Frostig
6. Dezember 2012
Die BürgerNahen äußern sich zur vorgestrigen Sitzung des Ortsrates im abholzfreudigen Altenlingen so:
„Frostig ging es in der Sitzung des Ortsrates Altenlingen am vergangenen Dienstag zu. Etwa 25 Einwohner hatten sich eingefunden, um Details über die jüngste Abholzung eines Waldgebietes im Altenlingener Forst zu erfahren.
Sie mussten sich lange gedulden, um ihre Fragen zu stellen: Ein Antrag, die Einwohnerfragestunde in der Tagesordnung vorzuziehen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Obwohl der Versammlung klar war, dass die Bürger nicht “zur Übernahme von Ehrenämtern” gekommen waren, wie der Ortsbürgermeister vermutete. Hierbei lag er nach Ansicht der BürgerNahen gleich doppelt daneben, denn nach der Geschäftsordnung der Stadt Lingen ist die Einwohnerfragestunde vor die übrigen Tagesordnungspunkte zu setzen. Nicht der einzige Fauxpas, den er sich erlaubte.
Insgesamt wirkte die Sitzung schlecht vorbereitet und von einem gegenseitigem Misstrauen behaftet, was vernünftige lokalpolitische Arbeit schwer macht: Berichte aus der Mehrheitsfraktion wurden vom Ortsbürgermeister mit “Da sieht man mal wieder, wir Altenlingener halten zusammen” kommentiert. Berichte und Fragen von anderen Mitgliedern wurden mit “da wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen” (Welche Kirche, welches Dorf?) oder “Nun ist auch mal gut” abgetan.
Nichts ist gut, in diesem Ortsrat Altenlingen, der sich…“
ps Noch dies: Wo ist die muntere Facebookseite des Altenlingener Ortsbürgermeisters geblieben? Ich finde sie nicht mehr. Michael, oh Du mein Cousin, wo bisse?
Hauptsache , man hat inzwischen das alte Protokoll vervollständigen lassen , oder nicht?
Nein, auf die Ändnerung des Protokolls wurde in der nicht-öffentlichen Sitzung verzichtet.
Aus meiner Sicht: Nebenkriegsschauplätze!
Die m.E. zentrale Frage ist:
„War die (radikale) Abholzung konform zur Baugenehmigung ?“
Ich bin kein Jurist, meine aber feststellen zu können, dass der Paragraph 3 der fraglichen Satzung von1969 hier eine klare Formulierung beinhaltet. Vielleicht findet sich ja ein engagierter Rechtsanwalt und Notar, der dieser Frage nachgehen möchte. Unterlagen stelle ich gerne zur Verfügung.
Ferner stellt sich die direkt darauf folgende Frage, was dann zu passieren hat.
Gibt es eine Strafe für die Abholzung?
Gibt es eine Auflage zum Anpflanzen neuer Bäume auf den – evtl. – verkauften Grundstücken ? Dieses Wiederanpflanzen könnte ja auch von den Häuslebauern übernommen werden?