Nicht da

29. November 2022

Bürgerbeteiligung ist bekanntlich eine gern betonte Errungenschaft. Sie ist das Salz in der demokratischen Suppe und daher von Verwaltungen oft nicht sonderlich gut gelitten. Es gibt beispielsweise die sog. Einwohnerfragestunde, die grundsätzlich am Anfang jeder Sitzung der kommunalen Gremien unserer Stadt steht. Beim Landkreis Emsland steht sie übrigens regelmäßig am Ende, wo sie dann auch nichts mehr an den zuvor gefassten Beschlüssen zu ändern vermag. Ziemlich schräg ist diese Art der Bürgerbeteiligung, wie ich finde.
Schräg ist aber auch mancher Verwaltungstrick in unserer Stadt. So gibt es in dieser Woche eine Sitzung des Ortsrates in Schepsdorf. Dort steht unter Punkt 10 ein „wichtiges Bauvorhaben“ auf der Tagesordnung. Mehr nicht.

Hintergrund: Ein Bauunternehmen möchte auf der ehemaligen Schweinewiese von Pastor Borgel (auf dem Apple-Foto rechts) ein großes Haus bauen. Dazu gibt es manch Kritisches und viel Konstruktives zu sagen, und vielleicht interessiert das Thema auch Schepsdorferinnen und Schepsdorfer. Daher ist es besonders frech, dass die im Ratsinformationssystem angegebene Tagesordnung der öffentlichen Sitzung (!) dazu gar nichts mitteilt (siehe den Ausriss oben).

Erst wenn man wie ich mit einer Kennung im Ratsinformationssystem angemeldet ist, erfährt man nämlich Einzelheiten des Bauvorhabens (siehe Ausriss unten). Man erfährt:

„Es liegt ein Bauantrag für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage vor. Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen und baurechtlich zulässig.“

Allerdings erfährt niemand, weshalb das Vorgaben „baurechtlich zulässig“ ist. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ist keine einfache Vorschrift. Ein Bauvorhaben ist nämlich nur dann in einem durch einen nicht geregelten, sogenannten Innenbereich zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Vor allem darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Das ist direkt gegenüber der im Kern romanischen Schepsdorfer Alexander-Kirche des 11./12. Jahrhunderts eine besonders heikle Sache. Bereits vor 12 Jahren ging ein größeres Bauvorhaben direkt östlich der Kirche gestalterisch ziemlich daneben. Jetzt also auf der anderen Straßenseite ein knapp 50m langer geschlossener Baukörper mit zwei Vollgeschossen plus sogenanntem Staffelgeschoss.

Trotzdem findet sich keine Begründung, weshalb das aktuelle Bauvorhaben zulässig ist. Die detaillierten Vorlagen zum Vorhaben finden sich aber nur für registrierte Nutzer des Ratsinformationssystems, also Ratsmitglieder wie mich beispielsweise. In der öffentlichen  Einladung, die für alle BesucherInnen des Ratsinformationssystem aus Schepsdorf wie von anderswo  einzusehen  ist, werden sie verschwiegen. Sie sind nicht da. Dieses Verschweigen nenne ich undemokratisch und bürgerfern.

Den Trick hat der Oberbürgermeister zu verantworten. Es ist übrigens kein Einzelfall. Ähnliches gab es in diesem Jahr in Holthausen/Biene am Schilfweg, wo ein Bauvorhaben im Ratsinformationssystem drin war, dann raus war, dann wieder drin war, bevor es dann endgültig raus war. Solche  Verfahren sollen die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger ausschließen, obwohl das Vorhaben wichtig ist.

Zur auffrischenden Erinnerung: Dieter Krone kandidierte 2010 mit diesen Versprechen („wichtigste Ziele“):