Der Attentäter vom Breitscheidplatz könnte von einer V-Person des Landeskriminalamtes NRW zu seiner Tat angestachelt worden sein. Das setzt der jetzt schon atemberaubenden Serie bekannt gewordener Fehler die Krone auf. Die endlose Kette von Pleiten, Pech und Pannen in Polizeien und Geheimdiensten wirft eine Frage auf: Warum wurde der aktenkundige Dealer und Dschihadist Anis Amri eigentlich nicht von den Behörden vor seiner Tat gestoppt?
Und während Bundesländer wie Baden-Württemberg eilig Überwachungspakete auf den Weg bringen, in Bayern Gefährder für immer präventiv eingesperrt werden dürfen, die Handys von Geflüchteten gescannt werden, die intelligenten Videokameras anlasslos auf unschuldige Bürger draufhalten – zeigt sich erst einmal eines: Es war Behördenversagen. Alle Forderungen nach Massenüberwachung sind damit eine arglistige Täuschung der Menschen, wie gestern Frank Rieger treffend twitterte.
Es braucht Evaluation und Lernen aus Fehlern
Was wir in der Sicherheitspolitik brauchen ist Evidenz: Fakten, Einsichten, Beweise, Tatsachen. Genau diese werden im Wettstreit um die sicherste Sicherheit fast nie erbracht. Eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik überprüft die vorhandenen Gesetze und Maßnahmen auf ihre Tauglichkeit für die Bekämpfung von Straftaten und Terror. Eine evidenzbasierte Politik überprüft, wie die eigenen Behörden arbeiten, welche Fehler sie machen und wie diese abgestellt werden können. Eine evidenzbasierte Sicherheitspolitik geht eben nicht dem niederen Instinkt des lauthals Sicherheit schreien und Grundrechte schleifen nach, sondern setzt die Evaluation aller Maßnahmen an vorderste Stelle. Und sie zieht vor allem Konsequenzen aus Fehlern.
Ginge es um Evidenz und nicht um eine pathologische Überbietungsideologie von Überwachung und Aufrüstung der Sicherheitsapparate, stünde das Modell V-Mann schon lange auf dem Prüfstand.
V-Personen sind ständige Informanten von Polizeien und Geheimdiensten, die, wie das Wort schon sagt, in enger Verbindung zur Behörde stehen und von dieser geführt werden. Sie handeln im Auftrag und nach den Vorgaben der Behörde, die sie führt. Dafür bekommen sie – auch wenn sie im Gegensatz zum verdeckten Ermittler nicht Teil der Behörde sind – eine Gegenleistung von dieser.
Der staatlich geführte V-Mann als Terrorhelfer
Die Liste der V-Mann-Skandale in der Bundesrepublik ist lang. 1968 besorgte ein V-Mann die Bombe für einen Anschlag auf ein jüdisches Gemeindehaus, 1978 sprengten V-Männer im Auftrag des niedersächischen Verfassungsschutzes ein Loch in die Justizvollzugsanstalt Celle, V-Männer verschiedener Behörden halfen der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Undergrund. Die Liste aus dem Ruder gelaufener Aktionen von V-Leuten lässt sich beliebig fortsetzen.
Sollte sich der V-Mann-Anstachler im Fall Amri als wahr herausstellen: Er passt perfekt zu den bisherigen Skandalen. Dabei darf es in einem Rechtsstaat nicht sein, dass vom Staat bezahlte V-Leute Straftaten begehen, zu Straftaten anstiften oder sich als Agent Provocateur betätigen. Doch erst im Jahr 2015 verabschiedete die Große Koalition ein neues Verfassungsschutzgesetz. Es regelt unter anderem, dass V-Leute stets straffrei bleiben, wenn sie milieuspezifische Straftaten begehen.
Es wird spannend zu sehen, was aus den Skandalen im Fall Amri folgen wird. Bleibt die Politik bei ihren alten Mustern, wird sie keine ernsthafte Evaluation anstrengen, sondern die Behörden mit mehr Geld, mehr Personal und mehr Befugnissen belohnen.
Mit mehr Sicherheit hat das leider nichts zu tun.