Neuer Radikalenerlass
18. Februar 2022
Die CDU in Niedersachsen will alle Richter und Richterinnen auf ihre Verfassungstreue überprüfen. SPD und Gewerkschaften reagieren skeptisch. Die taz kennt Details:
In Niedersachsen sollen nach dem Willen der CDU neben Polizist:innen künftig auch Richter:innen auf ihre Verfassungstreue überprüft werden. Für sie solle es eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben, sagt Unions-Landeschef und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann. Extremisten hätten weder in der Polizei noch in der Justiz etwas zu suchen, sie dürften erst gar nicht angestellt werden. Richter:innen, die im Dienst enttarnt würden, müssten so schnell wie möglich ihre Entlassungsurkunde bekommen, „da sollten wir nicht lange fackeln“.
Althusmann kündigte an, dass eine Änderung des Richtergesetzes noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden soll. Eine Regelabfrage durch den Verfassungsschutz bei Bewerber:innen für den Polizeidienst ist bereits geplant. Für Staatsanwälte und Richter wird aktuell in Niedersachsen bei Bewerbungsverfahren eine umfassende Registerauskunft angefordert.
Althusmanns Parteifreundin, Landesjustizministerin Barbara Havliza, begrüßt den Vorstoß. „Rechtsstaat und Rechtsstaatlichkeit sind elementare Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens“, sagte sie. Zwar gebe die Richterschaft in Niedersachsen bislang keinen Anlass, ihr zu misstrauen, aber Fälle in anderen Bundesländern ließen aufhorchen. Sie denke hier an die aktuelle Diskussion in Sachsen, sagte Havliza.
Dort sowie auch bundesweit schlägt seit Wochen der Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird und der sich selbst schon als „kleinen Höcke“ bezeichnete, hohe Wellen.
(Foto: Niedersächsischer Landtag CC Tim Schredder)
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Eine Antwort zu “Neuer Radikalenerlass”
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Ja, und wo ist jetzt das Problem?