Die Stunde des Nazi-Richters
23. November 2022
Tausende von Polizisten fahnden Mitte der 1960er Jahre nach Bruno Fabeyer, dem „Moormörder“, der nahe Osnabrück einen Polizeibeamten erschossen hat. Schließlich wird Fabeyer gefasst und zu lebenslangem Zuchthaus und Sicherungsverwahrung verurteilt. Ist Fabeyer der geborene, unverbesserliche Verbrecher, als der er dargestellt wird? Das Problem: Sein Richter ist ein Ex-Nazi.
Es war die bis dahin größte Fahndung in der Geschichte der Bundesrepublik. Tausende von Polizisten, aber auch Schützen- und Jagdvereine, Feuerwehrleute und sogar Besitzer von Privatflugzeugen beteiligten sich über 18 Monate an der Suche nach Bruno Fabeyer- dem „Moormörder“, der sein Leben zwischen Knast und Landstraße verbracht hatte.
Bei einem Einbruch in dessen Haus in Gretesch schießt Fabeyer am 29. November 1965 den Postbeamten Alois Broxtermann nieder. Auf der anschließenden, monatelangen Flucht erschießt Fabeyer in Bohmte-Hunteburg den Polizisten Heinrich Brüggemann. Der Gesuchte findet Unterschlupf im Unterholz oder in abgelegenen Scheunen. Auf norddeutschen und westfälischen Bauernhöfen, aber auch in der Eifel stiehlt er vor allem Lebensmittel, Geld und Kleidung; er gesteht später Hunderte von Einbrüchen.
Als er schließlich in Kassel verhaftet und später vom Osnabrücker Schwurgericht zu lebenslangem Zuchthaus verurteiltet wird, ist die öffentliche Meinung eindeutig: Fabeyer war der geborene, unverbesserliche Verbrecher.
Doch stimmt dieses Bild? Denn die Geschichte lässt sich auch ganz anders erzählen. Und sie hat dann viel mit der deutschen NS-Vergangenheit zu tun. Einer der spektakulärsten Kriminalfälle der Nachkriegszeit erweist sich nach WDR-Recherchen nämlich als Justizskandal, weil ein ehemaliger NS-Wehrmachtsrichter über das NS-Opfer Fabeyer urteilte.
Es war ein kurzer Prozess 1967: Ganze vier Tage brauchte die Große Schwurgerichtskammer des Landgerichts Osnabrück für das heute vor 55 Jahren verkündete Urteil wegen versuchten Mordes und Totschlag in besonders schwerem Fall. Bruno Fabeyer (Foto im Schwurgerichtssaal des Landgerichts) wurde zu lebenslänglich Zuchthaus und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Im Strafprozess spielt neben den Taten vor allem der Lebenslauf des 1926 geborenen Bruno Fabeyer eine entscheidende Rolle. Schon als 11-jähriger kommt der schwer stotternde Junge in ein berüchtigtes Erziehungsheim der Nazis, als 18-Jähriger wird er 1944 zur Wehrmacht eingezogen. Als er vor dort zu seiner Mutter flieht, wird er zu schwerer Zwangsarbeit in verschiedenen Konzentrationslagern verurteilt. Ende November 1944 wird Fabeyer zunächst in das KZ Buchenwald eingewiesen und ab Dezember 1944 im KZ Mittelbau-Dora inhaftiert wurde. 1945 befreit ihn dort die US-Armee.
Nach Kriegsende zieht Fabeyer umher und stiehlt. Immer wieder kommt er deshalb in Haft. Auf seinen Raubzügen erbeutet er selten mehr als das, was er für den nächsten Tag braucht. Wenn ihm die Fahnder zu nahe kommen, versteckt er sich im Moor oder auch im Matsch eines Schweinestalls.
Als Fabeyer im November 1967 in Osnabrück der Prozess gemacht wird, steht nicht nur für die breite Öffentlichkeit seine Schuld längst fest. Auch das Gericht hält sich nicht lange mit juristischen Feinheiten auf. Zu eindeutig erscheint das Bild vom gefährlichen Gewohnheitsverbrecher von Kindheit an. Dabei fügen sich für das Gericht die frühen Einweisungen in Erziehungsheime und KZs nahtlos in die Strafakte des Angeklagten ein – als handele es sich hier nicht um Unrechtsmaßnahmen der Nazis.
„Recherchen für die [heutige] WDR-Sendung ZeitZeichen belegen nun: Landgerichtsdirektor Friedrich Jagemann, der den Prozess leitete, war nicht nur Mitglied von NSDAP und SA, sondern begann seine juristische Laufbahn 1935 in der „Gauleitung Münster“. Ein wesentliches Detail, das Jagemann sowohl im Entnazifizierungsverfahren, als auch in den Personalakten des Landgerichts Osnabrück verschwieg. Bekannt war dort allerdings, dass Jagemann von 1937 bis Kriegsende als Wehrmachtsrichter Karriere gemacht hatte. Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf WDR-Nachfrage.
In einer Beurteilung der „Division Hermann Göring“ aus dem Jahre 1944, die im Militärarchiv Freiburg abgelegt ist, heißt es über Jagemann: „Zum nationalsozialistischen Staat überzeugt eingestellt. Diensteifer sehr lobenswert. Seine Urteile treffen in knapper Begründung stets das Richtige.“
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Quellen: WDR, SWR, wikipedia, HAZ