grundlegend falsch
6. Februar 2018
Die Rosemeyer-Debatte geht weiter. Am Montag hat das Forum Juden Christen im Altkreis Lingen eV auf ein Interview reagiert, das der in Westfalen lebende Historiker Bernd Walter der „Lingener Tagespost“ gegeben hatte. Der Lingener Kaufmann Heinrich Liesen hat mit Walter einen Historiker gefunden, der sich dazu bereit erklärt hat, das geplante Rosemeyer-Museum wissenschaftlich zu begleiten. Darin hatte ausgeführt:
„Mir ist klar, dass moralische Urteile notwendig sind, um aus der Geschichte zu lernen – auch wenn diese Urteile selbst wiederum nie zeitlos sind. In Lingen scheint aber Erinnerungskultur in pädagogischer Absicht auch der Ent-Historisierung zu dienen, da offensichtlich bestimmte Bereiche ausgeblendet werden sollen.“
Diese zentrale Aussage habe nicht nur ich erst einmal als erhobenen Zeigefinder und völligen Missgriff gegenüber denen empfunden, die sich im und als Forum Juden Christen unschätzbare Verdienste um die Jahrzehnte in Lingen nicht vorhandene Erinnerungskultur gemacht haben und machen. Hinzu kommt, dass die Walter’sche Einordnung philosophisch wie rechtlich völlig inakzeptabel ist, weil sie am Ende des Tages NS-Rassismus und die Nazi-Angriffe auf jegliche Menschenwürde in unvertretbarer Weise relativiert. Sie ist damit letztlich nur Winzigkeiten von dem Vorwurf entfernt, die Kritiker des NS-Staates im Allgemeinen und des Gedenkmuseums in Lingen für den SS-Mann Rosemeyer i, Besonderen hätten unter den Bedingungen des NS-Staates wohl nicht anders reagiert als der Rennfahrer.
Für das Forum Juden-Christen nahmen gestern in einer Pressemitteilung die Vorsitzenden Heribert Lange und Michael Fuest so Stellung:
„In dem Interview mit Prof. Dr. Walter auf der Emslandseite der LT vom 3.2.d.J. findet sich der an das Forum Juden-Christen adressierte Einwand, man bediene sich dort bei der Bewertung der Rolle des Rennfahrers Bernd Rosemeyer des Mittels und der Methode der Ent–Historisierung. Aus Prof. Walters weiterer Ausführung wird sodann klar, dass er damit das der deutschen Gesellschaft in der Zeit des Nationalsozialismus vielleicht abhanden gekommene moralische Bewusstsein und ihr müde gewordenes moralisches Gedächtnis meint, und diesen Umstand zugleich zur Erklärung der gänzlich arglosen Solidarisierung Bernd Rosemeyers mit den NS-Machthabern und seiner Verstrickung mit dem nationalsozialistischen System heranziehen möchte.
Dies aber ist grundlegend falsch. Denn kein Mensch hat bei aller zuzugebenden Bindung der Moral an die jeweilige Zeit und die Entwicklung der Gesellschaft in dieser Zeit die angestammte Moral und die ihr zugrunde liegenden ethischen Gesetze aus ihrer Geltung entlassen. Auch gab es in aller Zeit noch keinen Menschen, der das Ende der Menschenwürde und der Menschenrechte hätte verkünden können. Die politischen Philosophen sind im Übrigen auch, also anders als Herr Prof. Walter und [LT-Rdakteur] Herr van Bevern und unseres Wissens übereinstimmend der Ansicht, dass es keine nationalsozialistische Sondermoral geben konnte und gab, mittels derer die Verachtung des Einzelindividuums, Rassismus und Massenmord hätten gerechtfertigt werden können.

Auftrag für die Gegenwart: Wachsamkeit, Kritikfähigkeit und Sensibilität für sich anbahnende Demokratie- und Menschenrechtsverletzungen in jgeglicher Form
Die den Zehn Geboten und den Menschenrechten zugrunde liegenden Moralvorstellungen lassen sich nicht in eine Moral für den Staat, die Regierenden und die Bürger diversifizieren. Die Menschenrechte und die Würde des Menschen sind unteilbar.
Die systematische Aussetzung bzw. Beseitigung aller dieser Grundregeln für ein friedliches Zusammenleben von Menschen in den Jahren zwischen 1933-45 kann man nur als einen kollektiven Ausverkauf von Moralvorstellungen bezeichnen, die nach und nach – teilweise abhängig von innen- und außenpolitischen „Erfolgen“ des Nazi-Terrorsystems – auch von großen Teilen der Bevölkerung entweder mit heftiger Zustimmung und Begeisterung, mit unkritischer Toleranz oder auch mit Widerstand quittiert worden sind. In den Jahren 1933-1945 ist es zu einer sukzessiven Bedeutungsdiminuierung von Prinzipien der Moral, Ethik, Humanität und Religion gekommen, für deren Zustandekommen in vorangegangenen Jahrzehnten und Jahrhunderten unzählige Menschen gekämpft haben – bis zur Bereitschaft, dafür in den Tod zu gehen.
Dieser sich stetig von einem Terrorsystem mit perfiden Methoden forcierte Verlust eines Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit garantierenden Wertesystems ließ sich jedoch auch nur mit der Zustimmung großer Bevölkerungskreise durchsetzen.
Wer in diesem Zusammenhang die Schuldfrage stellt, sollte zunächst zur Kenntnis nehmen, dass es im juristischen Sinne eine Kollektivschuld nicht gibt. Es gibt nur die Schuld eines einzelnen Individuums, deren Schwere u.a. zu beurteilen ist nach den Folgen eines jeweiligen Fehlverhaltens.
Die ersten Prozesse in den 50-iger und 60-iger Jahren, die gegen Naziverbrecher geführt worden sind, verlangten noch den konsequenten Nachweis, dass die entsprechenden Personen an Erschießungen und Vergasungen beteiligt waren. Da dieser Nachweis nur selten zu erbringen war, wurden viele Naziverbrecher wegen fehlender Beweise freigesprochen.
Erst viele Jahrzehnte später reichte der Nachweis, als Person an Verbrechen beteiligt gewesen zu sein, aus, um eine Verurteilung auszusprechen. Jetzt war es auch möglich, Personen schuldig zu sprechen, die als Helfershelfer den Verbrechern ihre Dienste zur Verfügung gestellt hatten.
Im Auschwitz-Prozess hat das Landgericht Lüneburg im Jahre 2015 den früheren SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 94-Jährige habe sich der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen schuldig gemacht, urteilte das Gericht. Gewiss gehörte Gröning zu den verabscheuungswürdigsten Mitläufern, die das Funktionieren eines barbarischen Systems ermöglicht haben. Der Vorsitzende Richter Franz Kompisch sagte, an Gröning gewandt: Der Dienst in Auschwitz „war Ihre Entscheidung. Sicherlich aus der Zeit heraus bedingt, aber nicht unfrei“. Gröning sei es lieber gewesen, in Auschwitz zu sein als an der Front.
Jedoch gab es auch andere sowohl Mittäter als auch Mitläufer – außerhalb von Konzentrationslagern, die sich in den Bereichen der Kunst, Religion, der Musik, der Justiz, der Literatur oder des Sports dem Terrorsystem – ohne äußere Zwänge oder Nötigungen – angedient haben und natürlich auch auf diese Art und Weise sich schuldig gemacht haben, weil sie entweder die Menschen verachtende Ideologie der Nazis teilten oder sich nicht gescheut haben – um des persönlichen Ruhmes und Aufstiegs wegen, sich diesem System – von umfassender Kritiklosigkeit und von moralischer Inhaltslosigkeit geprägt – zur Verfügung zu stellen. Genau zu diesem Personenkreise gehörte auch Bernd Rosemeyer.
Kein Mensch hat ihn gezwungen, seinen Beitritt zur SS zu erklären; zumal auch bereits Rosemeyer nicht verborgen geblieben kann, welch mörderisch-gewalttätiges und die Menschenwürde verachtendes Potential die SS bereits bis 1933 schon entfaltet hatte. Doch diese Erkenntnisse wollte Rosemeyer nicht an sich herankommen lassen; seine Erfolgshysterie sah er als prioritär gegenüber der Beachtung von Moral, Ethik und Religion an!
Es ist meine feste Überzeugung, dass Menschen wie Rosemeyer durch ihr egoistisches und unkritisches Verhalten es nicht verdienen, durch ein Museum eine besondere Form von Erinnerungswürdigkeit zu erhalten. Die Rennfahrervereine, die sich an den sportlichen Erfolgen Rosemeyers berauschen wollen, sollen dieselben im Rahmen privat ausgerichteter Ruhmesfeiern begehen.
Rosemeyer mag in den Augen dieser Sportsfreunde ein Rennfahreridol gewesen sein, gewiss ist er jedoch keine Persönlichkeit, deren Verhalten man heutigen jungen Menschen als erinnerungswürdig, nachahmenswert und vorbildhalft ans Herz legen sollte, da Rosemeyer bereit war, seine christlichen Wertvorstellungen in Vergessenheit geraten zu lassen, und zwar nur deshalb, um seinem obsessiven Drang nach Ruhm und Ehre in einem Menschen verachtenden System eine absolute Priorität zu verschaffen. Er wollte der „Sonnenkönig“ der Rennfahrer werden – und sei es auch mit Hilfe eines verbrecherischen Terrorsystems!
Das Verhalten Rosemeyers kann nicht dadurch relativiert oder verharmlost werden, dass so viele andere Menschen in Deutschland und Europa bereit waren, der Nazi-Ideologie zu folgen; es verbietet sich das Exkulpationsmotto für Rosemeyer: Er wollte doch nur Rennfahrer sein und seinen Spaß am Rennauto haben. Diese Form der Verniedlichung soll nur vom verantwortungslosen und zugleich schuldhaften Verhalten Rosemeyers ablenken. Schuldhaftes Versagen ist und bleibt immer gekoppelt an dem Verhalten einzelner Personen.
Die Mitgliedschaft in der Verbrecherorganisation SS zu einer quantité négligeable herunterzuspielen und die verbrecherischen Taten der SS vor der Haustür Rosemeyers zu ignorieren, kann nur derjenige vertreten, der mit Ignoranz und Geschichtsverblendung reichlich beschenkt ist.
Gerade die menschlich-moralischen Kriterien einer Organisation und die Handlungen von Personen, die sich zu dieser Organisation bewusst und freiwillig (!) bekannten, haben gewiss für Domkapitular Lichtenberg – bezogen auf das SS-Verhalten im Emslandlager Esterwegen – eine zentrale Rolle gespielt, Klartext zu reden und nicht dem Opportunitätsverhalten vieler anderer zu folgen.
Dass was Lichtenberg wusste, hätte auch Rosemeyer wissen können; aus reinen Opportunitätsgründen hat er aus meiner Sicht geschwiegen. Im Gegensatz zu Rosemeyer haben andere Lingener – ich erinnere an Robert Koop sen., die Eltern des Altoberbürgermeisters Bernhard Neuhaus und an die Ärzte Dr. Beckmann und Dr. Löning – sich nicht weggeduckt und einschüchtern lassen.
Genau das Verhalten dieses Personenkreises wäre es, das in einem Lingener Museum geehrt und als vorbildhaft für die nachwachsenden Generationen gewürdigt werden sollte!
Paul Haverkamp, Lingen