„Meppen-Dalum“
23. September 2020
In Niedersachsen könnte es zu einem weiteren Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wächter kommen: Das Justizministerium in Hannover hat die Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit den Ermittlungen gegen den 94-jährigen Karl Friedrich Berger beauftragt. Er soll als Wachposten im Außenlager des Konzentrationslagers Neuengamme, das sich in „Meppen-Dalum“ -so die taz- befand, Beihilfe zum Mord an Gefangenen geleistet haben. Der Mann lebt seit 1959 in den USA, soll dort aber abgeschoben werden.
Berger war von Januar bis März 1945 Aufseher im Außenlager des KZ Neuengamme. Dort mussten die Gefangenen Strafarbeiten verrichten. Auch bewachte er die Häftlinge im März 1945 nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme. Während dieses Marsches sollen rund 70 Häftlinge gestorben sein.
„Der Vorwurf, Beihilfe zur Tötung von Gefangenen geleistet zu haben, bezieht sich insbesondere auf die Bewachung des Marsches zur Evakuierung der Nebenlager“, sagt der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Für seine Arbeit im KZ erhält B. bis heute eine Rente. Seinen Kriegsdienst verrichtete er ursprünglich bei der Marine.
Derzeit lebt der Mann noch im US-Bundesstaat Tennessee. Nach dem Krieg war er mit seiner Frau und seiner Tochter zunächst nach Kanada ausgewandert, 1959 dann weiter in die USA. In diesem März ordnete ein Gericht in Memphis seine Abschiebung an.
B. war erst in die USA ausgewandert, als eine Vergangenheit als NS-Verbrecher nicht mehr von den amerikanischen Behörden verfolgt wurden. Allerdings können mit einem 1978 eingeführten Bundesgesetz NS-Verbrecher neuerlich abgeschoben werden. Laut dem US-Justizministerium geschah dies seither mit 67 Personen.
Das US-amerikanische Justizministerium konnte den Dienst im KZ durch die Auswertung von Karteikarten nachweisen, auf denen seine Diensttätigkeiten notiert waren. Diese befanden sich 1945 auf den Schiffen Cap Arcona und Thielbek, auf die die KZ-Häftlinge des Neuengammer Außenlagers gebracht wurden, nachdem sie vor den vorrückenden Alliierten evakuiert worden waren. Aufgrund einer versehentlichen Bombardierung durch die Alliierten sanken sie in der Ostsee. Tausende Häftlinge starben.
Einige Jahre später wurden die Schiffe geborgen, die Karteikarte mit den Informationen über B. blieb erhalten. Durch zusätzliche Nachforschungen des U.S. Holocaust Memorial Museum konnten die Vorwürfe erhärtet werden.
Laut Generalstaatsanwaltschaft ist unklar, wann es zu einer Abschiebung kommen wird. Ohnehin ist laut US-Medien über die Berufung Bergers noch nicht entschieden worden.
Ob es in Niedersachsen zu einem Verfahren kommt, ist auch angesichts des Alters von B. fraglich. Dabei dürfte es noch Monate dauern, ehe die Generalstaatsanwaltschaft im Fall Berger Anklage erhebt. „Wir sichten derzeit noch die vorliegenden Unterlagen“, sagt der Sprecher der Behörde.
(Foto: CC s. Archiv vom 08.03.2020; Text: taz)