Pimmelgate und Privatklage

5. August 2022

Das „Pimmelgate“ des Hamburger Innensenators Andy Grote wird sorgfältig juristisch aufgearbeitet. Vor wenigen Tagen stellte die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Autor des Tweets „Du bist so 1Pimmel“ ein und verwies Grote auf den Privatklageweg. Nun ist auch entschieden, ob die Hausdurchsuchung in Ordnung ging. Tut sie nicht, so das Landgericht Hamburg. Das Amtsgericht hatte die Durchsuchung einer Wohnung erlaubt, in der der Verfasser eines Tweets, durch den sich Grote beleidigt fühlte, früher zuhause war. Nach Einschätzung des Landgerichts war dies jedoch unverhältnismäßig. Die Inhaberin der Wohnung und ehemalige Lebensgefährtin des Verfassers, hatte Beschwerde eingelegt.

Die Richter sagen in ihrer Entscheidung, es habe zwar einen Anfangsverdacht auf Beleidigung gegeben. Allerdings verweisen sie auch auf gewisse rechtsstaatliche Grenzen. Diese sind seinerzeit der Staatsanwaltschaft wie dem zuständigen Ermittlungsrichter offenbar aus dem Blick geraten – aus welchen Gründen auch immer.

Die Hausdurchsuchung halten die Richter für unverhältnismäßig, vor allem das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (einer Mitbewohnerin) stehe über dem möglichen Strafverfolgungsinteresse des Staates. Eine Rolle spielte sicher auch, dass der Twitterer nicht einfach losblaffte, sondern auf Äußerungen Grotes reagierte. Dieser hatte nämlich Menschen, die trotz Corona feierten, als „ignorant und „dämlich“, so das Hamburger Abendblatt, “ tituliert. Grote selbst hatte allerdings zu Beginn der Pandemie seine neuerliche Berufung zum Innensenator unter Missachtung der Corona-Regeln in einer Kneipe gefeiert und dafür eine Geldbuße von 1.000 Euro zahlen müssen.

Der Pimmelgate-Vorfall hatte übrigens für erhebliches Aufsehen gesorgt auch international, so dass sogar die Washington Post über die Angelegenheit berichtete.

„Seinen verdienten Platz in den Archiven“ (Udo Vetter) findet das Geschehen allerdings erst, wenn der Innensenator die Sache nicht doch noch selbst vor Gericht bringt oder möglicherweise schon hat. Wie er sich zur juristischen Privatklage-Möglichkeit positioniert, wird sich bestimmt noch zeigen. Im Regelfall ist ein Verfahren allerdings mit dem Verweis auf den Privatklageweg beendet, da das mit erheblichem Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist und in den allerseltensten Fällen mit einer Verurteilung des Privatbeklagten endet. Ich jedenfalls habe noch nicht von einem solchen Ende gehört.


Quellen; SPON, LTO, LawBlog, Hamburger Abendblatt
Foto: Rasande Tsykar (CC BY-NC 2.0)

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