#FreeAssange
30. Dezember 2020
In London steht die „Pressefreiheit vor Gericht“. Dort wird über die von den USA beantragte Auslieferung von Julian Assange, dem Initiator von wikileaks, entschieden, der vor knapp 15 Jahren entstandenen „Enthüllungsplattform“. Assange ist Gesicht und Herz von wikileaks.
Julian Assange wird zum Präzedenzfall, falls seine Auslieferung aus Großbritannien in die Vereinigten Staaten vollzogen würde. Ihm droht eine 175-jährige Freiheitsstrafe. Die erste Instanz im Auslieferungsersuchen der Vereinigten Staaten geht in wenigen Tagen in ihr Finale, und es wird um nichts weniger als um die Pressefreiheit gekämpft, heißt es bei Netzpolitik.org. Im Assange-Verfahren wird eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, kommentiert Wolfgang Kaleck auf Netzpolitik.org:
„Am 4. Januar 2021 wird der Westminster Magistrates Court in London in der Sache Government of the United States of America vs. Julian Assange darüber entscheiden, ob die britische Justiz, jedenfalls in erster Instanz, dem Auslieferungsbegehren der USA stattgibt. Wie die Verteidigung von Assange in ihrem Schlussplädoyer vortrug, wäre die Fortsetzung der Strafverfolgung eine krasse Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit und eine fundamentale Bedrohung der Pressefreiheit in der ganzen Welt.
Die Verfolgungsgeschichte von Julian Assange zieht sich schon lange: Viele verschiedene Jurisdiktionen, von Schweden über England, Spanien, Ecuador bis zu den USA sind involviert, Richter*innen in all diesen Ländern haben ebenso bereits in der Sache entschieden wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Und zu Ende wird es auch im Januar noch lange nicht sein: Denn gegen die Entscheidung des Gerichts in der ersten Instanz können von beiden Seiten Rechtsmittel eingelegt werden.
Dann kann sich das Verfahren durch alle Instanzen der englischen Justiz hinziehen, bis erneut der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Fall möglicherweise auf den Tisch bekommt: Wenn nämlich in letzter Instanz entschieden wird, dass Julian Assange in die USA ausgeliefert wird. Erst danach würde die eigentliche Verhandlung in den USA losgehen.
Fürwahr ein kafkaesker Alptraum, erst einmal natürlich für Assange selbst. Weder er noch seine Mitstreiter*innen wussten in all den Jahren, wann wo wer wie gegen ihn auf welcher gesetzlichen Grundlage ermittelt hat und mit welchen Konsequenzen er rechnen muss. Aber auch für diejenigen, die interessiert das Verfahren verfolgen wollen, sind die juristischen und politischen Feinheiten des Falles schwer nachzuvollziehen.
Seit sich Edward Snowden (jüngst in einem Tweet: „Mr. President, if you grant only one act of clemency during your time in office, please: free Julian Assange. You alone can save his life.“) und viele prominente Persönlichkeiten aus der ganzen Welt für Assange einsetzen, haben…“
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Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt und Publizist. Er gründete 2007 das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin, das weltweit für die Menschenrechte kämpft und dessen Generalsekretär er seitdem ist. Für sein Engagement wurde er vielfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem Hermann-Kesten-Preis des PEN-Zentrums und dem Ehrenpreis der Bruno-Kreisky-Stiftung.
Foto: CC-BY-NC-ND 2.0Antonio Marín Segovia
Text: Netzpolitik.org Creative Commons BY-NC-SA 4.0.