Rathenau
24. Juni 2022

Am 21. August 1921 erschossen zwei Rechtsextremisten den früheren Finanzminister Matthias Erzberger bei einem Spaziergang. Sein angebliches „Verbrechen“? Erzberger hatte am 11. November 1918 den Waffenstillstand mit den deutschen Kriegsgegnern unterzeichnet.
Im Juni dann wollten rechte Attentäter Philipp Scheidemann mittels Blausäure umbringen. Nur weil er sich mit einer Waffe wehrte, blieb der sozialdemokratische Politiker verschont. Der Grund für das Attentat: Scheidemann hatte am 9. November 1918 die deutsche Republik ausgerufen.
Erzberger, Scheidemann und schließlich Rathenau: Bei jeder dieser Taten zeichneten Mitglieder der Geheimorganisation „Consul“ verantwortlich. Die rechte Terrorgruppe war von Hermann Ehrhardt begründet worden, früher Offizier der Kaiserlichen Marine, der bereits 1920 die Demokratie im sogenannten Kapp-Putsch hatte beseitigen wollen. Vergeblich, anschließend verlegten sich Ehrhardt und Kumpanen auf Attentate.

Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg 1918, der als Demütigung empfundene Friedensvertrag von Versailles ein Jahr später – in der verqueren Weltsicht der Rechten waren Juden an allem schuld. Es ist tragisch, dass Rathenaus Mörder in ihrem verblendetem Hass ausgerechnet den Mann umbrachten, der Deutschlands größte Hoffnung hätte sein können.
Foto unten: Gedenkstein für Walther Rathenau, Berlin Königsallee/Erdener Straße von
Gehsteigbelästigung
24. Juni 2022
Lang wurde um den Paragrafen 219a StGB, das sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, gestritten. Nun ist er bald Geschichte. Wenn der Deutsche Bundestag heute die Streichung des § 219a StGB in 2./3. Lesung beschließt, sagt Sonja Eichwede, Rechtspolitikerin der SPD-Bundestagsfraktion, ist das ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts.“ Sie ergänzt:
„Die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch stärkt die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und verbessert die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Denn § 219a schränkt den Zugang zu medizinisch sachlichen Informationen ein und ist mit unserem heutigen Verständnis von Selbstbestimmung nicht vereinbar. Ärztinnen und Ärzte müssen befürchten, für die öffentliche Verbreitung sachlicher Informationen über rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche verfolgt zu werden.
Die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über Fortführung oder Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist auch eine ihre Gesundheit betreffende Entscheidung. Zu einer guten und zeitgemäßen medizinischen Versorgung gehört der öffentliche Zugang zu verlässlichen sachlichen Informationen. Es ist überfällig, dass sich ungewollt schwangere Frauen gerade bei Ärztinnen und Ärzte informieren können, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies setzt auch unlauteren Informationsquellen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner etwas entgegen.“
Am Mittwochmorgen hatte bereits der Rechtsausschuss des Bundestages die Streichung des § 219a StGB beschlossen. Zudem wird das Recht von Ärztinnen und Ärzten und anderer Einrichtungen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nunmehr auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben. Für den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung (20/1635) stimmten die Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Anträge von CDUCSU (20/1017) und AfD (20/1505, 20/1866), die sich jeweils gegen das Vorhaben gerichtet hatten, sowie der Linken (20/1736), die weitergehende Forderungen gestellt hatte, fanden im Rechtsausschuss keine Mehrheit und werden sich auch im Bundestagsplenum nicht durchsetzen.
Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Leni Breymaier setzte gestern hinzu: „Um das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen weiter zu stärken, werden wir noch weiter gehen. Sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen setzen schwangere Frauen psychisch unter Druck. Sie erschweren zudem die Arbeit der Beratungsstellen und Arztpraxen. Höchste Zeit, dass wir sogenannten Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.“