, weil die Leiter besetzter Länder keine Verträge miteinander schließen könnten. Sie bildete für die entsprechenden Gebiete aber einen „Gebietsrat Niedersachsen“.

Auch eine Umwandlung der Provinz Hannover in ein Land Hannover als Vorstufe für einen freiwilligen Zusammenschluss lehnten die Briten zunächst ab. Doch nach der Bildung von NRW lenkte die Besatzungsmacht ein. Am 4. Juli 1946 befahl sie dem Zonenbeirat die Bildung eines Sonderausschusses zur Neugliederung der Zone. Von den fünf dort vorgelegten Möglichkeiten erhielt der Vorschlag von Hinrich Wilhelm Kopf die meisten Stimmen. Er favorisierte ein Land Niedersachsen aus Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold sowie weiteren Gebieten im nördlichen Westfalen, wo seit dem Frühjahr bei Versammlung und Vorträgen für einen Anschluss an Niedersachsen geworben wurde.

Dieser war aber nach der Bildung von NRW nicht mehr durchsetzbar und Lippe-Detmold entschied sich für einen Anschluss an NRW. Der Nordstaat, das Land Weser-Ems und weitere Vorschläge fanden keine Mehrheit…


gefunden im  Blog des Emslandmuseum / Andreas Eiynck

verkaufsunoffen

25. November 2020

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat gestern vier verkaufsoffene Sonntage vor Weihnachten gestoppt, die das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen hatte. Das Land wollte die Sonntagsöffnungen ausgerechnet mit dem Argument durchsetzen, dass verkaufsoffene Sonntage das Infektionsrisiko senken. Die Richter zerpflücken diese Sicht der Dinge ebenso deutlich, wie sie es vor einigen Tagen mit der Quarantänepflicht für Reiserückkehrer in Nordrhein-Westfalen getan haben.

Bei der Quarantäne war es die simple Erwägung, dass diese kaum Sinn macht, wenn das Infektionsrisiko im Reiseland nicht höher oder gar geringer ist als zu Hause. Auch hinsichtlich der verkaufsoffenen Sonntage reden die Richter nicht lange rum. Sie glauben schlicht nicht, dass verkaufsoffene Sonntage überhaupt geeignet sind, das Vorweihnachtsgeschäft zu entzerren. Vieles spreche eher dafür, dass die Sonntagsöffnung gerade in Ballungsgebieten für zusätzliche Einkaufsbummel genutzt werden – zumal andere Freizeitangebote wegen der Beschränkungen ja gerade rar gesät sind.

Näheres kann man in der aktuellen Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts nachlesen.

(ein Beitrag aus Udo Vetters LawBlog)

Stichwahl

28. September 2020

Vor einem Jahr erklärte der Verfassungsgerichtshof in NRW die -durch die CDU/FDP-Regierung durchgesetzte- Abschaffung der Stichwahl in den Kommunen für verfassungswidrig. Jetzt zeigte sich dort die ganze Auswirkung im Nachbar-Bundesland. Zur Erinnerung: Auch in Niedersachsen haben CDU und FDP vor einigen Jahren die Stichwahl für Bürgermeister und Landräte abgeschafft, rotgrün hat sie dann wieder eingeführt.

nebenan in NRW

14. September 2020

Ein montäglicher Blick nach Süden, wo gestern nebenan in NRW die Bürgerinnen und Bürger neue Landräte, Stadtoberhäupter und Kommunalvertretungen gewählt haben. Dabei gab es landesweit für die CDU und besonders die darbende SPD das schlechteste Kommunalwahlergebnis aller Zeiten. Die Grünen erzielten gleichzeitig ihr bestes. Weil es keine 5%- oder 3%-Klausel gibt, sind in den nächsten fünf Jahren in vielen Kommunen kleine und kleinste Parteien und Gruppen in den Räten vertreten, was die Rolle der hauptamtlichen Bürgermeister stärken dürfte. Die Verfassungsgerichte hatten entschieden, dass eine Sperrklausel verfassungswidrig sei – eine Position, die man nicht teilen muss…

Noch eine Entwicklung: Die Zahl der Briefwähler ist im Vergleich zur letzten Kommunalwahl deutlich gestiegen. So hatten im Kreis Borken schon 23 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme im Vorfeld abgegeben – doppelt so viele Briefwähler wie 2014. In der Stadt Münster und in den Kreisen Coesfeld und Warendorf lag ihr Anteil bei sogar 30 Prozent. Überhaupt lag die Wahlbeteiligung in ordentlichen Höhen.

Weil im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit erreicht hat, wird es am 27. September zahlreiche Stichwahlen geben. In der Landeshauptstadt Düsseldorf liegt dabei Amtsinhaber Thomas Geisel (SPD) hinter seinem CDU-Herausforderer Stephan Keller. Auch in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Mülheim/Ruhr, Wuppertal und Köln kommt es zum zweiten Wahlgang.

Überraschung auch in Münster: Amtsinhaber Markus Lewe (CDU) muss am 27. September in der ehemaligen CDU-Hochburg gegen den grünen OB-Kandidaten Peter Todeskino antreten. Trotzdem sprach er im WDR von einem „großen Vertrauensbeweis“. Auch in den münsterländischen Kommunen Greven, Havixbeck, Warendorf, Emsdetten und Ochtrup, Neuenkirchen, Altenberge und Legde gibt es Stichwahlen.

Im Kreis Steinfurt liegen vor der Landrat-Stichwahl CDU-Mann Mathias Krümpel und der parteilose Martin Sommer fast gleichauf – 31 Prozent für Krümpel und 28,1 Prozent für Martin Sommer. Anders ist das bei Kai Zwicker (CDU) aus dem Kreis Borken, der mit 67,2% mit großem Abstand gewonnen hat; keine Chance hatte dort die Grünen-Kandidatin Susanne Trautwein-Köhler, die aus Clusorth-Bramhar stammt. Christian Schulze Pellengahr von der CDU gewann im Kreis Coesfeld mit 66,7 Prozent der Stimmen. Im Kreis Warendorf ist der Landrat Olaf Gericke von der CDU geblieben. 63,2 Prozent der Stimmen gingen an ihn.

Aus der Bürgermeisterwahl in Ibbenbüren ist Marc Schrameyer (SPD) als Sieger herausgegangen. Er konnte laut vorläufigem Endergebnis 14186 Wählerstimmen auf sich vereinen (61,1%) . Seinen Konkurrenten um das Bürgermeisteramt, Jürgen Bernroth (CDU, UWG IFI, FDP) wählten 9.044 Wähler/innen (38,9 %).

Bei der Stadtratswahl erlitt die SPD in Münster ein geradezu katastrophales Ergebnis. Im Vergleich zu 2014 verlor die SPD 9,4 Prozentpunkte. Die Grünen jubelten über ihre rund 30% und die gewonnenen 20 Sitze. Übrigens: Die VOLT-Partei zieht mit zwei Ratsmitgliedern in den Münsteraner Stadtrat ein, die AfD nur mit einem. Die Piraten sind in ihrer ehemaligen Hochburg weg vom Fenster.

In Ibbenbüren kam die SPD im Stadtrat auf knapp 39%. In Rheine liegt die CDU mit 47% vorn, hat aber keine absolute Mehrheit.

Leider verstecken die regionalen Zeitungen in Westfalen die Wahlergebnisse hinter Paywalls, die Seite des WDR ist zwar grafisch gelungen, verrät aber nicht die Zusammensetzung der Räte. Die jeweiligen Internetseiten der Kommunen sind unübersichtlich, wenn die Server überhaupt antworten. Sie teilen vor allem nicht die Veränderungen mit. Ich werde versuchen, die entsprechenden Resultate nachzutragen…

 

 

 

Dankeschönmatjes

21. Juni 2020

58 niederländische Patienten wurden in der Coronakrise in deutschen Krankenhäusern aufgenommen und behandelt, davon allein 49 in Nordrhein-Westfalen. Vor 14 Tagen konnten die letzten der überlebenden Patienten wieder in die Niederlande verlegt werden. Als Dank für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wurden am Montag letzter Woche 4.000 Matjesfilets an die Mitarbeiter des Universitätsklinikums in Münster verteilt.

Das Fass mit dem ersten Hering der Saison wurde an Hugo van Aken, Direktor des Uniklinikums Münster, und an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) überreicht. Eigentlich ist es Tradition, dass dieses Fass versteigert wird, in Anbetracht der Coronakrise und der Leistungen des Krankenhauspersonals hat sich das Nederlands Visbureau (deutsch „Niederländisches Fischamt“) dazu entschieden, den ersten Matjes an Pflegepersonal und Krankenhausmitarbeiter zu stiften, darunter auch an das UKM. Zusammen mit dem Erasmus MC in Rotterdam hatte es die Koordination übernommen und die niederländischen Patienten den deutschen Krankenhäusern zugeteilt.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bedankte sich bei der Zeremonie für die Hilfsbereitschaft seitens der deutschen Krankenhäuser. Van Aken berichtete, dass 80 Krankenhäuser in den ersten 24 Stunden nach ihrem Aufruf Bereitschaft gezeigt hätten, niederländische Patienten aufzunehmen. Aufgrund der im Vergleich zu Deutschland geringen Zahl an Intensivstationsbetten fürchtete man in den Niederlanden, dass das Gesundheitssystem überlastet werden könnte. Ernst Kuiper, Leiter des Erasmus MC Rotterdam erklärte, ebenso wie Martin van Rijn (PvdA), Minister für Gesundheitsversorgung, dass die Niederlande im Gegenzug jederzeit bereit seien, NRW in ähnlichen Situationen zu unterstützen.

Betrachtet man die Traditionen rund um den ersten Hering des Jahres, so wird die Bedeutung dieser Geste besonders deutlich: Am jährlich stattfindenden vlaggetjesdag (dt. Fähnchentag) wird der erste Fang der Saison in Scheveningen an Land gebracht, wo ein großes Festival stattfindet. Wie bereits erwähnt, wird das erste Matjesfass dabei versteigert und der Erlös an gemeinnützliche Zwecke gespendet. 2019 wurden 95.500 Euro für dieses Fass bezahlt.

Soweit der Beitrag im Niederlande.Net. Weiß jemand aus der verehrten Leserschaft, ob unter den 80 Krankenhäusern, die helfen CoViD-19-Erkrankte aus den Niederlanden helfen wollten, auch niedersächsische Krankenhäuser diesseits der Grenze waren? Gelesen habe ich nichts darüber.

(Text: Niederlande.Net; Foto: Matjes frisch aus dem Fass, von Wolfgang Meinhart, Hamburg CC BY-SA 3.0 via wikipedia)

Kartoffeln

3. April 2020

Die beiden feinen Lingener Fachgeschäfte Kathy’s Wohnart und Prozellan Benner werden wohl neue Produkte in ihr Verkaufssortiment aufnehmen. Das werde ich ihnen dringend ans Herz legen.  Denn dann können sie wieder öffnen. Abgesehen davon, dass Kathy Hüllsieck schon immer Parfum und Körperpflegemittel („Hygieneartikel“) angeboten hat, wird sie künftig wohl Kartoffeln und Spargel  vom Biohof verkaufen, und Kaufmann Oliver Benner zwischen all den Pfannen, Töpfen und Küchenzubehör, Pastagrande-Nudeln aus Wietmarschen, Enkings Schwarzbrot und Settebernds Beschüte aus Emsbüren. Ich nehme an, dies wird mit einer Mitteilung an das städtische Gewerbeamt flankiert, man volle das Sortiment vergrößern. Dann nämlich können beide Einzelhändler aus der Lingen Burgstraße ihre Geschäfte wohl wieder öffnen. Das zeigen die letzten Tage.

Die Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen („zum Schutz der Bevölkerung“) wird sie schwerlich stoppen. Denn sie wird mehr und mehr zu einem Flickenteppich. Niedersachsens Ministerpräsident Stefan Weil (SPD) setzte die Öffnung von Baumärkten durch, um Kaufprozessionen in Baumärkte im benachbarten  NRW zu beenden. Inzwischen darf selbst wieder die Postenbörse geöffnet halten; dazu führte ein schlichter Brief des Firmeninhabers an den niedersächsischen Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU); die Kommunen waren machtlos. Wir sehen:  Die großen Discounter und Supermärkte von Aldi, Edeka, Famila, Netto bis Rewe verkaufen ohne jede Scham und Zurückhaltung das ganze Warensortiment mit Hunderten Nonfood-Artikeln bis zu Fahrrädern und Fernsehapparaten. Es interessiert niemanden, schon gar nicht  die niedersächsische GroKo-Landesregierung, welche zerstörerische Wirkung diese Einseitigkeit auf den kleinen Einzelhändler hat – vor allem im Stadtzentrum. Wir erleben eine große Umverteilung.

Jede/r kann es sehen: Vorn im Discountermarkt mussten die Blumengeschäfte schließen; doch Blumen gibt es trotzdem zu kaufen, jetzt bloß hinter den Supermarktkassen vom Marktbetreiber. Die Einnahmen aus dem Verkauf gehen an diesen Großen, die kleinen Einzelhändler schauen in die Röhre. Das ist „bitter, hart und ungerecht“, sagte OB Krone gestern in einer Sitzung des Lingener Verwaltungsausschusses, und alle stimmten zu.

Wenn dem aber so ist, kommen jetzt eben Kartoffeln & Co. in den Einrichtungs- und Porzellan-Einzelhandel. 4-lagiges Klopappier als Hauptverkaufsartikel ginge sicher auch.


Foto: Giebel des Hist. Rathaus Lingen © milanpaul via flickr

Hoffnung?

14. April 2019

Zu den anwaltlich schwierigsten Tätigkeiten zählt die Vertretung von Kiffern, die einmal erstmals mit einer erhöhten THC-Konzentration am Steuer erwischt werden. Bisher  politische Versuche vergeblich, daran etwas zu ändern. Das lese ich im LawBlog, könnte sich ändern. Es gibt Hoffnung, dass künftig nicht mehr automatisch die Fahrerlaubnis entzogen wird, so das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Grundsatzentsheidungen. Auch eine THC-Konzentration von über 1 ng/ml bedeute bei Ersttätern nicht zwingend, dass der Betroffene ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

Viele Gerichte, so etwas das NRW-Oberverwaltungsgericht Münster oder, das Niedersächsische OVG in Lüneburg und alle Verwaltungsgerichte in Niedersachsen kannten bisher ab einer THC-Konzentration von 1 ng/ml kein Pardon. Die Fahrerlaubnis war dann automatisch weg, weil vermutet wurde, dass der Fahrer nicht zwischen Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges trennen kann. Nur bei einer Konzentration unter 1 ng/ml war bei vielen Führerscheinstellen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Abstinenzvereinbarung möglich. Bei dieser konnte je nach Ausgang des Gutachtens oder der Abstinenzperiode der Führerschein gerettet werden.

Stattdessen müssen künftig die Straßenverkehrsbehörden – auch die im Emsland und der Grafschaft Bentheim- zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten einholen, das die Zweifel an der Fahreignung bestätigt, so  das Bundesverwaltungsgericht.

Mit dem Urteil vereinheitlichen die Leipziger Richter unterschiedliche Rechtsauffassungen in den Vorinstanzen. So hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April 2017 entschieden, dass Gelegenheitskonsumenten, die erstmalig unter Cannabis-Einfluss Auto gefahren sind, nicht unmittelbar der Führerschein entzogen werden darf. Stattdessen sei auf Grundlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) der Betroffenen zu entscheiden, hieß es in dem Urteil. Das erwähnte Oberverwaltungsgericht Münster hatte den unmittelbaren Führerscheinentzug dagegen in einem vergleichbaren Fall kurz zuvor für zulässig erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht selbst hat früher auch anders als jetzt entschieden. Seine  strenge, fundamentalistische Meinung revidiert das Gericht aber jetzt ausdrücklich. Auch bei einer THC-Konzentration von über 1 ng/ml ist also künftig in der Regel eine MPU erforderlich, um die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen; hier gehts zur Pressemitteilung des Bundeverwatungsgerichts). Udo Vetter schreibt daher von Hoffnung.

Ich habe ein Fragezeichen hinzugesetzt; denn anlässlich einer solchen MPU taucht nämlich sofort das nächste Problem auf. Die Fragen, wie kommt das THC ins Blut und seit wann  ist es dort? Das sog. Trennungsvermögen wird von den Verkehrspsychologen dort bei geringsten THC-Werten gleichermaßen entschlossen wie hoch gehalten.

Also: Eine gute MPU-Vorbereitung ist für Betroffene daher ein Muss und (!), noch viel früher, sollte jede/r Betroffene bei amtlichen Kontrollen strikt den Mund halten.

Wenn er oder sie nach dem Konsum von Cannabis oder sonstigen Einzelheiten gefragt wird: Klappe halten!  Übrigens nicht nur gegenüber jedem Polizisten (m/w) und auch, bei einer angeordneten Blutprobe, gegenüber dem Arzt.
Wie immer gilt dann: Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Anwalt oder ihre Anwältin…

(Aktenzeichen BVerwG 3 C 13.17, 3 C 14.17, 3 C 7.18, 3 C 2.18, 3 C 8.18, 3 C 9.18) (Quelle: Lawblog, SZ, Grafik: pixabay)

Was ihr wollt

5. Juli 2017

William Shakespeare „Zwölfte Nacht oder Was ihr wollt“
Bentlager Welttheater (Wiederaufnahme)
Rheine – Kloster Bentlage

Beginn: 06./07./13./14./15. Juli 2017 jeweils 20 Uhr
Beginn: 09./16. Juli 2017 jeweils 17:30 Uhr
Außengelände von Kloster Bentlage, bei Regen gibt es eine überdachte Spielfläche
Eintritt: 20 € • ermäßigt 15 €

Mit einer eigens auf Kloster Bentlage zugeschnittenen Inszenierung zelebrierte im vergangenen Jahr das „Bentlager Welttheater“  den 400. Todestag William Shakespeares. Publikum und Presse waren sich einig: Der erste Aufschlag des Bentlager Welttheaters war (Zitat:) „grandios“. Wegen des großen Erfolges – und weil es viel zu schade wäre, eine eigens auf das Außengelände von Kloster Bentlage zugeschnittene Inszenierung für nur eine Handvoll Vorstellungen zu schaffen – wird jetzt Shakespeares „Zwölfte Nacht oder Was Ihr wollt“ für sieben weitere Aufführungen wieder aufgenommen.

Zum Inhalt: Die junge Schiffbrüchige Viola strandet auf der fernen Insel Illyrien. Als Mann verkleidet tritt sie unter dem Namen Cesario in den Dienst des Herzogs Orsino. Dieser liebt seit langem unerwidert die Gräfin Olivia. Orsino schickt Cesario als Boten zu Olivia, damit dieser das Herz der Gräfin mit jugendlichem Schwung endlich für den Herzog gewinnt. Allerdings verliebt sich Olivia nun in den Boten und so beginnt ein munteres Verwirrspiel, das nicht gerade unkomplizierter wird, als auch noch Violas totgeglaubter Bruder Sebastian auf die Insel gespült wird. Da auch Hofstaat und Bedienstete ihre Liebesintrigen spinnen, steht das idyllische Illyrien bald „Herz über Kopf“.

4 Schauspieler, 11 Figuren, 3 Sprachen: Alle Rollen sind ausschließlich mit männlichen Darstellern besetzt, ganz in der Tradition des elisabethanischen Theaters. Unter der Regie der Niederländerin Silvia Andringa machen sich Marcell Kaiser und Jan Sturmius Becker aus Münster, Christian Cadenbach aus Aachen und Laurens ten Den aus Enschede auf die Suche nach versteckten kleinen Bühnen und großartigen Kulissen rund um das Kloster – ein vielseitiges Ensemble mit Spaß an rasanten Rollenwechseln und Spielfreude, das die Zuschauer auf ihrer turbulenten Reise durch das Stück und über das Außengelände der Klosteranlage geleitet.

Möglich gemacht wird diese Theaterproduktion durch die finanzielle Unterstützung im Rahmen des INTERREG-Programms Deutschland Nederland mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes NRW.

Veranstalter: Kloster Bentlage gGmbH (auch © Foto)