Sprüche Salomos

24. Oktober 2020

Nicht einmal das Zitat soll gepasst haben, dass der sich  bibelfest gebende Erste Staatsanwalt Ingolf N. Mitte der Woche vor dem Landgericht Oldenburg vortrug. So erklärt es ein leitender Theologe der Evangelischen Kirche und ergänzt: „Kinder stehen unter Gottes besonderem Schutz“.

Was war geschehen? „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“ – mit diesem eher metaphysischen Bibelzitat suchte der Oldenburger Ankläger seinen Antrag auf Strafmilderung in einem Berufungsprozess zu begründen.

In dem Strafverfahren vor einer Jugendschutzkammer am Landgericht ging es um eine Kindesmisshandlung. Deswegen hatte das Amtsgericht Cloppenburg den 50jährigen Akademiker zu einer Geldstrafe von rund 4.500 Euro verurteilt. In seinem Schlussplädoyer suchte der Staatsanwalt dann am Mittwoch -für derartige Verfahren wie seine Position sehr bemerkenswert-  Strafmilderungsgründe.

Die Oldenburger Nordwest-Zeitung berichtete anschließend, dass der erfahrene Staatsanwalt den alttestamentlichen Bibelsatz aus den Sprüchen Salomos, Kapital 13, Vers 24 zitierte: „Wer sein Kind liebt, der züchtigt es“. Dann erklärte der Jurist auch noch, selbst Papst Franziskus halte es für in Ordnung, wenn man seine Kinder würdevoll schlage. Schließlich relativierte der Staatsanwalt die Taten des Angeklagten noch mit dem Hinweis, es sei „noch gar nicht so lange her, da sei das Schlagen der eigenen Kinder erlaubt“ gewesen.

Die wörtliche Aussage des Staatsanwaltes in dem Berufungsverfahren lasse sich zwar nicht nachvollziehen, sei inhaltlich aber zutreffend, erklärte dazu Tags darauf Staatsanwalt Dr. Mathias Hirschmann, Pressesprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft, in einer Presseerklärung.

Hirschmann bedauerte  „die überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl des Anklagevertreters“ und erklärte: „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer. Es darf kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“ Der Vorgang vom Mittwoch der Woche sei „Gegenstand einer internen Aufarbeitung“ gegen seinen 55jährigen Berufskollegen.

Einem Bericht des NDR zufolge (sehr interessant sind übrigens die zahlreichen Kommentare unter dem NDR-Bericht) soll die Vorsitzende Richterin am Landgericht Oldenburg nach den Aussagen des Staatsanwalts fassungslos gewesen sein; so hätten es Prozessbeobachter berichtet. Bei dem Prozess stand der Angeklagte aus Friesoythe (Landkreis Cloppenburg) vor Gericht, weil er seine jüngste Tochter geschlagen hatte. Der Angeklagte hatte die Taten zugeben und damit begründet, dass er von seinen Kindern provoziert worden sei.

Seine älteste Tochter hatte den Mann angezeigt und ausgesagt, sie habe Schreie gehört und gesehen, dass ihr Vater „mit einem Gürtel in der Hand“ aus dem Kinderzimmer ihrer jüngeren Schwester gekommen sei. Auch sie selbst sei in ihrer Kindheit vom Vater geschlagen worden.

In Deutschland ist das Schlagen von Kindern ausdrücklich verboten., wenn auch erst seit 20 Jahren. Seither haben Kinder laut § 1631 Abs 2 Bürgerliches Gesetzbuch das „Recht auf eine gewaltfreie Erziehung“. Schlagen Väter oder Mütter ihre Kinder dennoch, können sie wegen Körperverletzung bzw. Misshandlung von Schutzbefohlenen belangt werden.

Übrigens blieb es am Ende trotz Salomo und Papst Franziskus bei dem Schuldspruch gegen den Angeklagten: Körperverletzung.  BILD berichtete, die Geldstrafe sei unwesentlich geringer ausgefallen: 4.200 Euro.

Und der Staatsanwalt könnte jetzt einen anderen Spruch Solomos kennenlernen: „Ich wandle auf dem Wege der Gerechtigkeit, mitten auf der Straße des Rechts“ (Kap. 8, Vers 20); das Justizministerium in Hannover hat nämlich -aufgeschreckt durch die Medienberichte- einen Bericht über den denkwürdigen mittwöchlichen Auftritt des Oldenburger Staatsanwalts angefordert…

Update:
Der  Niedersächsische Kinderschutzbund forderte den Staatsanwalt am Samstag zum Rücktritt auf. Der Mann solle seinen Stuhl als Staatsanwalt verlassen und nach Hause gehen, forderte der Vorsitzende des Niedersächsischen Kinderschutzbundes, Johannes Schmidt. Das Schlagen von Kinder unter Strafe zu stellen sei eine der größten Errungenschaften; das infrage zu stellen, passe nicht zu einem Gesetzeshüter. Und der Verband  teilte mit: Der Kinderschutzbund prüfe jetzt juristische Schritte.
Dazu:
Zurücktreten kann der Oldenburg Staatsanwalt ohnehin nicht, allenfalls kündigen, aber ich glaube, das steht ebenfalls nicht in den Sprüchen Salomos und auch sonst nicht im Alten Testament. Da fällt mir ein: Einer der größten Skandale am Landgericht Oldenburg war ein Vorsitzender, der in den 1990er Jahren gleich in zwei unterschiedlichen Verfahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der Europäischen Kommission für Menschenrechte, dem späteren Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wegen verfassungs- und menschenrechtswidriger Verfahrensweise gerügt wurde. Nicht viel später wurde dieser Mann befördert und zwar zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Oldenburg. So ist das im öffentlichen Dienst, und legt man diese Erfahrung zugrunde, dürfte der alsbaldigen Beförderung des bibelnden Staatsanwalts zum Oberstaatsanwalt wenig entgegenstehen. 

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(Foto: Landgericht Oldenburg CC Corradox CC BY-SA 3.0)

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