Rechtslage
28. September 2015
Knapp drei Millionen Diesel-Autos von VW, Seat, Skoda und Audi in Deutschland pusten im Fahrbetrieb offenbar mehr Stickoxid und Feinstaub in die Luft als zulässig, obwohl sie Prüfungen auf dem Prüfstand bestanden haben. test.de hat die Rechtslage geprüft. Ernüchterndes Ergebnis: Wahrscheinlich können weder Besitzer betroffener Autos noch Opfer der Luftverschmutzung Rechte geltend machen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
- Welche Autos sind vom Abgas-Skandal betroffen?
- Kann ich selbst herausbekommen, ob mein Auto betroffen ist?
- Soll ich jetzt in die Werkstatt fahren und mein Auto prüfen lassen?
- Darf ich Autos mit Schummelsoftware an Bord noch fahren?
- Können die Behörden meinem Auto die Zulassung entziehen?
- Muss ich für unzulässig hohen Schadstoffausstoß meines Autos haften?
- Kann VW für unzulässig hohen Schadstoffausstoß der Autos des Konzerns haftbar gemacht werden?
- Ich habe ein Auto mit Schummelsoftware gekauft, aber noch nicht bekommen. Kann ich zurücktreten?
- Kann ich Nacherfüllung verlangen, zurücktreten oder Schadenersatz fordern, wenn ich ein Auto mit Schummelsoftware bekommen habe?
- Welche Folgen kann der Abgas-Skandal für mich als Fahrer eines Autos aus dem VW-Konzern noch haben?
- Habe ich als VW-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz?
(Quelle: Stiftung Warentest)