Umfrage
27. Februar 2023
Die Sache mit dem Hirn und der Lingener Stadtverwaltung hatte ich letzte Woche schon. Daran gilt es zu Wochenbeginn anzuknüpfen. Das mache ich mit diesem Posting und einer Umfrage:
Zwischen der Halle IV und der Justizvollzugsanstalt an der Lingener Kaiserstraße befindet sich ein großer Parkplatz -ich schätze ihn auf 4000 qm- mit einer einzigen Zufahrt, auf dem Kfz abgestellt werden können. Das ist jetzt neu und nachdrücklich schildermäßig geregelt: Halten oder gar Parken darf niemand bzw. es dürfen nur die, die eine „Parkberechtigung der Halle/JVA“ haben; das sind natürlich vor allem die, die dort arbeiten. Alle anderen müssen in die Nachbarstraßen ausweichen, wenn die nicht verbotenen ca. 15 Kfz-Parkplätze belegt sind. Für Fahrradräder gibt es fast nichts, ausgenommen einige wenige Bügel unter freiem Himmel nahe der Hallenwand. So weit, so Lingen-typisch kfz-lastig. Doch jetzt muss ich hier noch nachfragen:
Was meint die geschätzte Leserschaft dieses kleinen Blogs: Wieviele Schilder der abgebildeten Art gibt es auf dem Gesamt-Parkplatz der Halle IV?
Ratet mal, bitte!
Ohne Regeln gibt es ein Chaos. Deshalb ist eine bestimmte Anzahl Schilder notwendig. Die Frage ist nur: werden die Regelungen auch befolgt?
Und: Es Recht zu machen jedermann, ist eine Kunst, die niemand kann.
Aber das ist doch schön!
Damit ist das Parken dort für alle erlaubt. Und sogar kostenlos. Selbst wenn es 42 Schilder wären: Keins davon entspricht der StVO. Das abgebildete Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) gilt ausdrücklich nur für den rechten Straßen- oder Fahrbahnrand und nicht auf Parkplätzen. (In Einbahnstraßen auch für den linken).
Nach dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) ist es außerdem mit unzulässigen Ergänzungsschilder per se ungültig.
Eine Kombination von zulässigen Verkehrszeichen und nichtamtlichen Zusatzschildern ist in ihrer Gesamtheit immer ungültig. Das ist hier eindeutig der Fall. Und zwar 21 mal.
Ein Phänomen übrigens, das in Lingen häufiger anzutreffen ist. Zum Beispiel rund um das Radhaus:
Dort heißt es: Absolutes Halteverbot „auf der gesamten Verkehrsfläche“.
Bis wohin mag die wohl reichen?
Dann kann Hans Brinck ja auch wieder zufrieden sein!
Sorry für den Tippfehler. Ich bin gefragt worden, ob ich Radhaus, Ratloshaus oder Rathaus meinte.
Ich meinte das Ratloshaus. Inmitten der gesamten Verkehrsfläche…
Warum sich für einen Tippfehler entschuldigen, der mich zum Schmunzeln gebracht hat?
Bei der Gelegenheit ist mir der Gedanke gekommen, ob man dem ehrwürdige Haus von 1663 am Marktplatz nicht einen anderen Namen geben sollte. Statt nach der Zahl der Verkehrsschilder zu fragen,könnte Robert Koop doch diese Frage stellen:
Welche Bezeichnung für das jetzige Rathaus halten Sie für zutreffend.
1. Haus der Räder (Radhaus),
2. Haus der Rater (Rathaus),
3. Haus der Ratlosen (Ratlloshaus)
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Auf das Ergebnis dieser Befragung wäre ich sehr gespannt!