bleibt gestoppt

15. Mai 2022

Die rechtlichen Schritte örtlicher Initiativen und des NABU gegen eine Hähnchenmastanlage in Amelhausen im Landkreis Oldenburg sind weiter erfolgreich. Die Baugenehmigung war und bleibt unrechtmäßig, entschied jetzt  das OVG Niedersachsen in Lüneburg und wies den Antrag zurück, einen früheren Baustopp des Gerichts (Beschl. v. 04.09. 2018, Az. 1 ME 65/18) aufzuheben.

Das OVG hatte seinerzeit den Bau gestoppt und befand jetzt in einem Beschluss vom 28. April den Betrieb einer solchen Anlage für knapp 30.000 Tiere weiter als unrechtmäßig. Die taz dazu:  „Und auch in den Landkreisen Celle und Gifhorn sehen Umweltschützer gute Chancen, den Bau von Hähnchenmastfabriken zu verhindern.

Der Streit um den Stall in Amelhausen währt schon acht Jahre. Die Baugenehmigung lag seit September 2014 vor, im Mai 2017 begannen die Bauarbeiten. Anfang März 2018 nahm Kreislandwirt Jürgen Seeger die Anlage in Betrieb. Weil Belange des Natur- und Umweltschutzes außen vor geblieben seien und insbesondere das benachbarte Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Poggenpohlsmoor durch den Maststall beeinträchtigt werde, klagten örtliche Initiativen und der Naturschutzbund (NABU) beim Verwaltungsgericht Oldenburg.

Dieses wies den Eilantrag des NABU zunächst zurück. Vor dem OVG hatte der Verband dann aber Erfolg: Das Gericht bestätigte die vorgebrachten Beschwerden und stellte klar, dass allein die Bodenversiegelung zu einer Beeinträchtigung des Naturschutzes und damit zur Unzulässigkeit des Vorhabens führe.

Dessen ungeachtet erteilte der Kreis Oldenburg im März 2020 eine sogenannte Nachtragsbaugenehmigung. Damit bescheinigte die Behörde dem ohne rechtskräftige Erlaubnis und auf eigenes Risiko errichteten Bau eine landwirtschaftliche Privilegierung – und eröffnete dem Betreiber die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Oldenburg die Inbetriebnahme zu beantragen. Trotz erheblicher Einwände des Nabu und des Bündnisses für Mensch, Umwelt und Tier erlaubte das Verwaltungsgericht im vergangenen September den Weiterbetrieb.

Mit seinem Ende April veröffentlichten Beschluss stellte das OVG nun die Unrechtmäßigkeit der Nachtragsbaugenehmigung fest und…“

[weiter bei der taz]

(OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.04.2022, Az.  1 ME 146/21)


Foto: Nieders. OVG in Lüneburg, von  Bubo CC BY-SA 3.0

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