Treppe

2. Februar 2017

Offene Worte des Kollegen Christoph Nebgen, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg (und Blogger natürlich), zu einer unsäglichen Polizistin in der TV-Sendung von Sandra Maischberger gestern Abend.

„Liebe Frau Lenders,

ich wollte mir gestern die Talkshow „Maischberger“ zum Thema „Polizisten – Prügelknaben der Nation?“ anschauen, aus beruflichem Interesse. Ich hatte mich auf einiges gefasst gemacht, zumal ja auch Rainer Wendt eingeladen war, der Vorsitzende der so genannten „Deutschen Polizeigewerkschaft“, deren Mitglied auch Sie sind.

Mal so am Rande gefragt: Fühlt man sich eigentlich sehr gebauchpinselt, wenn gleich zwei von sechs Gästen aus einer Zwergvereinigung wie der Ihrigen eingeladen werden? Sie vertreten etwa 95.000 Mitglieder; warum eine solche Minderheit in einer Gesprächsrunde gleich doppelt vertreten ist, muss ich aber wohl Frau Maischberger fragen.

Eigentlich wollte ich ja auch etwas ganz anderes sagen: Ich habe die Sendung dann doch nicht sehen können, zumindest nicht zu Ende. Ich habe nur Sie gesehen. Dann habe ich ausschalten müssen, weil ich es nicht mehr ausgehalten habe.

Das war, als Sie sagten, es wäre frustrierend für die Polizeibeamten, wenn – wie jüngst in Hamburg – ein Vergewaltiger FREIGESPROCHEN würde. Von dem Angeklagten sprachen sie als „Täter“. Damit haben Sie binnen weniger Sekunden alle Vorurteile bestätigt, die man über Polizisten so haben kann:  Urteile der Justiz ignorieren Sie einfach, wenn sie Ihnen nicht passen, Unschuldige heißen bei Ihnen „Täter“ und wenn ein Unschuldiger frei gesprochen wird, finden Sie das „frustrierend“. Das ist zynisch, Menschen verachtend, überheblich und totalitär.

Liebe Frau Lenders,
wer so redet, der darf sich auch nicht wundern, wenn ihm auf der Treppe vor dem Gerichtsgebäude von den Angehörigen der Betroffenen der blanke Hass entgegen schlägt. Vielleicht haben Sie in der Sendung ja auch noch etwas Vernünftiges gesagt, ich weiß es nicht. Aber ich finde, das was Sie gesagt haben, reicht.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie auch einmal die Erfahrung machen dürfen, diese Treppe als Angeklagte empor schreiten dürfen, damit Sie mal wissen, wie das ist.“

 

 

 

LANGSAMES

2. Februar 2017

Niedersachsen_WappenLANGSAMES NIEDERSACHSEN!
In Sachen Behördentransparenz und Bürgerinformation ist ausgerechnet das rot-grün regierte Niedersachsen Nachzügler: Um Politikverdrossenheit vorzubeugen ist die Verabschiedung eines Transparenz- oder Informationsfreiheitsgesetzes mittlerweile bundesweit Standard.

Außer Niedersachsen haben nur Bayern, Hessen und Sachsen Auskunftsrechte nicht gesetzlich verankert.

BürgerInnen nutzen die Informationsfreiheitsgesetze intensiv: Auf Bundesebene werden bspw. Auskunftsrechte rund 10.000-mal jährlich eingefordert. Das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen kommt auf rund 1.800 Anfragen pro Jahr.

Jetzt legt Niedersachsen einen Gesetzesentwurf vor. Die taz kritisch:

Zumindest auf dem Papier will Niedersachsens rot-grüne Regierung ein zentrales Wahlversprechen umsetzen: Ein Informationszugangsgesetz soll BürgerInnen möglichst noch in dieser, bis Januar 2018 laufenden Legislaturperiode einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden einräumen. „Gerade in Zeiten von Fake News“ sei dies „von ganz neuer Bedeutung“, sagte die grüne Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in Hannover.

SPD und Grüne hatten die Verabschiedung eines Transparenzgesetzes bereits 2013 in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. „Staatliche Stellen“ sollten danach verpflichtet werden, „alle relevanten Informationen digital in einem Transparenzregister“ zu veröffentlichen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sichert dies zumindest theoretisch: Ohne Begründung sollen BürgerInnen künftig Auskünfte bei Ministerien und Kommunalverwaltungen, aber auch bei privatrechtlich organisierten Unternehmen wie etwa Wasserversorgern einfordern können.

Auskunftsberechtigt sind auch Vereine und Bürgerinitiativen. „Von Interesse wird vor allem das Bauplanungsrecht sein“, glaubt Niewisch-Lennartz: „Wie geht ’ s mit meinem Wohngebiet weiter? Wo soll die Straßenbahn genau langfahren?“ Das Justizministerium rechnet damit, dass pro Jahr etwa 1.000 Anfragen auf die Verwaltung zukommen.

Allerdings müssen Behörden auch in Zukunft längst nicht jede Information weitergeben. Von jeder Auskunftspflicht ausgenommen ist nicht nur der Verfassungsschutz – auch der Landtag muss nicht aus laufenden Gesetzgebungsverfahren berichten. Ebenfalls geschützt ist der „Kernbereich der Exekutive“, also die Willensbildung etwa innerhalb der Landesregierung.

Außerdem … „

[…weiter bei der taz]