eingestellt
31. März 2021
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen den aus den USA nach Deutschland ausgewiesenen ehemaligen KZ-Wächter Friedrich Karl Berger wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord erneut eingestellt. Dem 95-Jährigen war zur Last gelegt worden, als Wachmann im Konzentrationslager Neuengamme, Nebenlager Meppen-Dalum (Foto) oder Meppen-Versen, zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945 insbesondere durch die Bewachung eines Marsches zur Evakuierung der Nebenlager einen Beitrag zum Tod vieler Gefangener geleistet zu haben.
In Versen und Dalum hatte die SS seit November 1944 Außenlager des KZ Neuengamme eingerichtet. 4.000 Häftlinge aus Neuengamme mussten Panzergräben ausheben und gebunkerte Unterstände errichten, die das Vorrücken alliierter Truppen im Emsland stoppen sollten. Im Winter 1944/45 waren die Häftlinge in unzureichender Kleidung und undichten Baracken härtesten Witterungsbedingungen und Krankheiten ausgesetzt. Mehr als 600 Menschen starben.
Im März 1945 kamen dann auf dem Rückmarsch der KZ-Gefangenen nach Neuengamme „unter unmenschlichen Bedingungen“ rund 70 Häftlinge ums Leben. Berger, ein abkommandierter Marinesoldat, sei dabei als Wachmann eingesetzt gewesen. Generalstaatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren bereits Ende November 2020 eingestellt, weil ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen sei.
Nachdem der Berger am 20. Februar aus den USA nach Deutschland abgeschoben worden war und seine grundsätzliche Aussagebereitschaft signalisiert hatte, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, um dem Beschuldigten rechtliches Gehör zu gewähren. Ein Verteidiger erklärte nach Rücksprache mit seinem Mandanten, dass dieser für eine verantwortliche Vernehmung als Beschuldigter nicht zur Verfügung stehe, hieß es in einer Mitteilung der Celler Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Nach Ausschöpfen sämtlicher Beweismittel stellte die Generalstaatsanwaltschaft daher das Ermittlungsverfahren daraufhin erneut mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Der Deutsche war nach dem 2. Weltkrieg zunächst nach Kanada ausgewandert. Seit 1959 hatte er dann in den USA gewohnt – jahrzehntelang war seine Vergangenheit unbekannt. Erst die Auswertung der Personalkartei des KZ Neuengamme führte die Ermittler auf seine Spur: Am 3. Mai 1945, also unmittelbar vor dem Kriegsende, hatten im emsländischen Lünne gestartete Kampfbomber der Royal Air Force zwei, als schwimmende KZ in der Lübecker Bucht genutzte Schiffe angegriffen und versenkt. Auf dem ehem. Passagierschiff „Cap Arcona“ starben dabei 4.600 KZ-Gefangene aus Neuengamme, auf dem ebenfalls versenkten Frachter „Thielbek“ weitere 2.800 Menschen. Später wurden in den untergegangenen Schiffen die Karteikarten der KZ-Wachmannschaften gefunden. Ihre Auswertung führte dann schließlich zu Berger. Nach Angaben der US-Behörden gestand Berger dann, als Wachmann in einem der beiden emsländischen Außenlager des Hamburger KZ Neuengamme Gefangene bewacht zu haben.
Eine US-Bundesrichterin in in Memphis (Bundesstaat Tennessee) ordnete daraufhin seine Abschiebung an. Die deutsche Justiz nahm die Ermittlungen gegen B. im Jahr 2020 auf, stellte sie mangels hinreichenden Tatverdachts aber Ende 2020 ein. Damals hieß es: „Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus.“ Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.
( Foto: Oben: ufnahme von CC Frank Vincentz CC BY-SA 3.0 via wikipedia; unten: lumbricus )
„Ich war 19 Jahre alt“
20. Februar 2021
Die USA haben heute den ehemaligen KZ-Wachmann Friedrich Karl Berger nach Deutschland abgeschoben. Der 95 Jahre alte Mann landete am Samstag in einem Ambulanzflugzeug auf dem Frankfurter Flughafen. Berger soll es, so das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, seinem Alter entsprechend gesundheitlich gut gehen.
Vor einem Jahr hatte der Deutsche bei einer Anhörung vor US-Bundesrichterin Rebecca L. Holt in Memphis (Bundesstaat Tennessee) eingeräumt, als Wachmann im Außenlager Dalum des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme eingesetzt gewesen zu sein. „Ich war 19 Jahre alt“, sagte er bei dem Gerichtsprozess, „mir wurde befohlen, dort hinzugehen.“ Berger ist deutscher Staatsbürger und lebte aufgrund einer Niederlassungserlaubnis mehr als 60 Jahre in Tennessee.
Bundesrichterin Holt ordnete nach der Anhörung Bergers dessen Abschiebung an. In ihrer erstinstanzlichen Entscheidung vom 28. Februar 2020 hieß es, in dem Außenlager nahe Meppen seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen. Im Winter 1944/45 seien sie unter „grauenhaften“ Bedingungen interniert gewesen und hätten „bis zur Erschöpfung und zum Tod“ arbeiten müssen (mehr…).
Am 19. November 2020 lehnte der Board of Immigration Appeals (BIA) in Memphis das Rechtsmittel Berger ab. Er sei „aktiver Teilnehmer in einem der dunkelsten Kapitel der Geschichte der Menschheit“ gewesen, erklärte ein Vertreter der Einwanderungsbehörde. Die USA böten „Kriegsverbrechern“ keinen Schutz:
“Kriegsverbrecher und Menschenrechtsverletzter dürfen sich nicht der Gerechtigkeit entziehen und hier bei uns einen sicheren Hafen finden.” (mehr…).
Beide Entscheidungen stützen sich auf den Holtzman Amendment to the Immigration and Nationality Act aus dem Jahr 1978 (mehr…)
Im Spätsommer vergangenen Jahres hatte auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle Ermittlungen gegen Berger eingeleitet, diese aber im Dezember „mangels hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt. Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem „Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente“, reiche als solche für einen Tatnachweis nicht aus, hieß es damals zur Begründung. Die Ermittlungen hätten den Beschuldigten auch „nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht“ (mehr…).
In Versen und Dalum hatte die SS seit November 1944 Außenlager des KZ Neuengamme eingerichtet. 4.000 Häftlinge aus Neuengamme mussten Panzergräben ausheben und gebunkerte Unterstände errichten, die das Vorrücken alliierter Truppen im Emsland stoppen sollten. Im Winter 1944/45 waren die Häftlinge in unzureichender Kleidung und undichten Baracken härtesten Witterungsbedingungen und Krankheiten ausgesetzt. Mehr als 600 Menschen starben. Im März 1945 kamen dann auf dem Rückmarsch der KZ-Gefangenen nach Neuengamme „unter unmenschlichen Bedingungen“ rund 70 Häftlinge ums Leben. Berger, ein abkommandierter Marinesoldat, sei dabei als Wachmann eingesetzt gewesen.
Der Däne Morten Ruge überlebte Neuengamme und das Dalumer Nachbarlager Meppen-Versen; er beschrieb 1983 die Emslandlager in der Endphase des 2. Weltkrieges:
„Das Schlimmste, was ich den Nazis nicht verzeihen kann, ist die Tatsache, daß das System im Lager so aufgebaut war, dass man nur überleben konnte, wenn man sich gegen die Mithäftlinge behauptete. (…)
Jeder musste für sein eigenes Überleben kämpfen. Das Stück Brot, das ich für mich selbst ergatterte, fehlte einem anderen und ließ ihn sterben. Er ist eine schreckliche Erfahrung, an sich selbst zu spüren, daß man kein moralisches Verhalten mehr zustande bringt, wenn man weniger als 900 Kalorien bekommt.“
Am Samstag übergab in Frankfurt die Bundespolizei den abgeschobenen Friedrich Karl Berger dem hessischen Landeskriminalamt (LKA). Ein LKA-Sprecher sagte, es liege ein Vernehmungsauftrag der Generalstaatsanwaltschaft Celle wegen des Vorwurfs „Beihilfe zum Mord“ vor.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle erläuterte, es gehe seiner Behörde jetzt zunächst darum, die Aussagebereitschaft des Mannes zu klären. Die Verfahrenseinstellung sei „nicht in Stein gemeißelt“: Sollte Berger bereit sein, sich zu äußern, könne das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden.
„Der Spiegel“ analysiert:
„Das Verfahren in Celle, hieß es aus Justizkreisen, würde nur dann wieder aufgenommen, wenn es neue Beweise gegen Berger gibt. Übersetzt aus dem Juristendeutsch heißt dies, er müsste sich bei seiner Befragung selbst belasten. Damit aber rechnet niemand. Kommende Woche will man in Celle nun entscheiden, ob und wann man Berger vernehmen will.“
Der jetzt Ausgewiesene war Ende der 1940er Jahre nach Kanada ausgewandert und von dort 1959 in die USA nach Tennessee gezogen, wo er dann mehr als 60 Jahre lebte. Erst die Auswertung der Personalkartei des KZ Neuengamme führte die Ermittler auf seine Spur: Am 3- Mai 1945, also unmittelbar vor dem Kriegsende, hatte die Royal Air Force zwei, als schwimmende KZ in in der Lübecker Bucht genutzte Schiffe angegriffen und versenkt. Auf dem ehem. Passagierschiff „Cap Arcona“ starben dabei 4.600 KZ-Gefangene aus Neuengamme, auf dem ebenfalls versenkten Frachter „Thielbek“ weitere 2.800 Menschen. Später wurden in den untergegangenen Schiffen die Karteikarten der Wachmannschaften gefunden. Ihre Auswertung führte dann schließlich zur heutigen Abschiebung Bergers (hier die Presseerklärung des US-Justizministeriums von heute).
(mehr…)
Foto: Eingang des ehem. Emslandlagers Dalum, Aufnahme von CC Frank Vincentz CC BY-SA 3.0 via wikipedia; Quellen: Blog, Spiegel, DPA, Bericht von Morten Ruge, Dänemark, in: Kirchenboten des Bistums Osnabrück vom 11.09.1983; Erinnerungen an Morten Ruge, DIZ-Nachrichten 28, Papenburg 2008, S. 21)
Drees Aalten
8. Januar 2021
Leider bin ich mit diesem Beitrag einen Tag zu spät. Aber dieses gestrige Post auf der FB-Seite des KZ Esterwegen macht betroffen
Gestorben am 7. Januar 1945:
Erinnerung an Drees Aalten und 6 weitere Todesopfer
Drees Aalten wurde am 27. Dezember 1918 auf dem Bauernhof seiner Eltern nahe dem niederländischen Ort Putten (Provinz Gelderland) geboren. Bereits im Alter von zwölf Jahren begann er in einer Fabrik für Waschmaschinen zu arbeiten.
Ende September 1944 unternahm eine Gruppe niederländischer Widerstandskämpfer in der Nähe von Putten einen Anschlag auf ein Wehrmachtsfahrzeug mit vier deutschen Soldaten. Am 1. und 2. Oktober 1944 reagierte die deutsche Besatzungsmacht mit massiver Vergeltung: Das Dorf Putten wurde umstellt, rund 110 Häuser des Ortes wurden in Brand gesteckt, 659 Männer festgenommen und verschleppt.
Zu den Deportierten gehörte auch Aalten, der sich zum Zeitpunkt der Razzia bei seiner Verlobten in Putten aufgehalten hatte. Über das Durchgangslager Amersfoort wurde er am 11. Oktober in das KZ Neuengamme gebracht. Am 3. Januar 1945 traf Aalten mit einem Transport von rund 1.000 Häftlingen im Außenlager Dalum ein. Hier starb er, 26-jährig, am 7. Januar 1945 an Ruhr (bakterielle Erkrankung). Erst am 11. August desselben Jahres erfuhr die Familie vom Tod ihres Sohnes und gedachte seiner in einer Todesanzeige.
Die Mehrzahl der Deportierten aus Putten kam nicht zurück. Allein 540 von ihnen starben in deutschen Lagern.
Weitere sechs Häftlinge aus Putten starben ebenfalls am 7. Januar 1945 im KZ Neuengamme:
1. Aart Bakker / 47 Jahre / Neuengamme
2. Hendrikus Paulus Grotenhuis / 44 Jahre / Neuengamme
3. Heimen Knoppersen / 46 Jahre alt / Neuengamme
4. Anton Lunda / 29 Jahre alt / Neuengamme
5. Henry Senf / 30 Jahre / Neuengamme
6. Anthony Nulden / 40 Jahre / Neuengamme
In Putten erinnert eine Stiftung an die Opfer des Oktober ’44 . Der Ort, 1944 am Ijsselmeer gelegen, liegt heute östlich des Polder Südliches Flevoland – einige Dutzend Kilometer nordöstlich von Amersfoort. Heute leben dort knapp 25.000 Einwohner*innen.
„Meppen-Dalum“
23. September 2020
In Niedersachsen könnte es zu einem weiteren Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wächter kommen: Das Justizministerium in Hannover hat die Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit den Ermittlungen gegen den 94-jährigen Karl Friedrich Berger beauftragt. Er soll als Wachposten im Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme, das sich in „Meppen-Dalum“ -so die taz- befand, Beihilfe zum Mord an Gefangenen geleistet haben. Der Mann lebt seit 1959 in den USA, soll dort aber abgeschoben werden.
Berger war von Januar bis März 1945 Aufseher im Außenlager des KZ Neuengamme. Dort mussten die Gefangenen Strafarbeiten verrichten. Auch bewachte er die Häftlinge im März 1945 nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme. Während dieses Marsches sollen rund 70 Häftlinge gestorben sein.
„Der Vorwurf, Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben, bezieht sich insbesondere auf die Bewachung des Marsches zur Evakuierung der Nebenlager“, sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Für seine Arbeit im KZ erhält B. bis heute eine Rente. Seinen Kriegsdienst verrichtete er ursprünglich bei der Marine.
Derzeit lebt der Mann noch im US-Bundesstaat Tennessee. Nach dem Krieg war er mit seiner Frau und seiner Tochter zunächst nach Kanada ausgewandert, 1959 dann weiter in die USA. In diesem März ordnete ein Gericht in Memphis seine Abschiebung an.
B. war erst in die USA ausgewandert, als eine Vergangenheit als NS-Verbrecher nicht mehr von den amerikanischen Behörden verfolgt wurden. Allerdings können mit einem 1978 eingeführten Bundesgesetz NS-Verbrecher neuerlich abgeschoben werden. Laut dem US-Justizministerium geschah dies seither mit 67 Personen.
Das US-amerikanische Justizministerium konnte den Dienst im KZ durch die Auswertung von Karteikarten nachweisen, auf denen seine Diensttätigkeiten notiert waren. Diese befanden sich 1945 auf den Schiffen Cap Arcona und Thielbek, auf die die KZ-Häftlinge des Neuengammer Außenlagers gebracht wurden, nachdem sie vor den vorrückenden Alliierten evakuiert worden waren. Aufgrund einer versehentlichen Bombardierung durch die Alliierten sanken sie in der Ostsee. Tausende Häftlinge starben.
Einige Jahre später wurden die Schiffe geborgen, die Karteikarte mit den Informationen über B. blieb erhalten. Durch zusätzliche Nachforschungen des U.S. Holocaust Memorial Museum konnten die Vorwürfe erhärtet werden.
Laut Generalstaatsanwaltschaft ist unklar, wann es zu einer Abschiebung kommen wird. Ohnehin ist laut US-Medien über die Berufung Bergers noch nicht entschieden worden.
Ob es in Niedersachsen zu einem Verfahren kommt, ist auch angesichts des Alters von B. fraglich. Dabei dürfte es noch Monate dauern, ehe die Generalstaatsanwaltschaft im Fall Berger Anklage erhebt. „Wir sichten derzeit noch die vorliegenden Unterlagen“, sagt der Sprecher der Behörde.
(Foto: CC s. Archiv vom 08.03.2020; Text: taz)
Schuld ohne Sühne
3. Mai 2020
„Schuld ohne Sühne“ titelt die taz ihren Bericht über ein unbeschreibliches Todesdrama in den letzten Kriegstagen. Den tod von 6.000 KZ-Häftlingen auf der von Bombern auf die Cap Arcona in der Lübecker Bucht:
„Heute vor 75 Jahren sank die „Cap Arcona“ mit 4.600 KZ-Häftlingen. Die Erinnerung daran ist wach, doch das offizielle Gedenken tut sich schwer. Es ist das wohl stärkste Trauma rund um die Lübecker Bucht: die Bombardierung der „Cap Arcona“, die noch fünf Jahre gekippt vor Neustadt lag, bis man sie 1950 auseinanderschweißte. Das allerdings, ohne die Toten zu bergen. Was die Schweißer unter Wasser vorfanden, ist nicht überliefert.
Sicher ist, dass noch lange tote Körper gefunden wurden – sogar an Dänemarks Küsten. Denn jene Anwohner, die 1945 die Toten mit Traktoren von den Stränden holten, um sie würdig zu bestatten, fanden längst nicht alle. Auch die Namen der Opfer kennt man nicht, denn die Nazis „haben keine Passagierlisten geführt“, sagt Reimer Möller, Archivar der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.
Aus dem KZ Neuengamme stammten die meisten der Opfer. Und weil man die Namen eben nicht kennt, sind auch die vielen großen und kleinen „Ehrenfriedhöfe“, die man 1945 an der Lübecker Bucht einrichtete – etwa in Neustadt und in Grevesmühlen in der Ex-DDR – anonym.
Der „Ehrenfriedhof“ in Haffkrug, ungemütlich gelegen an der Autobahnabfahrt Eutin und mit über 1.100 Bestatteten der größte von ihnen, ist gar etwas verwahrlost. Außerdem läuft er Gefahr, durch eine dicht daneben geplante Bahntrasse zur Fehmarnbelt-Querung weiter entwürdigt zu werden.
Das „Cap Arcona“-Gedenken ist also nicht nur geografisch, sondern auch organisatorisch dezentral und zersplittert. Das… [weiter bei der taz]
Die alliierten Flugzeuge starteten zu ihrem verhängnisvollen Einsatz vom Militärflugplatz Plantlünne/Wesel, südlich Lingen.
Foto: Die brennende Cap Arcona am 3. Mai 1945, Quelle Royal Air Force, gemeinfrei)