§ 456a StPO

30. Juli 2022

Zwischen den USA und Russland wird wohl über einen Gefangenenaustausch verhandelt. Die USA möchten die in Moskau wegen eines Drogendelikts inhaftierte Basketballerin Brittney Griner und einen weiteren US-Bürger [den ebenfalls in Russland inhaftierten früheren US-Soldaten Paul Whelan] rausholen. Im Gegenzug soll Russland höchstes Interesse haben, [den in den USA inhaftierten russischen Waffenschmuggler Viktor Bout und] einen verurteilten Mörder zurückzubekommen. Der Mann [Vadim Krassikow] sitzt allerdings in deutscher Strafhaft – so dass Deutschland schnell in ein unerfreuliches Szenario hineingezogen werden könnte.

Bei dem inhaftierten Russen handelt es sich um den sogenannten Tiergartenmörder, der im Jahr 2019 einen Georgier [Zelimkhan Khangoshvili von hinten mit 3 Schüssen, u.a.] mit einem Kopfschuss getötet hat. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig. Der Täter soll enge Verbindungen zum russischen Geheimdienst gehabt haben. Von diesem soll er auch falsche Papiere erhalten haben.

Die Problematik ist natürlich erst mal eine der gefühlten Gerechtigkeit. Es ist nicht davon auszugehen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe des Tiergartenmörders in Russland weiter vollstreckt wird, zumindest nicht ernsthaft.

Juristisch ist Deutschland natürlich nicht dazu verpflichtet, den USA einen solchen Gefallen zu tun. Der Aufschrei wäre wahrscheinlich auch enorm. Es gäbe sicher vehemente Kritik daran, wie sich Bürger fühlen sollen, wenn ausländische Agenten in Deutschland mehr oder weniger ungestraft morden können. Und natürlich würde sich auch die Frage stellen, wie souverän die Entscheidung der Bundesregierung im Verhältnis zu den USA tatsächlich wäre. Sozusagen Realpolitik at its best. Da wird dann ohnehin aus dem argumentativen Schützengraben argumentiert, ich halte mich da lieber raus.

Damit sind wir beim eigentlichen Punkt, den ich ansprechen wollte. Juristisch ist die Beteiligung an dem Tauschhandel nämlich ziemlich unproblematisch. Das deutsche Strafvollstreckungsrecht ist sehr liberal, wenn es um die „Überstellung“ verurteilter Straftäter ins Ausland geht. Zentrale Norm ist § 456a StPO:

Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe … absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.

Interessant sind hier mehrere Dinge. Zunächst wird mit dem Wörtchen „kann“ ein Spielraum eingeräumt. Alles geht, nichts muss. Dann gibt es keine Regelung, ob und in welchem Umfang eine Strafe bereits vollstreckt sein muss. Konkret ist es also möglich, dass ein Straftäter keinen einzigen Tag seiner Strafe in Deutschland verbüsst, wenn von der Verfolgung abgesehen wird.

Außerdem sind keine Straftatbestände ausgenommen. Das heißt, auch Mörder, Massenmörder und Kriegsverbrecher können von der Regelung profitieren. Es bedarf dann nur einer Ausländerbehörde, welche die Abschiebung anordnet. Da sind die Spielregeln aber ebenso flexibel gefasst. Es gehört ja zu den erklärten Zielen des Aufenthaltsrechts, dass verurteilte Ausländer in ihre Heimatländer zurückgeschickt werden und nicht wiederkommen können, es sei denn sie nehmen eine erneute Inhaftierung in Kauf (Absatz 2 von § 456a StPO).

Rechtlich gesehen sind die Hürden für den Tauschhandel demnach nicht sonderlich hoch. Der Bundeskanzler ist dennoch nicht zu beneiden, wenn er tatsächlich eine Entscheidung treffen muss.

Bericht im Spiegel


Ein Beitrag aus dem LawBlog von Udo Vetter [mit eigenen Ergänzungen]. Gleiches melden auch faz.net, t-online.de und tageschau.de

 

Buchweizen-Blütenfest

29. Juli 2022

Buchweizen-Blütenfest
Groß-Hesepe – Emsland- Moormuseum,
Geestmoor 6, Geeste

Sonntag, 31.07.22
10 bis 18 Uhr 

Der Heimatverein  Geeste veranstaltet zusammen mit dem Emsland Moormuseum i Groß Hesepe zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder das Buchweizen-Blütenfest. Erwartet werden bis zu 2.000 Besucher. Erwachsene zahlen 3,50 Euro Eintritt, Kinder 1,50 Euro. Eine Familienkarte für zwei Erwachsene und maximal vier Kinder kostet 8,00 Euro.

Rund um den Siedlerhof mit Stallungen und Bauerngarten findet ein marktähnliches Treiben statt. Die Twister Spinnerinnen, Waschfrauen und Dengler werden vor Ort sein und veranschaulichen, wie früher gewaschen, Wolle gesponnen und Körbe geflochten wurden.

Neben einer Oldtimer-Trecker-Ausstellung wird es auch eine Vorführung der alten „Moorwasserpresse“ geben. Zahlreiche Aussteller und Marktbeschicker von nah und fern werden dort sein.

Besucher können sich auch die Sonderausstellungen „Feldbahngeschichten – Technik und Einsatz eines universellen Verkehrsmittels“ sowie „Ein Glücksfall – Artenreichtum Moor“ im Moormuseumsgebäude anschauen. Die „alte Moorbahn“ ist ebenfalls in Betrieb. Für eine Feldbahnfahrt zahlen Erwachsene allerdings zusätzliche drei Euro und Kinder zwei Euro.

Es werden zahlreiche regionale Köstlichkeiten angeboten: Brot aus dem Steinofen, selbstgebackene/r Kuchen und Weggen. Außerdem gibt es natürlich die begehrten Buchweizenpfannkuchen – frisch aus der Pfanne.

Neuzeitliches: Kinder finden die obligatorische Hüpfburg. Ein Glücksrad mit attraktiven Preisen steht ebenfalls für die Besucher bereit. Für musikalische Unterhaltung sorgt die Musikband „Studio 7“ und nachmittags die Sängerin Daniela Menke.


Foto: Buckwheat (Buchweizen) Goran Horvat via Pixabay

EAW-Samstagsaktion

28. Juli 2022

SAMSTAGSAKTION
Zur EAW-Ausstellung in der Kunsthalle
Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahren.
Lingen (Ems) – Kunst-/Halle IV, Kaiserstraße 10a
Samstag, 30.07. 2022 – 14 bis 16 Uhr
Kosten 6 Euro incl. Material

An diesem Samstag in der Kunsthalle kannst du Kunst erleben, verstehen und entdecken. Eine kurze Führung durch die aktuelle Ausstellung mit Kunst zum Thema Eisenbahn und Eisenbahnausbesserungswerk Lingen bietet die Möglichkeit, dich den Kunstwerken zu nähern und auf deren Basis deine eigene Kreativität zu entfalten. Anschließend gestaltest du ein eigenes Werk ganz nach Deinen persönlichen Ideen und Vorstellungen.

Anmeldung in der Kunsthalle Lingen  unter Tel. 0591 – 5 99 95
Es sind noch Restplätze frei.

 

 

100.000

28. Juli 2022

Im Jahr 1960 mit umgerechnet 400 Euro Mietkaution eingezogen – und nun mit 100.000 Euro wieder aus? So kann es gehen, wenn man die Mietkaution in Aktien anlegt. Das AG Köln hat sich mit so einem Fall beschäftigt. Udo Vetter berichtet in seinem LawBlog:

„Mietverträge sind ja meist keine unterhaltsame Lektüre. Aber beim Auszug kann es sich für Mieter durchaus lohnen, mal einen Blick auf diverse Vertragsklauseln zu werfen. Insbesondere jene über die Mietkaution, wie ein vom Amtsgericht Köln aktuell entschiedener Fall zeigt. Nach dem Ende eines 60-jährigen Mietverhältnisses über eine ganz normale Wohnung ging es darum, ob die Kaution 400 Euro beträgt, was der Höhe nach zu erwarten gewesen wäre. Oder aber stolze 100.000 Euro.

Letzteren Betrag forderte die Tochter der verstorbenen Mieter als Erbin ein. Was zunächst mal abenteuerlich klingt, hat aber einen greifbaren Hintergrund. In dem Mietvertrag aus dem Jahr 1960 war nämlich festgelegt, dass die Vermieterin, eine Wohnungsgesellschaft, die Kaution nicht wie üblich auf ein Sparkonto einzahlt. Sie durfte die Kaution in Aktien anlegen, was auch geschah.

Bei einem Umzug in eine andere Wohnung der Vermieterin wurde die Kaution im Jahre 2005 umgeschrieben, über die Jahre zahlte die Firma immerhin die Aktiendividenden an die Mieter aus. Das waren bis 2017 rund 6000 Euro, die mit der Miete verrechnet wurden. Die Aktien wollte die Vermieterin zum Vertragsende aber nicht herausgeben. Sie berief sich darauf, dass ihr nach dem Vertrag ein Wahlrecht zusteht, lediglich 409,03 Euro wollte sie auszahlen.

Das Amtsgericht Köln gab der Erbin der Mieter recht. Zwar seien früher an sich nur Spareinlagen als Sicherheit zulässig gewesen, doch habe sich der Vertrag beim Umzug im Jahre 2005 erneuert. Zum damaligen Zeitpunkt war es aber schon zulässig, dass Mieter und Vermieter eine andere Anlageform für die Kaution vereinbaren. In jedem Fall, so das Amtsgericht, gelte aber der Rechtsgedanke des § 551 BGB in der heute gültigen Fassung. Danach steht ein Gewinn bei einer Kaution auf jedem Fall dem Mieter zu. Die Klägerin hat also Anspruch auf die rund 100.000 Euro, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist
(AG Köln, Aktenzeichen 203 C 199/21, Presse).“


gefunden in Udo Vetters LawBlog

Stresstest

27. Juli 2022

Atomkraftwerk Emsland: Niedersachsen bei der Weiternutzung von Kernenergie zwiegespalten

Brunnen

27. Juli 2022

Über unsere Innenstadt verteilte Wasserflächen und Brunnen würden helfen, an heißen Sommertagen die Temperaturen zu verringern. „Verdunstungskühle ist sehr effizient. Wenn warme Luft über Wasserflächen streicht, verdunstet Wasser. Dabei wird der Luft Wärme entzogen, es wird fühlbar kühler. Fontänen und Sprühnebel können das noch verstärken.“ erklärt Johannes Ringel, Professor für Stadtentwicklung an der Universität Leipzig. Lingen ist da weiß Gott kein Vorbild; denn fast alle der ohnehin wenigen Brunnen im Lingener Stadtzentrum sind ein Trauerspiel. Spitzenreiter ist dabei der Rieselwandbrunnen am Theo-Lingen-Platz, den es seit 15 Jahren gibt und der seit exakt 15 Jahren nicht funktioniert. Der Mühlsteinbrunnen am Amtsgericht ist nur etwa 25-30% des Jahres in Betrieb und wird all abendlich abgestellt, auch der Fabeltierbrunnen auf dem Marktplatz und der Kubus vor dem Lookentor in der Lookenstraße sind auch monatelang nicht in Betrieb. Der private Brunnen vor der Bonifatiuskirche war bis zum Frühjahr 2022 gefühlt 10 Jahre defekt; jetzt ist er Bestandteil des Skulpturenwegs und könnte vielleicht künftig funktionieren.

2019 wurden gleich alle Brunnen, wenn sie überhaupt funktionierten, ganz abgestellt, um „Wasser zu sparen“, wie OB Krone im Sommer 2019 meinte. So belastete das Stadtoberhaupt alle Menschen im heißen Stadtzentrum,, Bewohner, Beschäftigte und Besucher..

Angesichts der zunehmenden Hitzetage müsste es rund um den Markt auch weitere Trinkbrunnen geben. Ich erinnere mich nicht, ob es eigentlich überhaupt einmal mehr als einen einzigen Trinkbrunnen in unserer Stadt gab. Ich kenne nur den Trinkbrunnen (Foto), der bis zur Einrichtung der Sparkassen-Baustelle zwischen Lookenstraße und Bauerntanzstraße vor der Alten Marktapotheke stand. Dann wurde er wegen der Baustelle vor 16 Monaten entfernt. Ersatz gab es nicht.

Deutlich mehr Trinkbrunnen – genau das sieht übrigens auch die EU in ihrer Trinkwasserrichtlinie vor, die bis kommenden Januar in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Ihr Ziel: Benachteiligte Gruppen und Menschen am Rand der Gesellschaft sollen besser mit Trinkwasser versorgt werden: „Zur Förderung der Verwendung von Leitungswasser für den menschlichen Gebrauch stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass an öffentlichen Orten, wo dies technisch machbar ist, Außen- und Innenanlagen installiert werden“, heißt es in der Richtlinie vom Dezember 2020.

Allerdings warten die Bundesländer noch die Umsetzung in Bundesrecht ab, die der Bundestag gerade auf den Weg gebracht hat. Die Hamburger Umweltbehörde erhofft sich beispielsweise davon „einen Schub“; allerdings sei noch nicht gänzlich geklärt, wie der Ausbau des öffentlichen Trinkwasserangebots finanziert werden solle, sagte gerade eine Behördensprecherin zum Redaktionsnetzwerk Deutschland RND. Künftig aber werden die Länder zum Handeln gezwungen sein.

Nichts spricht dagegen, dass die Kommunen allgemein und die Stadt Lingen (Ems) im Besonderen schon selbst handelt, den abgebauten Trinkbrunnen schnell wieder aufbaut und die weiteren Brunnen im Stadtzentrum instand setzt oder neu baut, die das Mikroklima im Zentrum so entscheidend verbessern können.

Lingen (Ems) könnte auch dem internationalen Netzwerk Blue Community beitreten. Deren erster Grundsatz ist die „Anerkennung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht“. Das bedeutet, dass gerade auch Personen mit geringem oder fehlendem Einkommen die Möglichkeit eröffnet werden solle, „jederzeit kostenlos auf das lebensnotwendige Trinkwasser zugreifen zu können“.

Blue Communities verstehen jedenfalls Wasser als öffentliches Gut, unterstützen die Umsetzung der  Menschenrechte auf  Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung, gehen schonend mit den Wasserressourcen um und setzen sich für Wasserversorgung und  Abwasserentsorgung in öffentlicher Hand ein. Außerdem fördern sie die Nutzung von  Leitungswasser statt Flaschenwasser. Womit wir wieder beim Trinkbrunnen wären. Er kostet rund 6.000 Euro plus Installation.

Also: Man kann, wenn man will, handeln. Wenn Lingen nicht handelt, will man nicht. Trotz der Hitzetage.


Foto: Trinkbrunnen Lingen(Ems),  Am Markt
© Kalkmann Kontakt-Kunst PartG mbB Künstler & Planer Kirchstraße 25;
www.kalkmann-kontakt-kunst.de

#GegenHassImNetz

26. Juli 2022

„Hass im Netz kann jeden treffen – auch dich! Mit der Initiative gemeinsam „Gegen Hass im Netz“ wollen wir aufrütteln und Menschen dazu bewegen und inspirieren, selbst aktiv zu werden. Wir kämpfen für ein Netz ohne Hass, in dem wir alle respektvoll miteinander umgehen. Denn wenn Liebe laut ist, hat Hass keine Chance.

Werde Teil der Initiative gemeinsam „Gegen Hass im Netz“ der Deutschen Telekom und ihren Partnern: #ichbinhier e.V., GesichtZeigen!, Correctiv und Amadeu Antonio Stiftung.“

besondere Verantwortung

26. Juli 2022

Ein nicht gegen Corona geimpfter Zahnarzt aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim darf keine Patienten mehr behandeln. Das Verwaltungsgericht Osnabrück (Foto lks) wies gestern einen Eilantrag des Mannes gegen ein angeordnetes Beschäftigungsverbot zurück. Das Verbot hatte der Landkreis nach Angaben des Verwaltungsgerichts im Juni ausgesprochen und  damit begründet, dass der Antragsteller als Zahnarzt bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis nach dem Infektionsschutzgesetz habe führen müssen, den er nicht vorgelegt habe.

Der Zahnarzt hatte unter anderem geltend gemacht, Zahnärzte seien von der Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises gar nicht erfasst, außerdem liege bislang kein nach dem Arzneimittelgesetz zulässiger Impfstoff gegen das Coronavirus vor.

Diesen Argumenten folgte die 3. Kammer des Gerichts nicht. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises, so das Verwaltungsgericht, gelte namentlich auch für in Zahnarztpraxen tätige Personen. Die aktuell vorliegenden Impfstoffe gegen das Coronavirus sei von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) anerkannt. Eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung habe der Antragsteller nicht dargelegt.

Ermessensfehler bei der Anordnung des Tätigkeitsverbotes seien nicht ersichtlich. Der Antragsgegner – also die Kreisverwaltung – habe auch den Eingriff in die Berufsfreiheit des Zahnarztes hinreichend gewichtet und „fehlerfrei mit der staatlichen Verpflichtung zur Aufrechterhaltung und Gewährleistung des öffentlichen Gesundheitsschutzes und dem Schutz vulnerabler Personen abgewogen“.

Das Gericht begründete die Entscheidung weiter damit, dass der Mann als Zahnarzt regelmäßig in unmittelbarem Kontakt zu den Mund- und Nasenöffnungen seiner Patientinnen und Patienten stehe. Dadurch sei das Infektionsrisiko für den Mediziner als auch das Übertragungsrisiko für Patienten erheblich erhöht, so die Richter. Wer in Heil- und Pflegeberufen arbeite, trage eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Patienten, betonte das Gericht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen nach Zustellung mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschl. v. 25.07.2022, Az. 3 B 104/22, Pressemitteilung )


Foto: Fachgerichtszentrum Osnabrück CC s. Beitrag vom 10.06.22
(Quellen: NDR, GN, PM VG)

Nun hat es auch Werder getan: eine Doku über sich selbst gemacht. Herausgekommen ist Happy-End-Entertainment mit Zoff und Zärtlichkeiten, schreibt die taz.

Abergläubisch durften die Verantwortlichen bei Werder Bremen nicht sein, als sie sich im Sommer 2021 entschieden, die anstehende Zweitligasaison mit der Kamera zu begleiten. Es hätte schließlich auch wie beim AFC Sunderland laufen können, wo 2017 nach dem Abstieg die Rück­kehr in die Pre­mier League dokumentiert werden sollte. Stattdessen stand am Ende sogar der Abstieg in die Dritte Liga und der Verkauf des Klubs.

Da die Doku „Til I Die“ aus dem „düsteren Scheitern“ des Clubs „triumphierendes Fernsehen“ machte, wie The Independent schrieb, und zeitgleich erfolgreiche Serien über Juventus Turin und Manchester City entstanden, ließen auch einige Clubs in Deutschland Streaming-Serien über sich herstellen. Von „Inside Borussia Dortmund“ über „Underground Berlin“ bis zu „Bayern München – Behind the Legend“ verraten schon die Titel die Währung, mit der diese Dokus handeln.

„Authentizität und Nahbarkeit stehen an erster Stelle“, schreibt die Streaming-Plattform Dazn nun auch über „Ein Jahr zweite Liga – Die Werder Doku“, mit deren Ausstrahlung sie heute beginnt.

Wenn damit der Blick durchs Schlüsselloch gemeint ist, der dem Fan zeigt, dass es sich bei Baumann, Bittencourt und Füllkrug um ganz normale Menschen handelt, werden die Erwartungen erfüllt. Der Gesichtsausdruck, mit dem Maximilian Eggestein nach seinem Verkauf an den SC Freiburg durch die Katakomben streift und seine Habseligkeiten in einem blauen Müllbeutel zusammensammelt, erinnert an das Gefühl, mit dem man selbst schon mal einen Arbeitsplatz räumen musste.

Wenn Trainer Markus Anfang vor einem Spiel oder in der Halbzeit eine Brandrede hält, in der er die Spieler daran erinnert, dass hier „Leistungsgesellschaft ist – da geht es ums Gewinnen“, dann …

[…weiter bei der taz]

 

Tagesradtour:
Kräuter, Kloster und Kultur
veranstaltet von der LWT GmbH
ab und bis Lingen (Ems) – Treffpunkt Neues Rathaus
Mittwoch, 27. Juli – 8.30 – 17.00 Uhr

Kostenbeitrag: 39 € 7 Anmeldung erforderlich

Der LWT GmbH führt an diesem Mittwoch eine Tagesradtour in den östlichen Altkreis Lingen durch. Es geht nach Thuine und von dort nach Freren und dann über den Saller See in  Lengerich und Bramhar. Geboten werden neben einer ganztägigen Tourenbegleitung ein Mittagsimbiss, Kaffee und Kuchen und ein „Lingener Infopaket“. Die Veranstalter informieren:

„Bei unserer ca. 60 Kilometer langen Radtour ist der Name Programm. Sie erleben das Franziskanerinnen-Kloster in Thuine und erfahren bei einem Stop in Freren am Heimathaus und dem Gedenkort Jüdisches Bethaus (Foto) Interessantes über die Geschichte der Stadt. Bei der Weiterfahrt zu Ramings Mühle in Lengerich darf ein Stop am Saller See nicht fehlen. Durch blühende Felder radeln Sie weiter und erreichen am Nachmittag den Kräuterhof in Bramhar. Nach einem Spaziergang über den Hof genießen Sie im idyllischen Café ein Stück selbstgebackenen Kuchen, bevor Sie sich auf die letzte Etappe der Tagestour machen und schließlich wieder in der Lingener Innenstadt ankommen.


Foto: Jüdisches Bethaus Freren. Urheber: Ramsch Creative-Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international“