Avicii gestorben

20. April 2018

Der schwedische DJ und Produzent Avicii ist gestorben. Tim Bergling, wie der 28-Jährige mit bürgerlichem Namen hieß, sei am Freitag in Maskat im Oman tot aufgefunden worden, berichtete die Zeitung „Dagens Nyheter“ unter Berufung auf Berglings Sprecherin Ebba Lindqvist. Nähere Informationen zur Todesursache gab es zunächst nicht. Die Familie bitte um Rücksichtnahme. Avicii hatte 2013 mit „Wake Me Up“ einen Welthit gelandet. Es ist der Song mit den zweitmeisten Downloads überhaupt in Deutschland.

das allererste Mal

20. April 2018

Am Mittwoch habe ich mich mit dem Präsidenten des Kreissportbundes Michael Koop am Emslandstadion Lingen getroffen, um dort den Kunstrasenplatz zu inspizieren, der „nun endlich, nach drei Jahren, seine Barriere-Umrandung bekommen hat. Die Sportstätte erfüllt damit das Regelwerk des DFB.

Das Treffen hatten wir beide unlängst am Rande eines Fußballspiels in Altenlingen verabredet – bei einem ersten, kurzen Gespräch über die Förderung des Sports nach der Oberbürgermeisterwahl. Wir waren uns einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Michael Koop und ich haben vorgestern weiter diskutiert, was unsere Stadt mehr für den Sport tun und was verbessert werden kann. Über das Treffen an der Lingener Teichstraße gab es anschließend eine Presseerklärung, die allerdings in der Lokalzeitung nur rudimentär veröffentlicht worden ist, die traditionell gegen Ende eines Wahlkampfes die Wahlberichterstattung einstellt. Hier der weiter, kmplette Text der Pressemitteilung:

„KSB-Präsident Michael Koop nahm den Vorschlag für ein gemeinsames Gespräch sofort an. Er betonte, es sei überhaupt das allererste Mal, dass ein Bürgermeisterkandidat ihn um eine Gespräch über die lokale Sportpolitik gebeten habe. „Ich würde auch jede andere Einladung eines Kandidaten annehmen, wenn sie käme“, ergänzte der Sportfunktionär und verwies auf ähnliche Gespräche mit den CDU-Landtagsabgeordneten Bernd-Carsten Hiebing und Christian Fühner vor der Landtagswahl im vergangenen Herbst.

„„Sport“ ist nämlich die größte Bürgerbewegung in Lingen mit 22.500 Mitgliedern in 80 Vereinen. Durch den ehrenamtlichen Einsatz der Lingener und Lingenerinnen als Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und -leiter, und Vorstandsmitglieder, wie auch als Helferinnen und Helfer bei Sportfesten, Turnieren und im ganz alltäglich „Betrieb“ machen sich viele verdient um unsere Gesellschaft und stärken sie nachhaltig“, informierte Michael Koop. „Darum sollte die Stadt Lingen den Sport stärken.“

Namensvetter Robert Koop griff dies auf: „Ich will, dass Lingen Vorreiter ist und in Zeiten Sportstadt wird, in denen die klassische ehrenamtliche Vereinsarbeit – leider – auf dem Rückzug ist.“ Michael Koop: „Die Gesellschaft muss aufpassen, dass Ehrenamtliche auch weiter Lust haben sich zu engagieren. In ganz Niedersachsen ist bsüw. die Zahl der Ehrenamtler in den letzten Jahren von knapp einer Viertelmillion auf nur noch 170.000 zurückgefallen.“

„Dabei wissen alle um die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports. Er vermittelt Werte wie Toleranz und Fairness, er führt Menschen unterschiedlicher Kulturen und sozialer Hintergründe zusammen. Sport unterstützt Integration und Bildung und ist nicht zuletzt Teil eines gesunden Lebensstils. Für die Ortsteile und unsere Stadt sind unsere Sportvereine vielleicht sogar der Kitt, der unsere Gesellschaft zusammenhält. Hier trifft man sich bewegt etwas, hilft einander, erlebt Spannung, Erfolg und Misserfolg: Man gewinnt oder verliert zusammen.“ 

Der OB-Kandidat: „Wir müssen daher unsere Lingener Vereine finanziell besser ausstatten und dürfen sie zweitens nicht allein lassen, wenn sie sich unabsichtlich in ausweglos erscheinende Situationen manövriert haben.“

Dazu habe ich Michael Koop meine konkreten Vorschläge vorgelegt, was ich im Fall meiner Wahl zum Oberbürgermeister umsetzenwill:

  • Unsere Sportstätten und deren Pflege will ich kontinuierlich verbessern.
  • Die Übungsleiterpauschale muss erhöht werden,
  • und ich will für unsere Vereine in Lingen eine kostenlose und freiwillige Steuer- sowie Rechtsberatung ermöglichen.
  • Das vor 20 Jahren begonnene, vor einigen Jahren allerdings gestoppte Programm, alle Turnhallen zu modernisieren, will ich wiederaufnehmen.

Mit mir wird es nicht so sein, dass z.B. in Altenlingen so lange auf eine Entscheidung zur Sporthalle gewartet wird, Mittel aus dem ZILE-Förderprogramm des Landes zu beantragen, dass sie inzwischen möglicherweise aufgebraucht sind. Oder weshalb in Bramsche für den notwendigen Neubau der einsturzgefährdeten Turnhalle kein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gemäß Landeshaushaltsordnung gestellt worden ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Mit einem solchen Antrag hätte der Bau bereits vor Monaten anfangen können.“

Robert Koop: „Wir haben auch den öffentlichen Hilferuf der Schwimmvereine gehört, die für die sportliche Nutzung des »Linus« so viel Geld zahlen sollen, dass sie keine Meisterschaften mehr ausrichten können. Ich fordere daher den Verzicht seitens der Stadt Lingen auf  Nutzungsentgelte für unsere Schwimmer und Taucher – und im Gegenzug die Übertragung der Schwimmausbildung unserer Kinder auch auf diese Vereine. Gleichzeitig ist für mich ein kleines, feines Programm zur  „Sportgeräteförder “  genauso notwendig wie eine bessere Förderung, wenn Vereine in Eigenleistung ihre Sportstätten ausbauen“, so der Oberbürgermeister-Kandidat.

Robert Koop: „Kurzum: Es gilt Rahmenbedingungen für unsere Vereine und die in den Vereinen engagierten Bürger deutlich zu verbessern. Wir dürfen über die Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements nicht nur reden, sondern müssen sie auch umzusetzen.“

KSB-Präsident Michael Koop zeigte sich über die sportpolitischen Schwerpunkt im „Programm für Lingen“ des OB-Kandidaten Robert Koop erfreut und unterstrich, dass „diese Punkte die Vorstellungen des Kreissportbundes entsprechen.“ Sie seien nach seinem Eindruck für die Stadt Lingen (Ems) auch bezahlbar.“

MdB

20. April 2018

Freidemokrat Jens Beeck, MdB, auch dabei, mich zu unterstützen. Danke, Jens!

Legal

20. April 2018

Die Axel Springer AG ist gestern mit ihrem Versuch gescheitert, die Browsererweiterung Adblock Plus verbieten zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass das Whitelisting genannte Geschäftsmodell der Firma EYEO nicht wettbewerbswidrig ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied heute im Rechtsstreit zwischen dem Axel-Springer-Verlag und EYEO, der Firma hinter der Browser-Erweiterung Adblock Plus. Dem BGH zufolge ist das Geschäftsmodell von EYEO nicht rechtswidrig, Adblock Plus darf also weiter am Markt bleiben.

Das Programm blockiert das Ausspielen von Werbung und lässt nur Anzeigen von Firmen zu, die dafür Geld bezahlen. Diese Praxis nennt sich Whitelisting. Die Anzeigen müssen zudem Kriterien für „akzeptable Werbung“ entsprechen, die von EYEO festgelegt werden. Mit dem Urteil wird die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben. Nach dieser sind Adblocker zwar grundsätzlich erlaubt, das Geschäftsmodell Whitelisting aber nicht.

Wichtige grundsätzliche Fragen, wie etwa die nach der Verantwortung, die Verlage für Werbung auf ihren Webseiten tragen, spielten in den Verfahren keine Rolle. Weil die Medienhäuser kaum kontrollieren, was für Anzeigen auf ihren Seiten geschaltet werden, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen betrügerische Werbung geschaltet wird oder Schadsoftware mit den Anzeigen geladen wird.

Ein paar grundsätzliche Erwägungen zum Einsatz von Adblockern hält der BGH aber doch fest. So etwa, dass Adblocker weder das Grundrecht auf Pressefreiheit bedrohen, noch die Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet verhindern. Gleichwohl sei es legitim, wenn Medienhäuser durch Adblocker-Detektoren Menschen ausschließen, die keine Werbung angezeigt bekommen wollen:

Der Klägerin ist auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten. Es liegt auch keine allgemeine Marktbehinderung vor, weil keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsmodell der Bereitstellung kostenloser Inhalte im Internet zerstört wird.

Der Streitwert wurde  auf 2,5 Millionen Euro festgelegt.

Übrigens In Deutschland wird bei etwa jedem vierten Seitenabruf von einem Desktop-PC die Werbung blockiert. Das stört die Verlage, die mit Werbeeinblendungen Geld verdienen. Bundesregierung und Bundesländer prüfen auf Branchenwunsch deshalb ein gesetzliches Verbot von Ad-Blockern.

( Grafik: CC-BY 2.0 Joe The Goat Farmer; Text