Gestern morgen hat netzpolitkk.org den Entwurf des Innenministeriums für ein neues Verfassungsschutz-Gesetz veröffentlicht. Demnach soll dem Inlands- und Auslandsgeheimdienst der „Eingriff in informationstechnische Systeme“ erlaubt werden. Dadurch dürften die Geheimdienste Geräte wie Computer und Smartphones hacken, aber auch in andere Geräte im „Internet der Dinge“ eindringen – sogar Autos.
Hier die aktuellen Reaktionen und Kommentare:
SPD: „Nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“
Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD im Bundestag:
Da die SPD den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form in Gänze ablehnt, bitte ich um Verständnis dafür, dass wir nicht auf weitere Detailfragen eingehen wollen.
Saskia Esken, stellvertretende digitalpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag:
Eine solche Novellierung des Bundesverfassungsschutz-Gesetzes, wie sie das BMI vorschlägt, lehnen wir ab. Diese Vorschläge schießen nicht nur weit übers Ziel hinaus, sie sind auch in keinster Weise vom Koalitionsvertrag gedeckt. Das betrifft vor allem auch die Forderung nach Kompetenzen für Online-Durchsuchungen, die nach meiner Überzeugung mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar sind.
FDP: „Trennungsgebot immer weiter aufgehoben“
Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag:
Die Ausstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Instrument der Online-Durchsuchung führt dazu, dass die strikte Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten immer weiter aufgehoben wird. Eine schwere staatsgefährdenden Straftat, die nach dem Entwurf für eine solche Überwachung vorliegen soll, ist ein Fall für Polizei und Gerichte, nicht für den Nachrichtendienst.
Grüne: „Affront gegenüber höchsten Gericht“
Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag:
Die Pläne zum Ausbau der Befugnisse von Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst von Horst Seehofer sind ein erneuter radikaler Angriff auf die Bürgerrechte durch den für den Schutz unserer Verfassung verantwortlichen Minister.
Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Online-Durchsuchung bestehen seit Jahren erhebliche Zweifel. Derzeit liegen dem Bundesverfassungsgericht gleich mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den „Staatstrojaner“ vor. Nun soll der Einsatz auf den gesamten Geheimdienstbereich ausgeweitet werden. Das ist ein Affront gegenüber dem höchsten deutschen Gericht.
Linke: „Verfassungsschutz muss abgewickelt werden“
Martina Renner:
Der Verfassungsschutz soll Befugnisse erhalten, die bislang der Polizei vorbehalten waren, und weit darüber hinaus. Es geht jetzt nicht mehr um eine Auseinandersetzung um Befugnisse im klein-klein, diese Behörde muss endlich abgewickelt werden.
SNV: „Mehr Überwachung, unzureichende Kontrolle“
Sven Herpig von der Stiftung Neue Verantwortung:
Der Entwurf verzichtet auf notwendige Schutzmaßnahmen wie die Begrenzung auf bestimmte Sensoren oder ein Verbot des Erwerbs von Hacking-Werkzeugen von Firmen mit höchst problematischen Geschäftsbeziehungen. Dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten misst der Entwurf kaum noch Bedeutung zu. Fazit: Mehr Überwachung bei gleichbleibend wenig Schutzmaßnahmen und unzureichender Kontrolle.