wieder frei

31. August 2022

Malle ist wieder frei, und zwar in jeder Hinsicht. Nach diversen Rechtsstreitigkeiten sind die sog. Wortmarken für den Begriff „Malle“ sowohl auf deutscher wie auf europäischer Ebene nun unwirksam. Das hilft allen, die Malle-Parties veranstalten oder T-Shirts bedrucken wollen. Ansonsten sind der Fantasie natürlich keine Grenzen gesetzt.

Jörg Lück, der Produzent von Ballermann-Größen wie Tim Toupet und Mickey Krause, hatte sich „Malle“ als Wortmarke schützen lassen und das gleich europaweit und für vier Schutzklassen, nämlich für Tonträger (Warenklasse 9), Werbung (Warenklasse 35), Ausstrahlung für TV- und Rundfunksendungen (Warenklasse 38) sowie für jegliche Partys (Warenklasse 41).

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sie nun aber abschließend für nichtig erklärt. Die Wortmarke „Malle“ ist aus dem Markenregister des EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) gelöscht. Vorausgegangen war diesem Vollzug ein Rechtstreit durch mehrere Instanzen. Zuletzt hatte der EuGH abschließend entschieden (Beschl. v. 17.06.2022, Az C‑145/22 P): Die Wortmarke „Malle“ ist nichtig. Seit Juli 2022 ist sie daher aus dem Register entfernt.

Für Deutschland, wo die Wortmarke für Werbung und Tonträger zusätzlich geschützt war, hat Jörg Lück die Marke auslaufen lassen, weil er die für den Schutz notwendige Verlängerungsgebühr nicht bezahlt hat. Alle Abmahnungen usw. sind nun hinfällig. Wer beispielsweise im Jahre 2019 eine einstweilige Verfügung bekommen und keine sog. Abschlusserklärung abgegeben hat, kann nun die Aufhebung der einstweiligen Verfügung und Kostenerstattung verlangen.


Quellen; LTO, LawBlog

 

 

Weg der Tugenden: Hoffnung

30. August 2022

Reden über Kunst
Eine Reihe im Kunstverein Lingen
Zu der Skulptur von Julia Siegmund zur Tugend „Hoffnung“ 
Lingen (Ems) – vor dem Bonifatius-Hospital, Klasingstraße
Mittwoch, 31. August 2022 um 19.30 Uhr
Eintritt: frei

Der griechische Philosoph Platon war der Erste, der aus den vielfältigen Tugenden eine Viererauswahl formuliert hat: Klugheit, Gerechtigkeit, Mut und Maß. Man nennt diese auch die Kardinaltugenden. Sie sind Dreh- und Angelpunkt für alles weitere ethische Handeln. Der Theologe und Philosoph Thomas von Aquin hat die drei Tugenden Glaube, Hoffnung und Liebe hinzugefügt. Aus dem „Vierergespann“ der Antike und dem sog. „paulinischen Dreiklang“ bei Thomas von Aquin werden 7 Tugenden herausgehoben, die das Leben der Menschen prägen sollen. Diese Tugenden sind Schlüsselkompetenzen für ein gelingendes Leben. Sie bieten Leitplanken für das Leben. Alle anderen Tugenden lassen sich von ihnen ableiten.

Sieben Tugenden gibt es also und sie sind seit dem Frühling als Kunstwerke in und rund um die Lingener Innenstadt zu entdecken. Im Rahmen dieses „Wegs der Tugenden“ hat die in Nordhorn lebende Künstlerin Julia Siegmund (Foto) die Skulptur zur Tugend „Hoffnung“ vor dem Bonifatius Hospital in Lingen realisiert.

Im Rahmen eines Gesprächs mit der Künstlerin vor Ort stehen die Themen Kunst im öffentlichen Raum, Hoffnung, Zuversicht sowie die Entstehung und Gestalt des Werks im Mittelpunkt des Gesprächs.


Foto: Julia Siegmund © Galerie Kunstück, Oldenburg

Lieber Jens Beeck,

30. August 2022

[heißt es auf der Seite der BürGerNahen Lingen] …am 6. Juli dieses Jahres hat der Rat unserer Stadt einstimmig eine Resolution verabschiedet, um die Verbindung über die Aa in Gleesen durch die sog. Pollmann-Brücke zu erhalten. Sie ist u.a. an den Bundesminister für Verkehr, Deinen Parteifreund Volker Wissing gerichtet und lautet:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Wissing, sehr geehrte Damen und Herren,

der Rat der Stadt Lingen (Ems) lehnt den seitens der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für 2026 beabsichtigten ersatzlosen Rückbau der Pollmann-Brücke Nr. 144 über die Große Aa ab. Dies hätte gravierende negative Auswirkungen auf den lokalen und überregionalen Fuß- und Radverkehr zwischen Lingen (Ems) und dem südwestlichen Emsland. Die Brückenverbindung besteht seit dem Bau des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) und der damit einhergegangenen Verlegung der Aa-Mündung 1898 und ist seit mehr als 120 Jahren ein wichtiger Verkehrsweg und heimatlicher Bezugspunkt der Region. Dem Bau der Anlage lag ein Planfeststellungsbeschluss vom 31.05.1892 vor, in dem der Bau einer „Leinpfad- und Feldwegbrücke über die Ahe“ als Ersatzmaßnahme für eine geänderte Wegeführung festgesetzt wurde.

Die Brücke ist seit 2011 für den Kfz-Verkehr gesperrt und seitdem nur noch einge- schränkt für Fußgänger und Radfahrer in der Brückenmitte passierbar. Seit April 2022 ist sie im Rahmen der Arbeiten an der Schleuse Gleesen gesperrt und soll nunmehr lt. Mitteilung der WSV im Jahr 2026 ersatzlos abgerissen werden.
In der Vergangenheit wurden zwischen der Stadt Lingen (Ems), der Gemeinde Emsbüren und unter teilweiser Beteiligung des Landwirts Pollmann, der ein privates Interesse an der Nutzung der Brückenverbindung hat, diverse Gespräche mit der WSV geführt mit dem Ziel einen Ersatzbau der Pollmann-Brücke zu erreichen. Über diese Gespräche ist auch der Landrat des Landkreises Emsland unterrichtet. Sowohl die Stadt Lingen (Ems) als auch die Gemeinde Emsbüren haben sich darüber hinaus auch schriftlich gegenüber der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung Rheine bzw. Münster ausdrücklich gegen einen ersatzlosen Abbruch der Pollmann-Brücke ausgesprochen. In einem gemeinsamen Schreiben vom 26.02.2021 haben sich der Landkreis Emsland, die Gemeinde Emsbüren und die Stadt Lingen (Ems) an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Bonn gewandt und einen Erhalt der Brückenverbindung gefordert.

Die Pollmann-Brücke als Verbindung über die Große Aa hat nicht nur für die Stadt Lingen (Ems), sondern auch für den Landkreis Emsland und die Gemeinde Emsbüren bezüglich des Tourismus einen hohen Stellenwert. Über diese Brückenverbindung verlaufen mehrere überregional bedeutsame und auch lokale Rad- und Wanderrouten. Hierbei handelt es sich namentlich um den EmsRadWeg, die Dortmund-Ems-Kanal- Route, die Emsland Route, die Hase-Ems-Tour sowie als regionale Routen der Energie Parcours, die Lingen Südroute, die Spinola-Route sowie die Route Rund um Emsbüren. Die Emsland Route hat bei der ADFC-Radreiseanalyse 2022 in der Kategorie „Top-Radregionen“ den ersten Platz erhalten.

Die sich in unmittelbarer Nähe zur Pollmann-Brücke befindliche Schleuse Gleesen ist bereits heute und sicherlich erst recht nach dem Ausbau nicht nur eine herausragende verkehrstechnische Infrastruktur, sondern auch ein überaus interessantes touristisches Ziel. Sie ist insbesondere ein Ziel für viele Radtouristen, die dann auch die Verbindung über die Pollmann-Brücke nutzen. Mit dem ersatzlosen Entfall der Brücke würde ein landschaftlich sehr attraktiver Teil der Radrouten entfallen. Eine Ersatzwegeführung wäre nur mit sehr großen (rund 7 Kilometer langen) und landschaftlich unattraktiveren Umwegen möglich. Darüber hinaus ist die Pollmann-Brücke Teil des erst im Sommer 2019 abschließend fertiggestellten Premium-Radweges entlang des DEK. Mit Fertigstellung dieses Streckenabschnitts konnte das Ziel erreicht werden, eine durchgängig von Spelle bis Papenburg durch das Emsland verlaufende attraktive Radroute von insgesamt 112 km entlang des DEK zu schaffen. Dieser Premium-Radweg optimiert das überregionale Radwegenetz und wird sowohl von den Bürgern als auch Touristen sehr intensiv genutzt. Der Premium-Radweg wurde als Teil des Fernwanderradweges u.a. im regionalen Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) als regio- nal bedeutsam dargestellt.

Bereits jetzt enden diese Routen aufgrund der Sperrung der Pollmann-Brücke in einer Sackgasse und zwingen die Fuß- und Radwanderer zu einem sehr großen Umweg auf landschaftlich unattraktiveren Wegen. Ein ersatzloser Entfall der Brückenverbindung hätte daher unmittelbare negative Auswirkungen auf den Tourismus, aber auch für die Bürger des Landkreises Emsland, der Stadt Lingen (Ems) und der Gemeinde Emsbüren. Sämtliche Bemühungen der vergangenen Jahre zur Stärkung der touristischen Entwicklung durch Schaffung der Radrouten und Ausbau zum Premiumradweg werden durch die bestehende Situation unterlaufen und mit ersatzlosem Rückbau der Brücke sogar konterkariert. Ebenso ist herauszustellen, dass diese Brückenverbindung auch für Einsätze des Rettungsdienstes eine wichtige Rolle spielt. Bei Unfällen mit Personenschäden auf dem Teilstück östlich der Ems bis zum Industriegebiet Lingen-Süd ist der Weg über die Pollmann-Brücke für die Einsatzkräfte der deutlich schnellste Rettungsweg. In der Vergangenheit haben mehrere Rettungseinsätze von Polizei und Krankenwagen (sowohl aus Lingen als auch aus Emsbüren kommend) ihr vorläufiges Ende an der gesperrten Pollmann-Brücke gefunden und zu unvertretbaren Verzögerungen geführt.
Als Oberbürgermeister und im Namen des Rates der Stadt Lingen (Ems) bitten wir Sie eindringlich, die Brückenverbindung über die Große Aa in Gleesen durch den Neubau einer Fußgänger- und Radfahrerbrücke dauerhaft zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Krone, Oberbürgermeister  – Annette Wintermann, Ratsvorsitzende“

Wir schreiben Dir, lieber Jens, heute, weil es fast zwei Monate nach der Resolution immer noch keine Reaktion gibt nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Auch nicht von Dir, obwohl Du die Resolution erhalten hast und als Bundestagsabgeordneter aus unserer Stadt stets ein großes Interesse bekundest, etwas für Stadt und Umland zu tun. Außerdem hat inzwischen auch die Nachbargemeinde Emsbüren dieselbe Resolution verfasst.

Unsere Fraktion „Die BürgerNahen“ (& Friends) hat am Montag die gesperrte Brücke besichtigt, und wir haben uns vor Ort von Martin Barlage, Bernhard Pollmann und Lothar Schreinemacher alle Informationen geholt, die die drei Protagonisten zu dem Abbruchprojekt der Kanalbehörde geben konnten.  Dabei ist deutlich geworden, dass bürokratische Behinderungen gestoppt würden, wenn der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) das Projekt Neue Pollmann-Brücke endlich zur Chefsache macht. Immerhin führen der Ems-Radweg und die Dortmund-Ems-Kanal-Route über diese Brücke und beide Wegeführungen sind für den Tourismus der ganzen Region wichtig. Deshalb solltest Du mit deinem Parteifreund Volker Wissing so schnell wie möglich sprechen und ihm deutlich machen, welche Bedeutung die Pollmann-Brücke für den Landwirt Bernhard Pollmann und die Rad- und Wandertouristen hat. Wüsste Wissing bescheid, würde der Schildbürgerstreich der Wasser-und-Schifffahrtsverwaltung in Rheine, Münster und Datteln bestimmt schnell  beendet. Dir sollte es doch kein Problem sein, den Verkehrsminister davon zu überzeugen, die Pollmann-Brücke dauerhaft so zu sichern, wie es die Königliche Kanalkommission vor 130 Jahren beschlossen hat.  Wir danken Dir für Deine Unterstützung.

Die BürgerNahen – Stadtratsfraktion
Robert Koop, Vors.

ps Wir erlauben uns, diesen Brief zu veröffentlichen.


Spoiler:

Jens Beeck ist seit 2017 Abgeordneter des Deutschen Bundestags. er wurde über die Landesliste Niedersachse der Freien Demokratischen Partei (FDP) in den Bundestag gewählt.   Er wohnt in Lingen (Ems) und ist  auch Mitglied des Lingener Stadtrates. Er ist Rechtsanwalt von Beruf.

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Fotos: @BN_Lingen, Ein Crosspost von https://bnlingen.wordpress.com

Lingener Bierkultur, die 8.
Lingen (Ems) – Universitätsplatz
Fr 2. September und Sa 3. September 2022
www.lingener-bier-kultur.de
mehr:

 

Zwei Jahre nach dem Sturm auf das Reichstagsgebäude am 29.August 2020 warnt die Amadeu Antonio Stiftung: „Sturm auf den Reichstag”, Fackelmärsche vor den Wohnhäusern von Politikern, Angriffe auf Ärzte, „Spaziergänge”, bei denen regelmäßig Polizisten angegriffen werden: Die Feinde der Demokratie in Deutschland seien so selbstbewusst wie nie und erreichten mit ihrer Agenda mehr Menschen als je zuvor. Jetzt vollziehe sich der nahtlose Übergang zu Protesten in Sachen Energiekrise. Über zwei Jahre Dauerbeschallung mit Verschwörungsideologien, Antisemitismus und Desinformation hätten ein ein neues demokratiefeindliches Milieu entstehen lassen, das für immer neue Anlässe mobilisierbar bleibt. Das sei das Ergebnis einer Analyse, die die Amadeu Antonio Stiftung am Freitag vorstellte.

(Pressemitteilung der Amadeu Antonio Stiftung)

Am 29. August 2020 durchbrachen mehrere hundert Demonstranten Absperrgitter und Polizeiketten, um die Treppen zum Reichstag zu stürmen, wo Reichsfahnen geschwungen wurden. Die rechte Szene feierte diese Bilder als Triumph und Ermächtigungsmoment. Bis heute wurde die Aufarbeitung verschleppt und lediglich 85 Verfahren eingeleitet, von denen 52 bereits eingestellt wurden.

Die Amadeu Antonio Stiftung hat die langjährige Radikalisierung der aktuellen Protest-Szene und ihre digitale Vernetzung analysiert und warnt davor, im Umgang mit ihr die Fehler aus der Pandemie zu wiederholen. Szenen wie am Reichstag können sich vor anderen Parlamenten, Behörden oder den Wohnhäusern von Politikern wiederholen.

„Während der Sturm auf das Kapitol in den USA als Fanal eines versuchten rechtsextremen Systemsturzes juristisch verfolgt wird, scheint der Reichstagssturm hierzulande nicht einmal als Weckruf verstanden zu werden. Die juristische Aufarbeitung wird verschleppt, das radikale Potenzial dieser antidemokratischen Mischszene, die den Systemsturz will, wird nach wie vor unterschätzt”, kritisiert Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung.

“Wir stehen vor einem Herbst der Demokratiefeindlichkeit. Das Protestgeschehen hat eine neue Qualität. Lange konzentrierten sich Rechtsextreme auf ausgewählte Themen wie Einwanderung, heute wird unabhängig vom Thema gegen die Demokratie als solche mobilisiert. Mit dem aktuellen Themenumschwung von Corona zur Energiekrise stacheln die Feinde der Demokratie eine wütende Menge nahtlos weiter auf. Berechtigte Ängste werden missbraucht, um zu zündeln und in Wut und Hass zu wandeln, das ist nichts anderes als geistige Brandstiftung”, ergänzt Reinfrank.

Stark steigende Gas- und Benzinpreise, Inflation und Sparmaßnahmen bei gleichzeitig stagnierenden Löhnen und drohender Arbeitslosigkeit führen zu berechtigten Existenzängsten der Deutschen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa aus dem Juli 2022 sagen 44 Prozent aller Befragten, sie würden „sicher oder mit großer Wahrscheinlichkeit an Demonstrationen gegen die hohen Energiepreise teilnehmen“. Demokratiefeinde erhoffen sich mit dieser Protestbereitschaft neue Anknüpfungspunkte für ihre Agenda. Mit vereinfachten Schuldzuweisungen wird der Hass gegen die parlamentarische Demokratie und ihre Repräsentanten weiter zugespitzt.

„Die Feinde der Demokratie sind online besser vernetzt als je zuvor. Während der Pandemie ist eine digitale Propagandamaschinerie gewachsen, die für jede kommende Krise mobilisiert werden kann. Hinter dem geschickten Zusammenspiel verschiedener Kanäle und Formate steckt eine ausgeklügelte digitale Infrastruktur, die auf Desinformation und die Dauerbeschallung mit Verschwörungserzählungen setzt”, erklärt Veronika Kracher, Monitoring-Expertin der Amadeu Antonio Stiftung.

“Der rechten Mobilisierung wird nichts entgegen gesetzt, es braucht eine klare Kante gegen Rechts. Es gibt genug Möglichkeiten gegen die Personen vorzugehen, die ohne jegliches Unrechtsbewusstein zu Gewalttaten anstacheln und Mordaufrufe verbreiten. Aufrufe zu Straftaten müssen endlich breitflächig verfolgt werden. Hassakteure müssen deplattformt werden, damit nicht immer neue Menschen den Weg in die digitalen Hasswelten finden.”

Längst ist etwa die rechtsextreme Kleinstpartei „Freie Sachsen“, die im Freistaat maßgeblich an der Vernetzung und Mobilisierung für die maßnahmenkritischen „Montagsspaziergänge“ beteiligt war, thematisch umgeschwenkt. Via Telegram erreicht die Partei rund 150.000 Menschen und mobilisiert zu Demonstrationen in dutzenden Orten unter dem Motto „Sommer, Sonne, Bürgerwiderstand! Vom Corona- in den Energielockdown?” und schürt mit Bezug auf den Lockdown gezielt Ängste vor neuen Einschränkungen.

“Organisierte rechtsextreme Akteure konnten mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen einen enormen Geländegewinn verzeichnen und sich noch fester als ‘Kümmerer’ vor Ort etablieren, obwohl sie selbst keine Antworten, aber klare Feindbilder bieten. Gerade in strukturschwachen Regionen und in Krisenzeiten geben die Proteste ein Gefühl von Stärke und bieten Zusammenhalt unter der großen Klammer Demokratiefeindlichkeit”, erklärt Benjamin Winkler von der Amadeu Antonio Stiftung in Sachsen. “Die Wut gegen ‚die da oben’ trifft Lokalpolitiker genauso wie Engagierte und schafft ein Klima der Angst, in dem Betroffene allein gelassen werden.”

Innenministerium muss handeln, statt zu warnen

Die Protagonisten sind keine Unbekannten: Für viele Influencer der Szene waren die „Montagsmahnwachen“ von 2014 zum Beginn der Ukraine-Krise ein Moment der Politisierung. Andere waren schon an den flüchtlingsfeindlichen Protesten ab 2013 beteiligt. Impfgegner und Verschwörungsgläubige mobilisieren seit Jahren gegen Wissenschaft und evidenzbasierte Fakten.

„Es gibt nach zweieinhalb Jahren keine Ausrede mehr, das Gefahrenpotenzial dieser Szene zu unterschätzen”, erklärt Timo Reinfrank: „Politik, Polizei und Justiz haben immer wieder massive Rechtsverstöße toleriert: von Ausschreitungen vor Geflüchtetenunterkünften 2014 bis hin zu Angriffen auf Polizisten bei sogenannten Spaziergängen 2022. Doch bisher bekommt man den Eindruck, das hätte alles kaum Konsequenzen. Das dadurch vermittelte Gefühl einer ‚Unantastbarkeit’, hat ein vermeintlich bürgerliches Spektrum ermutigt, sich diesen im Kern demokratiefeindlichen Protesten anzuschließen. Wenn Rechtsextreme während einer waschechten Inflation und Energiekrise weiterhin Proteste kapern und orchestrieren können, entsteht ein Brandsatz der Demokratiefeindlichkeit. Es droht ein Flächenbrand.”

Antidemokraten dürfen keine Partner im politischen Protest sein. Straftaten, analog wie digital, müssen konsequent verfolgt und geahndet werden, um eine erneute Deutungshoheit der organisierten Demokratiefeinde zu verhindern. Dabei muss insbesondere die digitale Infrastruktur ins Visier genommen werden. Trotz der angespannten Lage darf an politischer Bildung nicht gespart werden und müssen Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige ausgebaut werden. Es braucht eine klare Kommunikation über politische Entscheidungen, da Unsicherheiten den Raum für Desinformation öffnen.


Über die Amadeu Antonio Stiftung:
Seit ihrer Gründung 1998 ist es das Ziel der Amadeu Antonio Stiftung, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich konsequent und überparteilich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet. Die gemeinnützige Stiftung steht unter der Schirmherrschaft von Wolfgang Thierse. Benannt ist sie nach Amadeu Antonio Kiowa, einem der ersten Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung 1990


Quelle: chiebener.net, Amadeu Antonio Stiftung/PM

Gestern hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Download als PDF) erlassen. Sie tritt am 1. September 2022 in Kraft und beinhaltet diverse Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind, so will ich es mal formulieren, für Bürger wie Private zumindest spürbar. Also, wenn man den markigen Ankündigungen traut.

Zu dem Paket gehört ein Heizverbot für private Schwimmbäder. Private Saunen sind interessanteweiser nicht betroffen. Ich habe keines von beiden. Aber ich darf für meinen lieben Nachbarn Josef von unten an der Ecke bekennen, ja, er hat eine Sauna. Aber er wird sich sich mit den Poolbesitzern solidarisch zeigen, von denen in meiner Gegend einige in den aufgelockert bebauteren Vierteln residieren. Das klingt wahnsinnig feudal, ist aber in Wirklichkeit die Einflugschneise des Düsseldorfer Flughafens.

Also: Schwimmbad ab September nein, Sauna aber ja. Kann man machen, eine Erklärung für den Unterschied finde ich in den offiziellen Unterlagen allerdings nicht. Möglicherweise werden Poolbesitzer aber genau nach diesem Unterschied fragen und den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 GG bemühen. Die Hoffnung, dass sich unter den erwähnten Poolbesitzern keine streitlustigen Anwälte befinden, würde ich dämpfen.

Wohnungsmietern räumt die Verordnung in § 3 das Recht ein, die Heizung in ihrer Wohnung künftig runterzudrehen. Der eine oder andere Mieter wird sich fragen, wieso er jetzt von der Regierung eine Erlaubnis erhält, nicht oder weniger zu heizen. War das bisher ein Problem? Ja, hat die Bundesregierung herausgefunden. In vielen Mietverträgen, so die Begründung zur Verordnung, bedingen sich die Vermieter eine Mindesttemperatur in der Wohnung aus.

Da stellt sich natürlich die Frage, was die Verantwortlichen im Ministerium für Mietverträge haben. Wenn sie da in Berlin schon 30 Jahre im gleichen Altbau residieren, kann es natürlich sein, dass so eine Mindesttemperatur im Mietvertrag steht. Allerdings sind solche Klauseln schon seit langen schlicht unwirksam. Der Vermieter kann keine Mindesttemperatur vorschreiben, so lange es in der Wohnung nicht so kalt ist, dass die Rohre frieren oder Schäden an der Bausubstanz drohen.

Die Begründung liest sich dagegen so, als wären in unserem Land mistgabelschwingende Vermieter ein Problem, die 4 x im Monat mit einem Thermometer Einlass in die Wohnung begehren und dann zum Vermieteranwalt laufen, weil der Mieter nachts um vier die Heizung im Schlafzimmer runtergedreht hatte und sogar das Fenster auf Kipp stand.

Zu der umgekehrten Frage schweigt die Verordnung übrigens. Sie enthält gerade kein Recht für Vermieter, die vertraglich vereinbarte Temperatur abzusenken. Vermieter erhalten also keine Möglichkeit, dem Mieter über das vertraglich vereinbarte Maß die Temperatur runterzuregeln – was zumindest bei modernen Zentralheizungen ja möglich wäre. Letztlich beachtet das Ministerium hier die faktischen Grenzen seiner Anordnungskompetenz. Denn der Vermieter hat akzeptable Temperaturen in der Wohnung zu ermöglichen. Die Rechtsprechung geht bislang davon aus, dass um die 20 Grad nicht unterschritten werden dürfen. Selbst wenn auch die Mietgerichte auf die Energiekrise reagieren, viel Spielraum nach unten ist hier juristisch nicht, zumal ja keiner ernsthaft frierende Rentner und Home-Officeler:innen möchte.

Weiter sieht die Verordnung etliche Einzelmaßnahmen vor. So darf ab September Außenwerbung nicht leuchten. Keinerlei Einschränkungen gibt es allerdings ab der Eingangstür der Betriebe. Dinner, Tresenplausch, Kino, Clubvergnügen und der Besuch im Sportstudio (Pool, Sauna dürfen dort offen bleiben) bleiben weiter möglich. Also drinnen Party, draußen Dunkelmodus. Das größte Problem an der Regelung ist womöglich, dass der eine oder andere nachts die Shell-Tankstelle nicht mehr findet. Ich persönlich freue mich aber gar nicht auf die weltweit ausgestrahlten Bilder über das neue Dunkel-Deutschland. Und ich spreche nicht nur vom russischen Fernsehen.

Diese Punkte will ich nur exemplarisch erwähnen. Wichtig erscheint mir aber noch die Frage, wer setzt so eine Verordnung eigentlich um? Und wer überprüft das, wer ahndet eventuelle Verstöße?

Corona hat uns gelehrt, wie das so läuft in Krisenzeiten. Es gibt Schutzverordnungen. Dann wird aufgeschrieben, wer sich nicht an Maskenpflicht, Mindestabstände etc. hält. Wer sich mit einem Bußgeld ungerecht behandelt fühlt, zieht vor Gericht und gewinnt mitunter, selbst wenn er nicht mich als Anwalt nimmt.

So funktioniert das bei der neuen Verordnung nicht. Diese enthält keine Bußgeldvorschriften. Das heißt, wenn zum Beispiel ein Ladenbesitzer ertappt wird, wie er die Ladentür hinter einem Kunden nicht zügig schließt, hat das örtliche Ordnungsamt keinerlei Handhabe gegen diesen Geschäftsmann. Wer seinen privaten Pool heizt, muss kein Bußgeld befürchten. Niemand, den diese Verordnung anspricht, muss etwas befürchten. Es gibt keine unmittelbaren Sanktionsmöglichkeiten in Form von Bußgeldern. Man macht’s trotzdem. Und die Behörden schauen zu.

Das wird in der Gesetzesbegründung auch gesagt:

Für die Durchsetzung der nach dieser Verordnung bestehenden Rechtspflichten werden keine besonderen Regelungen geschaffen; es gelten vielmehr die allgemeinen zivil- und öffentlich-rechtlichen Grundsätze.

Die Durchsetzung dieser Verordnung soll also zivilrechtlich wohl so passieren: Bäcker A ärgert sich darüber, dass Bäcker B die Außenwerbung nicht ausgeschaltet hat. Er beantragt deshalb vor dem Zivilgericht eine einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverzerrung. Da müssen Neid und Missgunst aber sehr groß sein, wenn jemand das versucht. Zumal er sich dann wahrscheinlich vom Zivilgericht auch noch belehren lassen muss, dass er gar keinen Anspruch hat, weil die Zuwiderhandlung gegen die Verordnung zwar auf dem Papier gegeben ist, aber eben keinerlei staatlicher Sanktion unterliegt. Immerhin haben die beteiligten Anwälte dann was verdient, um ihren Pool zu heizen.

Zu den öffentlich-rechtlichen Grundsätzen muss man sich leider ähnlich realistische Szenarien ausdenken. Das Ordnungsamt kann zwar kein Bußgeld verhängen, aber dem seit 30 Jahren ordentlich arbeitenden Bäcker androhen, dass es ihm bei wiederholtem Verstoß die „Zuverlässigkeit“ aberkennt, dem armen Mann also insgesamt das Licht abgedreht wird. Man merkt, es wird abstrus.

Ein Fazit. Die neue Verordnung ist juristisch ein zahnloser Tiger. Man hätte sie besser in einen Flyer packen und diesen über die Bundeszentrale für politische Bildung vertreiben sollen. Ehrlicher Titel: Energiespartipps von Ihrer Bundesregierung.


Ein Beitrag von LawBlog/Udo Vetter

Foto: Robert Habeck (2021) Aufnahme von Michael Brandtner Creative Commons Attribution 4.0 International

Hässlicher Wahlkampf

26. August 2022

„Am 9. Oktober wählen die Niedersachsen ihren neuen Landtag. Die CDU fischt für ihre Wahlkampagne ziemlich weit am rechten Ufer. Von Cuxhaven bis Hannoversch Münden liest man auf CDU Plakaten: „Null Toleranz für Clans“. Mit ihrem hellblauem Hintergrund unterscheiden sich die Plakate der CDU kaum von früheren Wahlkampagnen der AfD.

„Weltoffen. Aber nicht für Banden und Clans!“ ist ein Slogan, der 2020 noch auf den Wahlplakaten der Hamburger AfD im Kampf um Stimmen für die Hamburger Bürgerschaft stand. Heute sind die CDU-Plakate denen zum Verwechseln ähnlich.

Der Koalitionspartner SPD kritisiert die Kampagne der CDU: Kriminalitätsphänomene wie „Drogenhandel, Cybercrime, Sexualisierte Gewalt gegen Kinder oder der Rechtsextremismus“beeinflussten das Sicherheitsgefühl der Niedersachsen heute viel mehr, meint Ulrich Watermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

Tatsächlich könne man nur 0,6 Prozent aller dokumentierten Straftaten in Niedersachsen auf „Clankriminalität“ zurückführen. Deshalb empfinde die SPD Niedersachsen die Fokussierung der CDU auf diese Thematik als „kritisch“. Und dann sei die CDU mit dieser Kampagne auch noch weit hinter der Zeit. „Die von der CDU plakatierte Forderung ist mindestens seit 2018 in Niedersachsen bereits Realität, sagt Ulrich Waterman von der SPD.

Die…“

[weiter bei der taz]

Scooter Open Air

25. August 2022

Scooter  Open Air
GOD SAVE THE RAVE Live-Tour

Lingen (Ems) – EmslandArena
Freitag, 26. August ’22  – 19 Uhr
noch Restkarten 54,55  € über die Ticket-Hotlines 0591 91295-0 und 0591 9144-144 der EmslandArena

2022 wird somit zum Mega-Live-Jahr mit weiteren Shows bei Rock am Ring,
Rock im Park und ihrer GOD SAVE THE RAVE Arenen-TOUR Nachdem sich Deutschlands erfolgreichster Techno Act mit seinem 20. Studio Album „GOD SAVE THE RAVE“ direkt auf Platz #4 der deutschen Album-Charts schoss und dort wochenlang in den Top 20 rangierte, hätte im August die gleichnamige Open Air Tour folgen sollen. Getreu dem Motto „First we save the Rave – Then we save the World“ standen H.P. Baxxter und Crew samt neuen Album-Hits in den Startlöchern für die großen Bühnen.
Dann aber musste die Band leider bekannt geben, dass ihre geplanten GOD SAVE THE RAVE Open Airs vom 13.- 21.08.2021 aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Auflagen nicht stattfinden konnte. Sie wurde  in den Sommer 2022 verlegt. Bereits gekaufte Tickets behielten weiterhin ihre Gültigkeit für die Nachholshows.
2022 steht somit ganz im Zeichen einer groß angelegten GOD SAVE THE RAVE Live-Tour.
Die finale Krönung eines aufregenden 2022 finden bis zum 27. August 2022 die Open Air-Konzerte statt, auf denen die legendären Ravegods mit ihren Klassikern sowie neuen Hits wie „FCK2020“, „God Save The Rave“ und „We Love Hardcore“ ihren Fans eine unvergessliche Party bereiten werden. Mit dabei: Lingen und das OpfenAir an der Emslandarena..

Heute Ratssitzung

24. August 2022

Am heutige Mittwoch (24. August) finden zusätzliche Sitzungen des Verwaltungsausschusses unserer Stadtund des Stadtrats statt, außerhalb des sonst üblichen Sitzungsrhythmus. Es stehen wichtige, interessante Punkte auf der Tagesordnung. Allerdings merkt man auch, dass in 46 Tagen der neue niedersächsische Landtag gewählt wird. Vor allem die SPD versucht den Eindruck zu erwecken, sie sei aktiv. Sie hatte eine Sondersitzung des Rates beantragt, die sie aber gar nicht beantragen kann, weil sie nur acht Ratsmitglieder hat und für eine Sondersitzung braucht es in Lingen 15. Aber für eine Schlagzeile in der Lokalzeitung reichte es und dafür, dass OB Krone  zu einer zusätzlichen Sitzung einlud.

Ein besonders markanter Tagesordnungspunkt im Rat, der ab 16 Uhr in Halle IV, Kaiserstraße 10a tagt, wird der „Bericht zur aktuellen Situation auf dem Energiemarkt“ sein, zu dem die Geschäftsführer der Stadtwerke Lingen vortragen sollen. Im Fall unserer Stadtwerke beträgt die Abhängigkeit vom angeschlagenen Gasgroßhändler Uniper in stolzen 80%  des jährlichen Gesamtbezuges. Das wirkt sich dann auf der Internetseite unserer Stadtwerke so aus:

Eigentlich sollte dies bereits am 11. August im Verwaltungsausschuss erfolgen. Aber da wurden die Herren Ralf Büring und Hans-Martin Gall dann doch nicht gehört. Der OB hatte es sich anders überlegt. Überhaupt melden unsere Stadtwerke mit einem Laufbandtext auf derselben Internetseite: Aufgrund eines erhöhten Beratungsaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten – vor allem bei Telefonanrufen – kommen. Beruhigend ist das nicht.

Übrigens wollte die SPD die Energiefrage überhaupt nicht in jener „VA“-Sitzung vor zwei Wochen besprechen. Weil es „zu wichtig“ sei, sollte das Thema von der Tagesordnung des VA  runter. Versteht das die nette Leserschaft dieses kleinen Blogs? Ich konnte nichts mit diesem Beraten-wir-es-nicht-Standpunkt anfangen. Der VA ist dann auch den SPD-Antrag nicht gefolgt und hat doch geraume Zeit konzentriert und konkret über die aktuellen Probleme gesprochen und das war gut so. Es ging um Einsparmöglichkeiten -auch um die Eisbahn beim Weihnachtsmarkt- über Photovoltaik auf städtischen Gebäuden, Windenergie usw. und über das fehlende kommunale Energiemanagement. Der OB meinte zwar: „Das haben wir schon.“ Aber wo in unserem Energyvalley ist die Frage.

Dazu zählt auch, wie wir die bisherigen Gewinne der Stadtwerke -in 2021 haben sie sich schon halbiert- künftig verwenden wollen. Bisher flossen sie in den Haushalt. Aber sie könnten besser und nachhaltiger investiert werden – zum Beispiel als Grundstock für Investitionen in nachhaltige, natürliche Energie..

Nach dem Willen der SPD soll sich unsere Stadt an dem von SPD-Ministerpräsident  Stephan Weil geplanten niedersächsischen „Härtefonds“ beteiligen. Ein Vorhaben, das sicherlich allgemein unterstützt wird, um soziale und finanzielle Härten für Lingener Haushalte im kommenden Winter abzufedern. Das Land und zahlreiche gesellschaftliche Akteure haben dazu vor zwei Wochen eine enge Zusammenarbeit vereinbart. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Überschrift „Niedersachsen – Gemeinsam durch die Energiekrise“ wurden konkrete Vorhaben und Absichten aufgelistet. Unter anderem plant das Land noch für dieses Jahr insgesamt 100 Millionen Euro für eben diesen Energie-Nothilfefonds ein. Auch lokalen Projekten in den Kommunen soll davon geholfen werden und zwar mit insgesamt 50 Mio Euro. Bei 8 Mio Einwohner*innen in Niedersachsen kämen rund 350.000 Euro davon in Lingen an. Viel ist das nicht, aber…

Im öffentlichen Sitzungsteil  steht auch ein Antrag der CDU auf der Tagesordnung, Energie durch intelligente Straßenlampen zu sparen. Das soll nicht geschehen, sondern die Verwaltung soll erst einmal „prüfen“ und ein Pilotprojekt initiieren. Ja, der Fortschritt ist eine Schnecke. Aber vielleicht versteht dann die Verwaltung wenigstens, um was es geht. Ende Juni hatte ich im Umweltausschuss nach SLR-Straßenlaternen gefragt und dann mit dem Protokoll eine eher irrlichternde Leuchtmittel-Antwort erhalten:

Dann gibt es noch drei weitere Tagesordnungspunkte.

Regierungsflieger

23. August 2022

Udo Vetter greift in seinem LawBlog das Shitstorm-Thema des Tages auf: Masken im Regierungsflieger:
„Aktuell kocht in den sozialen Medien ein Thema hoch. Der aktuelle Regierungsflug nach Kanada. Vor allem teilnehmende Journalisten haben emsig Schnappschüsse aus dem Jet getwittert. Allerdings trägt auf den Bildern niemand eine Maske. Niemand.

Kritik hieran ist natürlich zwangsläufig, waren ja auch genug Leute in letzter Zeit in Urlaub und wurden im Flugzeug aufgefordert, der Maskenpflicht nachzukommen. Da ist es vielleicht nur semiratsam, wenn etwa die an der Reise teilnehmende Korrespondentin von t-online auf Twitter gewisse Bedenken nicht sachlich aufgreift, sondern mit einem schnodderigen „Funfact für Trolle“ reagiert. Das ist wirklich ihre Wortwahl, nicht meine. Die Journalistin verweist darauf, die Teilnehmer hätten alle PCR-Tests gemacht. Sie sogar einen für deutlich mehr als hundert Euro.

Ich will nicht über Sinn und Unsinn der Maskenpflicht diskutieren. Woran aber kein Weg vorbeiführt: § 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz) schreibt in seiner derzeit gültigen Fassung eine Maskenpflicht für alle Flugzeuge fest, die von Deutschland aus starten. Was für Berlin in geografischer Hinsicht, halten wir das als einfachsten Punkt direkt ebenfalls fest, allenfalls im tiefsten Trollistan bestritten wird.

Die Maskenpflicht gilt für „alle Verkehrsmittel des Luftverkehrs“. Unter Luftverkehr fallen alle Dinge, die sich unter Leugnung der Schwerkraft von A nach B bewegen und die keine Vögel sind. So ein Regierungsflieger sieht auch stark nach einem „Verkehrsmittel“ aus, selbst wenn vielleicht Luftwaffe oder Bundesrepublik Deutschland draufsteht. Die kolportierten Bilder von dem genutzten Flugzeug lassen jedenfalls jedenfalls in der Journalisten-Holzklasse keinen sonderlichen Unterschied zu einem Lufthansa-Flieger erkennen. Das Infektionsschutzgesetz gilt ganz eindeutig auch für die Bundeswehr. Das steht ausdrücklich in § 54a IfSG, wonach die Bundeswehr selbst für den Vollzug des Gesetzes zuständig ist.

Schauen wir nach anderen validen Argumenten, welche bestätigen könnten, dass die Leute, die das Ganze einfach mal hinterfragen, dann doch nur Dösbaddel sind. Ein valides Argument gibt es für die Regierungsflieger. Es wird nämlich gesagt, es handele sich ja nicht um einen „öffentlichen“ Flug.

Dazu muss man das Gesetz sehr genau lesen. Darin heißt es:

Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.

Das Gesetz unterscheidet als zwischen „öffentlichem Personenfernverkehr“ und „Verkehrsmitteln des Luftverkehrs“. Bei letzteren steht das Wort öffentlich gerade nicht. Schon daraus lässt sich sehr deutlich entnehmen, dass der Gesetzgeber sogar bewusst unterscheiden wollte, und zwar so: Maskenpflicht im Personenfernverkehr nur, wenn er öffentlich ist. Maskenpflicht im Flugverkehr, wenn Flugverkehr. Also wird es jedenfalls nichts mit dem Rettungsanker nichtöffentlich.

Auch ein PCR-Test ändert an der Maskenpflicht übrigens nichts, wie man zum Beispiel beim ADAC nachlesen kann und was auch die Lufthansa, die ja den Maskenfrust als Carrier täglich abbekommt, in ihren Verlautbarungen immer wieder betont. Es gibt keine Regelung für den Luftverkehr, welche die Maskenpflicht aufhebt, es sei denn man ist (körperlich) jünger als sechs Jahre oder gesundheitlich beeinträchtigt. Ein Ablasshandel PCR-Test statt Maske findet juristisch nicht statt.

So weit meine rechtliche Bewertung zum maskenlosen Flug des Regierungsfliegers. Aber es gilt ja der Grundsatz zwei Juristen, drei Meinungen. Vermutlich wird sich ohnehin das Berliner Gesundheitsamt und später das Amtsgericht mit vielen, vielen Einzelfällen beschäftigen dürfen. Der Verstoss gegen die Maskenpflicht von in Deutschland gestarteten Flügen ist ein Bußgeldtatbestand und kann entsprechend geahndet werden.“


aus LawBlog  mit Dank an Udo Vetter