Umbau
11. Februar 2021
In Europa sollte der Privatsphäre-Standard im Netz durch ein neues Gesetz deutlich steigen. Doch einige EU-Staaten bauten die dringend notwendige Reform zugunsten von Google und Facebook um. EU-Staaten verwässern so das digitale Briefgeheimnis. Die Reform soll die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vollenden und Nutzer/innen im Netz vor den neugierigen Augen von Staaten und Firmen schützen. Den Gesetzesvorschlag für die ePrivacy-Verordnung machte die Kommission bereits 2017, doch blockierten bislang die EU-Staaten.
Nun hat sich der Rat der EU-Staaten auf eine Position geeinigt, was den Weg zu Verhandlungen über den finalen Text öffnet. Dort dürfte es zu Krach zwischen den EU-Staaten und den Verhandler/innen des EU-Parlaments kommen.
Die neue EU-Verordnung soll es Nutzer/innen im Netz ermöglichen, Tracking besser zu kontrollieren. Ausspähen von Nutzer/innen über Cookies sollte ohne Einwilligung verboten werden und starker Schutz der Privatsphäre müsse zur Standardeinstellung in Browsern werden. Kommunikation über Messengerdienste wie WhatsApp müsse rechtlich gleich gut vor kommerzieller Auswertung geschützt sein wie herkömmliche Anrufe und SMS, fordert das EU-Parlament. Effekt der Regeln sollte eine Art digitales Briefgeheimnis sein.
Doch die EU-Staaten unter der Führung der portugiesischen Ratspräsidentschaft halten nun mit einem Entwurf dagegen, der Schlüsselpassagen deutlich abschwächt und Raum für invasives Tracking offenlässt. Tech-Konzerne wie Google und Facebook könnten damit weiter massiv Nutzer:innendaten abschöpfen.
Eine breite Mehrheit der EU-Staaten unterstützte den portugiesischen Vorschlag, Deutschland und Österreich enthielten sich laut Bericht des Insidermediums Politico.eu.
Der neue Entwurf des Rates erlaubt es, Metadaten von Nutzenden ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu verarbeiten. Stattdessen sollen mit der Verarbeitung „kompatible Gründe“ ausreichen (Artikel 6c). Dieser Gummiparagraph würde es WhatsApp und Telefonanbietern gleichermaßen ermöglichen, die Gewohnheiten von Nutzenden für Werbezwecke auszuspähen.
Ermöglicht wird durch neue Formulierungen auch, dass weiterhin durch Cookies persönliche Daten für Werbezwecke gesammelt werden. Während ursprünglich die ePrivacy-Verordnung Cookie-Tracking stark einschränken sollte, gibt Artikel 8 des neuen Entwurfs nun grünes Licht.
Komplett gestrichen sind hingegen die Möglichkeit für Nutzer:innen, ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten jederzeit zu widerrufen. Ebenso fehlt ein Artikel aus den Entwürfen von Kommission und Parlament, der Einwilligungs-Management über den Browser ermöglichen und starken Schutz der Privatsphäre zur Standardeinstellung machen sollte.
Zwar gibt es auch im neuen Entwurf der EU-Staaten klare Verbesserungen für den Schutz der Privatsphäre, für alle Bestimmungen soll allerdings eine Ausnahme für nationale Sicherheit und Verteidigung gelten. Damit kann die Verordnung keinen Schutz vor Massenüberwachung durch Geheimdienste bieten.
Auf den Entwurf der EU-Staaten folgte umgehend Kritik. „Aus Verbrauchersicht ist die Position der EU-Mitgliedsstaaten ein Skandal“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Position der EU-Staaten bleibe deutlich hinter früheren Entwürfen zurück, was eine Schwächung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit der Kommunikation darstelle.
Einen finalen Text müssen nun die EU-Staaten mit Kommission und Parlament aushandeln. Wortführerin der Abgeordneten ist die SPD-Politikerin Birgit Sippel. Sie lässt wissen, dass sie wenig vom Entwurf des Rates hält. Dieser zeige, „dass die Aushöhlungsversuche der Industrie während der vergangenen Jahre Früchte getragen haben“ – eine Anspielung auf das Lobbying von Tech-Konzernen und der Verlagsbranche.
Sippel möchte möglichst rasch mit den Verhandlungen starten, möchte dabei aber keine faulen Kompromisse eingehen. „Einen Wettlauf nach unten und eine Untergrabung des aktuellen Schutzniveaus bei Datenschutz und Privatsphäre werde ich aber in keinem Fall akzeptieren.“
Bemerkenswerterweise hat heute am gleichen Tag die Bundesregierung den Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz für den Bereich der digitalen Kommunikation beschlossen. Im Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wird mit mehr als zehn Jahren Verspätung eine Tracking-Regelung der ePrivacy-Richtlinie aus dem Jahr 2009 umgesetzt.
Die Richtlinie ist die immer noch gültige Vorgängerin der nun angestrebten ePrivacy-Verordnung. Schon die Richtlinie besagt, dass Tracking ausschließlich nach expliziter Einwilligung der Nutzer:innen erfolgen darf. Das wurde im deutschen Recht bislang nie umgesetzt, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zwingen die Bundesregierung nun zum Handeln. Ausgerechnet jetzt könnte die Neuregelung auf EU-Ebene nach dem Willen des Rates nun eine Schwächung des Tracking-Schutzes bringen.
Ein Beitrag von Alexander Fanta, CC BY-NC-SA 4.0., auf netzpolitik.org