Verfassungsfeinde

5. Januar 2020

Neues von den Verfassungsfeinden: „Bundesinnenminister Horst Seehofer [CSU] will die biometrische Videoüberwachung in Deutschland massiv ausbauen. Laut dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL will er der Bundespolizei erlauben, Überwachungssysteme mit Gesichtserkennung an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen zu installieren. Dagegen regt sich nun Widerspruch beim Koalitionspartner SPD. Die Partei führt das Justizministerium, dem der Gesetzentwurf dem Bericht zufolge nun zur Abstimmung vorliegt.

Auf Nachfrage unserer Redaktion reagierte an diesem Samstag die SPD-Vorsitzende Saskia Esken auf Seehofers Initiative mit deutlicher Kritik. Auf Twitter stellt sie klar:

Videoüberwachung mit Gesichtserkennung ist mE ein zu hoher Eingriff in die Freiheitsrechte. Die falsch positiven Fehlalarme schaden der Sicherheit mehr als die Überwachung ihr nutzt. Unschuldige Menschen geraten ins Visier.

Der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologien ist hochgradig umstritten. Dabei geht es zum einen um die grundsätzliche Frage, ob es mit einer freiheitlichen Gesellschaft vereinbar ist, wenn sich Bürgerinnen und Bürger nicht mehr unerkannt und unbeobachtet im öffentlichen Raum bewegen können.

Zum anderen geht es um die hohe Fehleranfälligkeit der Systeme, also um die von Esken angesprochenen „False-Positives“. Jeder Fehlalarm kann dazu führen, dass eigentlich unverdächtige Personen überwacht, durchsucht und festgehalten werden, was für diese traumatisierend und stigmatisierend sein kann. Hinzu kommt eine rassistische Schieflage vieler Gesichtserkennungssysteme: Weil sie bei weißen Testpersonen eine geringere Fehlerquote als bei People of Color haben, wären letztere vom flächendeckenden Einsatz der Technologie besonders betroffen.

Test mit geschönten Zahlen als Ausgangslage

Seehofer setzt mit seiner Initiative eine Idee seines Amtsvorgängers Thomas de Maizière um. Am Berliner Bahnhof Südkreuz lief 2017 und 2018 ein groß angelegter Test von Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesinnenministerium und Deutscher Bahn mit Gesichtserkennungssystemen unterschiedlicher Hersteller. Während Seehofer die Ergebnisse des Pilotversuchs Ende 2018 als Erfolg verkaufte, kritisierte der Chaos Computer Club bewusste Schönfärberei und eine unwissenschaftliche Herangehensweise.

Konkret hatte Seehofer von einer durchschnittlichen Erkennungsquote von mehr als 80 Prozent gesprochen. Tatsächlich kam jedoch keines der drei gestesten Systeme auf diesen Wert. Diese „imaginäre“ Zahl, so die Kritik der CCC-Experten, sei nur dadurch erreicht worden, dass die Ergebnisse aller Systeme miteinander verrechnet wurden. Zudem sei jede 200. Person fälschlicherweise als „gesucht“ markiert worden. Bei zehntausenden Überprüfungen führe dies zu einer enormen Anzahl an Fehlalarmen.

Die anhaltende Kritik an der wissenschaftlichen Qualität des Test hatte den damaligen Innenminister Thomas de Maizière nicht davon abgehalten, noch vor dessen Abschluss zu verkünden, Videoüberwachung mit Gesichtserkennung flächendeckend einführen zu wollen.

Der nun geplante Ausbau der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung entspricht genau dieser Ankündigung. Er ist laut Informationen des SPIEGEL Teil eines Gesetzes, mit dem Innenminister Seehofer die Kompetenzen der Bundespolizei erweitern will. Anders als bisher soll der ehemalige Bundesgrenzschschutz dann nicht nur an der Grenze, auf Flughäfen, in Bahnen und auf Bahnhöfen eingesetzt werden, sondern überall im Land tätig sein.

[SPON weiß: Zu den Plänen gehört … ein vorbeugender Gewahrsam, um die Ausreise gewaltbereiter Fußballfans oder Dschihadisten zu verhindern, sowie ein eigenes Zeugenschutzprogramm bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität.|

Laut SPIEGEL hat Seehofer den Gesetzentwurf kürzlich zur Ressortabstimmung an das Justizministerium übermittelt. Häufig setzt sich das Haus gegen derart weitreichende Grundrechtseingriffe zur Wehr. Die aktuelle Justizministerin, SPD-Politikerin Christine Lambrecht, war in den vergangenen Monaten jedoch selbst durch den all zu leichtfertigen Umgang mit Grundrechten aufgefallen.“


Foto Überwachungskameras Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Florian Olivio; Text von Ingo Dachwitz bei netzpolitik.org Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

nicht hinnehmbares

2. August 2017

Am Bahnhof Südkreuz in Berlin (Foto lks) starteten gestern in einem Testlauf die Aufzeichnung und Auswertung von biometrischen Gesichtsbildern. Wir haben jetzt also (testweise) die anlasslose Überwachung von Gesichtern der Reisenden.  Insgesamt fast dreihundert Probanden hatten sich vor dem gestrigen Start bereits registriert, um freiwillig bei der Gesichtserkennung mitzumachen und einen 25€-Amazon-Gutschein dafür einzuheimsen. Sie tragen einen Responder dabei, der signalisiert, wer von den Testern an den Lesegeräten vorbeigeht.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnt vor dem Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an öffentlichen Plätzen und bezweifelt, dass dies den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Nach Ansicht des DAV-Präsidenten Ulrich Schellenberg gibt es keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme.

“Wenn massenhaft Gesichter von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern an Bahnhöfen gescannt werden, dann greift der Staat schwerwiegend in Grundrechte ein“, sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg  in Berlin. “Dieses Scannen führt zu einem nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung“. Das Bundesverfassungsgericht habe in mehreren Entscheidungen ausdrücklich vor derartigen Effekten gewarnt. So beispielsweise in dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung oder im Urteil zum automatisierten Erfassen von Kfz-Kennzeichen.

Am Testlauf sind das Bundesinnenministerium, die Deutsche Bahn, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt beteiligt. Die rechtlichen Bedenken des DAV richten sich nicht gegen den sechsmonatigen Testbetrieb, jedoch gegen den späteren Einsatz der Gesichtserkennung im Echt-Betrieb.

“Die Gesichtserkennung und die jüngsten Sicherheitsgesetze stellen eine verfassungsrechtlich brisante Kombination dar“, sagte Schellenberg. So sollen nach dem neuen Pass- und Personalausweisgesetz künftig Polizeibehörden, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst im automatisierten Verfahren biometrische Passbilder abrufen dürfen. 

“Dieses Zusammenspiel aus technischen und rechtlichen Neuerungen stellt den Schutz der Freiheitsrechte vor neue Gefahren“, betonte der DAV-Präsident. Nach Ansicht des DAV gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage, die eine Gesichtserkennung an öffentlichen Orten rechtfertigt.

“Angesichts dieser neuen technischen und rechtlichen Möglichkeiten stellt sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage das massenhafte Scannen von Gesichtern gerechtfertigt wird“, so der DAV-Präsident.

“Eine wasserdichte Norm, die diesen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung rechtfertigen kann, gibt es nicht.“ Darüber hinaus gibt es nach Ansicht des DAV zahlreiche offene Fragen: Wann soll das System anschlagen? Bei zur Fahndung ausgeschrieben Personen, bei Fußball-Ultras auf dem Weg zum Auswärtsspiel, bei sogenannten Gefährdern?

In mehreren Entscheidungen hat das Verfassungsgericht die Videoüberwachung und die automatische Auswertung von Bildern problematisiert, etwa als es um die Kennzeichenerfassung ging oder die Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Denn immer ist bei der Videoüberwachung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung berührt, insbesondere auch durch die Auswertung nach der optischen Aufzeichnung (1 BvR 2368/06 vom 23. Februar 2007):

Das Gewicht dieser Maßnahme wird dadurch erhöht, dass infolge der Aufzeichnung das gewonnene Bildmaterial in vielfältiger Weise ausgewertet, bearbeitet und mit anderen Informationen verknüpft werden kann.

Übertragen auf den Berliner Bahnhof Südkreuz und die Auswertung der biometrischen Gesichtsbilder ist es auch hier neben der anlasslosen Aufzeichnung der Menschen insbesondere die automatische Auswertung, die rechtliche Konsequenzen hat. Bei den biometrischen Gesichtsbildern in Südkreuz sind solche verfassungswidrigen Abgleiche und Datenverknüpfungen schon konkret geplant. Und ein Gesicht hat jeder nur eines, ist es vermessen und abgespeichert, bleibt es untrennbar mit der Person verbunden.

Zum Start des Biometrieversuchs am Berliner Bahnhof Südkreuz hat sich netzpolitik.org am Dienstag vor Ort einen direkten Eindruck über das Einsatzszenario und die verwendete Technik verschafft. Eine ganze Reihe von Fernsehteams nahm am Bahnhof zum Projektanlauf einige Bilder der Kameras auf und befragte die anwesenden Vertreter der Bundespolizei.

netzpolitik.org sprach mit dem Pressesprecher der Bundespolizei. Denn um die eingesetzte Technik war zunächst ein Geheimnis gemacht worden. Auf die Frage, ob er die Namen der Hersteller nennen würden, antwortete er:

Nein, nein. Ich denke auch nicht, dass der Minister die drei Firmen nennen wird. Das hat einfach Gründe, die deutlich für sich sprechen. Es gibt einen Markt, der ist voll von diesen Anbietern. Wenn wir die jetzt hier nennen würden, dann würden sie für eine spätere Ausschreibung komplett ausgeschlossen werden müssen.
[…] Wir werden diese Namen nicht publizieren. Sie können die Frage ja [an den Minister] stellen.

Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière wird am 24. August bei einem „Ministertermin“ zum Südkreuz kommen. Fragen müssen wir ihn allerdings nicht mehr, denn wenige Minuten später gab das Innenministerium auf Nachfrage bekannt, dass es sich um die drei Anbieter „DELL GmbH, ELBEX (Deutschland) GmbH und L-1 Identity Solutions AG (Teil von OT Morpho)“ handelt.

 

(Quelle Lawblog, DAV, netzpolitik.org; Foto Bahnhof Berlin Südkreuz denis apel.JPG)

 

Einkaufsgutschein

20. Juni 2017

Wer sich am häufigsten von intelligenter Videoüberwachung filmen lässt, dem winken Prämien – was klingt wie ein schlechter Scherz, wird am Berliner Bahnhof Südkreuz wahr. Bundespolizei, BKA und Deutsche Bahn gleichen Testpersonen mit Datenbanken ab, identifizieren sie und wollen auffälliges Verhalten erkennen.

Ab August soll im Berliner Bahnhof Südkreuz ein Pilotprojekt zu intelligenter Videoüberwachung beginnen. Dafür wirbt die Bundespolizei seit gestern Versuchspersonen, die den Bahnhof häufig durchqueren. 275 Testpersonen sollen es werden, doch warum sollten Menschen daran interessiert sein, sich freiwillig umfassend überwachen zu lassen? Dafür hat sich die Bundespolizei etwas ausgedacht.

Wer am häufigsten durch die markierten Kamerabereiche läuft, hat die Chance, neben einem Einkaufsgutschein im Wert von 25 Euro einen von drei attraktiven Hauptpreisen zu gewinnen. Die Hauptpreise, das verraten die FAQ der Bundespolizei, bestehen aus einer Apple Watch Series 2, einem Fitbit Surge und einer GoPro Hero Session.

Gesichtsabgleich und Verhaltenserkennung

Wen das motiviert, der solle sich am besten täglich in markierten Bereichen aufhalten, in denen die Bundespolizei unter anderem Gesichtserkennung ausprobiert. Zusätzlich gehört zum „Projekt Sicherheitsbahnhof“ von Innenministerium, BKA, Bundespolizei und Deutscher Bahn, auffälliges Verhalten zu erkennen, beispielsweise wenn ein unbegleitetes Gepäckstück herumsteht oder ein Bahnhofsnutzer herumlungert oder Graffitis sprüht.

Graffitis sind zwar aus Sicht der Deutschen Bahn nicht wünschenswert, sie gefährden jedoch nicht Leib und Leben anderer Passagiere. Das zeigt, dass Technik, die Bahnhöfe sicherer machen soll, schnell auf andere Delikte ausgeweitet wird. Delikte, die einen derartigen Eingriff in die Privatsphäre der Passanten nicht rechtfertigen können.

Datenschützer, darunter auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk, kritisieren das Projekt. Sie wies bereits im Februar darauf hin, dass es nach der EU-Datenschutzgrundverordnung verboten ist, Menschen mittels biometrischer Daten zu identifizieren. Die Verordnung, die ab 2018 für alle Mitgliedstaaten gelten wird, erlaubt Ausnahmen nur, wenn die Identifikation „aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist.“

Rechtsgrundlage Freiwilligkeit

Diejenigen, die an dem Test teilnehmen, bekommen von der Bundespolizei einen Transponder. Darüber soll ausgewertet werden, wie häufig das System sie richtig identifiziert oder übersieht. Damit das System eine Chance hat, werden von den Beteiligten Testbilder angefertigt, die in einer Testdatenbank abgelegt und für ein Jahr gespeichert werden. Vorher erfolgt durch die Bundespolizei eine „fahndungsmäßige Überprüfung der potenziellen Testpersonen“.

Die Rechtsgrundlage für den Versuch sieht die Bundespolizei darin, dass die Personen sich freiwillig beteiligten und der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Testzeitraum zustimmten. Auf welcher Rechtsgrundlage ein möglicherweise folgender Realbetrieb fußen wird, den Passagiere nicht mehr umgehen können, verrät die Bundespolizei noch nicht. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bezweifeln, ob die bisherigen Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung das überhaupt zulassen würden.

Viele zweifeln an, ob mehr oder eine „intelligente Videoüberwachung“ Bahnhöfe sicherer machen kann. So prangerte die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezüglich des Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes an, das würde keinen Terroristen abhalten – „Terroristen suchen vielmehr die Aufmerksamkeit, um ihre Botschaften möglichst weit zu verbreiten.“ Ein anderer Weg, für mehr Sicherheit in Bahnhöfen zu sorgen, ist schlichtweg mehr Personal. Dieses könnte direkt reagieren, nicht erst vom Kamerabildschirm aus.

[Anna Biselli auf Netzpolitik.org Creative Commons BY-NC-SA 3.0.]