Menschenwürde

18. Juli 2012

Heute hat das Bundesverfassungsgericht  sein Urteil über die Vorlagen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu der Frage verkündet, ob die Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz („AsylbLG“) verfassungsgemäß sind. Geklagt hatten  ein 35-jähriger irakischer Flüchtling und ein 12-jähriges, aus Liberia stammendes Mädchen, das mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Die Klagen waren u.a. aus Mitteln des PRO ASYL-Rechtshilfefonds (Foto lks) unterstützt worden. Über den Sachverhalt informiert die Pressemitteilung Nr. 35/2012 des höchsten deutschen Gerichts vom 30. Mai 2012.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen zu den finanziellen Grundleistungen  nach dem AsylbLG mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind. „Die Höhe dieser Geldleistungen ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden ist. Zudem ist die Höhe der Geldleistungen weder nachvollziehbar berechnet worden noch ist eine realitätsgerechte, am Bedarf orientierte und insofern aktuell existenzsichernde Berechnung ersichtlich.“

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich des AsylbLG eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Bis zu deren Inkrafttreten hat das Bundesverfassungsgericht angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen eine Übergangsregelung getroffen. Danach ist ab dem 1. Januar 2011 die Höhe der Geldleistungen auch im Anwendungsbereich des AsylbLG entsprechend den Grundlagen der Regelungen für den Bereich des Zweiten und des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB) zu berechnen. Das SGB II regelt den sog. Hartz IV-Bereich, SGB XII betrifft die Sozialhilfe. Dies gilt, so das Verfassungsgericht, rückwirkend für nicht bestandskräftig festgesetzte Leistungen ab 2011 und im Übrigen für die Zukunft, bis der Gesetzgeber seiner Pflicht zur Neuregelung nachgekommen ist.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen diese Erwägungen zugrunde. Vor allem:

Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge niedrig zu halten,um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.

Aus der vom Verfassungsgericht festgelegten Übergangsregelung folgt beispielsweise für einen Haushaltsvorstand jenseits der vorrangigen Versorgung mit Sachleistungen eine deutlich höhere Geldleistung als bisher. Zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist dann im Jahr 2011 anstelle von Sachleistungen für einen Monat von einer Geldleistung in Höhe von 206 € und einem zusätzlichen Geldbetrag für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in Höhe von 130 € auszugehen. (Wortlaut des Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11.)

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Einschränkungen des AsylbLG gegen die Menschenwürde verstoßen und damit verfassungswidrig sind,  ist jetzt auch der Zeitpunkt, weitere Diskriminierungen des  AsylbLG aufzuheben. Besonders diejenigen, die sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für unser Bundesland ausgedacht hat.

2007 hatte Minister Schünemann gegenüber den niedersächsischen Kommunen verfügt, „dass das in § 3 AsylbLG normierte Sachleistungsprinzip auch weiterhin zu beachten und umzusetzen ist.“  Seither gibt es -auch in Lingen- für Asylbewerberinnen und Asylbewerber stets Gutscheine. Die Analyse des heutigen Verfassungsgerichtsurteils zeigt aber, dass die dauerhafte Anwendung des Sachleistungsprinzips mit der Würde des Menschen nicht  vereinbar ist. Es diskriminiert  und ist integrationsfeindlich. Für Zeitgenossen, die das Problem primär ökonomisch begreifen: Das von Schünemann vorgeschriebene Sachleistungsprinzip ist besonders teuer und verwaltungsaufwändig. Es gehört abgeschafft. Der Rat der Stadt Göttingen hat  in der letzten Woche, wie ich höre einstimmig, bei Innenministerium Schünemann beantragt, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, damit die Stadt Göttingen anstelle von Wertgutscheinen Bargeld an Asylbewerberinnen und Asylbewerber auszahlen kann. Ich nenne dies eine vorbildliche Entschließung.

Seit heute gilt die Entscheidung des Verfassungsrichter. Die öffentliche Verwaltung hat sie zu beachten. Also müssen  Asylbewerberinnen und Asylbewerber unverzüglich die vom Verfassungsgericht vorgeschriebenen Beträge erhalten. Ich habe heute OB Dieter Krone gebeten, sofort zu handeln.

Für konservative, Wo-kommen-wir-denn-da-hin-Zeitgenossen, die die Auswirkungen eher ideologisch-unchristlich sehen, diese Stimme: Der katholische Hildesheimer Bischof Norbert Trelle (Foto lks) reagierte heute auf das Urteil mit der Forderung nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Nach Auffassung der Deutsche Bischofskonferenz habe dieses Gesetz „immer eher der Abschreckung“ gedient als der angemessenen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, sagte Trelle. Er sei „deshalb froh, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet hat, unverzüglich eine deutliche Erhöhung der Leistungen für diese Personengruppen vorzunehmen“. So ist es!

Nachtrag:

Und dann gibt es noch die Vordemokraten und Faschisten der BILD.de-Community und deren Reaktionen auf das Verfassungsgerichtsurteil. Stefan Niggemeier hat sie in seinem Blog zusammengestellt. Man erkennt, welche unmenschliche Gesellschaft dieser Personenkreis will und wundert sich, was BILD.de  da treibt, denn:

„Das Online-Angebot der »Bild«-Zeitung legt übrigens großen Wert auf »gutes Benehmen« in dem von ihr kontrollierten Teil des Netzes:

Damit sich jeder innerhalb der BILD.de-Community wohlfühlt, gelten auch hier bestimmte Umgangsformen. Nur gegenseitiger Respekt und Höflichkeit sorgen für eine rege Diskussion.

Es werden keine Beiträge toleriert, die andere wegen ihres Geschlechts, ihres Alters, ihrer Sprache, ihrer Abstammung, ihrer religiösen Zugehörigkeit oder ihrer Weltanschauung diskriminieren oder gegen Gesetze verstoßen. Entsprechende Einträge und Userprofile werden umgehend gelöscht.“

Wundern? Nö, bei BILD wundert gar nichts.

(Quelle, Quelle, Foto oben: proAsyl, Foto unten: bph)

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