Fragen

26. August 2010

Die umstrittene Biogasanlage der Baccumer Bio-Kraft GmbH (BKK) der Gesellschafter Christoph, Hermann und Paul Overhoff sowie Klaus Köhring, kaufmännischer Direktor des Energieabnehmers Hedon-Klinik, gibt mehr elektrische Leistung ab, als sie darf und es zulässig ist. Dies hat Stadtbaurat L. am Mittwochnachmittag  in der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses bestätigt. Ja, sagte er, der Bericht heute in der Lingener Tagespost trifft zu.

L. gab auf meine Frage zu, dass er und die Verwaltung bereits am 9. August wussten, dass die BKK-Anlage rechtswidrig betrieben wird. Trotzdem besuchte er mit den Mitgliedern des Lingener  Planungs- und Bauausschusses  an diesem 9. August die Anlage und tat dabei so, als sei alles in Ordnung. Bei diesem offiziellen Ratstermin kam es bekanntlich zur causa Jäger, als die Betreiber dem SPD-Ratsherrn Herbert Jäger die Tür wiesen (mehr…). Auch noch zwei Tage später saß L. dann unbeteiligt wirkend im Planungs- und Bauausschuss, als der FDP-Ratsherrn Jens Beeck  erklärte: „Es gibt nicht den leisesten Anhaltspunkt, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird.“ Da wusste L. aber längst mehr… viel mehr.

Ich frage, ob L. eigentlich gestern von sich aus die Ratsmitglieder im Planungs- und Bauausschuss über die massiven Rechtsverstöße in der Baccumer Biogasanlage informiert hätte, wenn die LT nicht berichtet hätte. In der Sitzung am 11. August hat er das nämlich nicht getan, obwohl auch da die Fakten längst auf seinem Tisch lagen. Und auch gestern wurde der Overhoff-Köhring-Skandal erst -unter dem Eindruck der Presseveröffentlichung- in der Sitzung als Beratungspunkt nachgetragen.

Das gezeigte Verhalten von L. gegenüber den Ratsmitgliedern nenne ich skandalös. Er benutzte die gewählten Ratsmitglieder für eine Show-Besuchsnummer und hat sie so für dumm verkauft. Das erfordert Konsequenzen.

Auf der Agenda stehen folgende Fragen:

Frage 1: Wer eigentlich beweist uns, dass die Anlagenbetreiber, eine GmbH, Landwirt ist bzw. an der GmbH Landwirte beteiligt sind? Die Overhoffs sind mir als Viehhändler bekannt und Klaus Köhring ist kaufmännischer Direktor der Hedon-Klinik. Nur wenn Landwirte die Gesellschaftermehrheit haben, darf die Anlage (laut sehr  großzügiger und kapitalfreundlicher Auffassung der Verwaltungsgerichte) überhaupt errichtet und betrieben werden. Ist sie angesichts ihrer Betreiber baurechtlich privilegiert?

Frage 2: Welcher der Gesellschafter, die so rigoros das geltende Recht brechen, ist Mitglied der CDU?

Insbesondere diese, von mir direkt an sie gerichtete Frage empörte gestern Nachmittag die CDU-Ausschussvertreter. Ratsmitglied Uwe Hilling (CDU) antwortete für alle: „Ich weiß es nicht. Aber wir als CDU-Fraktion treffen unsere Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Ansehen der Person. Die Frage ist daher unverschämt und sie ist zu rügen.“ In dasselbe Horn stieß -überraschend- auch der amtierende Ausschussvorsitzende Hajo Wiedorn (SPD) und bemerkte: „Die Frage trägt nicht zur Sachentscheidung bei. Sie wäre besser unterblieben.“

Warum, sagten weder Wiedorn noch Hilling, der als einziger von sechs CDU-Ausschussmitgliedern das Wort ergriff. Ich sehe dies völlig anders, weil es um Transparenz, um Einfluss und Filz und um Durchschaubarkeit von Entscheidungen geht. Die beiden Fragen dienen diesen elementaren demokratischen Grundsätzen. Nur wer etwas zu verbergen hat, reagiert auf diese Frage empört. Deshalb müssen meine beiden Fragen auch durch diese ergänzt werden:

Frage 3: Hat es Zuwendungen an die CDU und ihre Mitgliedsverbände  durch einen der Gesellschafter und bzw. oder die Betreibergesellschaft gegeben?

Frage 4: Wer wusste sonst noch am 9. August, dass die Anlagenbetreiber längst die zentrale Auflage ihrer Genehmigung, nicht mehr als 500 kW Leistung abzugeben, missachteten?

Frage 5: War Ausschussvorsitzender Reinhold Diekamp bei der Ausschussbesichtigung der Anlage am 9. August und bei der Ausschussberatung am 11. August über die Verstöße gegen die Anlagenbestimmungen informiert? Wenn nein, warum wurde er nicht, und wenn ja, warum hat er nichts gesagt?

Wer antwortet?

(Foto: Innereien einer Biogasanlage © Sustainable sanitation creative commons)

Nachtrag am 28.08.

26 Antworten to “Fragen”

  1. Katharina said

    Demokratie fängt ganz unten an.
    Korruption fängt ganz oben an, –
    wenn die unten nicht aufpassen!

  2. Gutgläubiger said

    Wenn ich die Berichterstattung richtig verfolge sind das doch Fragen die die Staatsanwaltschaft in Osnabrück gleich mit stellen wird. Ich habe gestern ein wenig ge….let und dieses .pdf gefunden, Namens „Aussenbereichserlass“.

    http://www.vermessung-stichling.de/Download/Aussenbereichserlass.pdf

    Dort steht drin was als privilegiert durchgeht und was nicht. Sowas müssen die in der Verwaltung doch auch kennen oder etwa nicht?

  3. Frank said

    Wäre es vermessen von einer BANANENREPUBLIK zu reden?

  4. Frank said

    Was wäre, wenn ein Bauherr anstatt vorgeschriebene rote Dachpfannen schwarze Dachpfannen verbaut. Dann wird mit der Härte des Gesetzes gedroht und zugeschlagen. Hier können sich die mit einer großen Partei verbandelten Menschen alles erlauben. Das hat ja schon fast „italienische (Ma…)“ Strukturen!

  5. Alan Shore said

    Diese Fragen sind absolut berechtigt. Der Verdacht der Vorteilseinnahme drängt sich auf, weil mal wieder die Verwaltung alle Informationen unter dem Deckmantel hält und die Bürger (vorsätzlich?) täuscht. Dass CDU-Mitglieder als Teil der Mehrheitsfraktion im Rat davon nichts wissen wollen, glaube ich nicht, aber leider fehlen zunächst Beweise dafür. Dennoch ist eine Frage dies bezüglich berechtigt und die heftige Reaktion von Ratsherr Hilling („Die Frage ist daher unverschämt und sie ist zu rügen.“) macht diese Spießbürger nur noch verdächtiger.
    Mich enttäuscht aber auch Hajo Wiedorn von der „Opposition“, der gerade nachhaken müsste, ob dort irgendwelche Verwicklungen seitens der CDU sind.
    Dieses dreiste Verhalten des „Overhoff-Köhring-Clans“ und die fast schon arrogante Selbstsicherheit dieser Personen gegenüber der LT, zeigt doch, dass sie von irgendwelchen vermutlich einflussreichen Leuten Rückendeckung bekommen haben.

    Ich komme mir immer mehr so vor, als wäre das Emsland ein Kuba-Italien-Verschnitt. Fehlt nur noch, dass hier irgendwann Bröring-Plakate aufgehangen werden – Viva el Landrat!

    Vielleicht findet die Lingener Tagespost in einem eruneuten Anfall von ungwohntem investigativen Journalismus etwas heraus… (ja, das war ironisch gemeint)

  6. Katharina said

    Opposition…?

  7. Frank O. said

    Hallo Herr Koop,

    Aufgrund einer Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsrates Baccum
    vom 07.05.2009 glaube ich das sich die von ihnen gestellte Frage 4 ganz einfach beantworten läßt. Hier mal einige Auszüge:

    Auf die Frage nach einem Sondernutzungsgebiet antwortete Herr Bohn, dass eine Ausweisung eines solchen Gebietes für die beantragte Anlage nicht notwendig sei, da die Grenze von 0,5 MW nicht überschritten werde. Sollte allerdings zukünftig geplant werden mehr Leistung zu erzielen, so sei die Ausweisung einer Fläche als Sondergebiet für eine spezielle Nutzung erforderlich.
    ….
    Zur Frage, wie die Einhaltung der Grenze von 0,5 MW kontrollierbar gemacht werden solle, berichtete Herr Bohn, dass entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsverfahren für eine Einhaltung der Grenzwerte sorgen, was durch eine Aufsicht durch die Baubehörde sicherzustellen sei.
    ….
    Herr Jäger erkundigte sich……., warum eine jährliche Anlieferungsmenge von 30.000 Tonnen letztlich nur eine Gesamtleistung von 500 Kilowattstunden ergebe, wenn doch beim ursprünglichen Antrag 20.000 Tonnen angeliefertes Material zu 750 Kilowattstunden führen sollten.
    ….
    Den Hinweis zur Regelbarkeit der Anlage nahm Herr Köhring auf und bestätigte, dass die Herstellerfirma der Biogasanlage auch den Auftrag habe, im Rahmen der fachlichen Planungen das Thema der Regelung der Anlage zu klären. Grundsätzlich sei die Gesamtleistung der Anlage vorher höher geplant gewesen als jetzt genehmigt werden solle. Man habe sich auch grundsätzliche Gedanken gemacht, ob eine zweite Anlage errichtet werden soll, um den Bedarf der Hedonklinik abdecken zu können.

    https://pvinternet.lingen.de/ratsinfo/lingen/3602/b2VmZmVudGxpY2hlc19Qcm90b2tvbGxfRG9rdW1lbnQ=/9/n/46669.pdf;jsessionid=6242623297E0551ED282F8BA70CB7645

    Das sagt uns doch, dass es eigentlich alle wussten. Es wurde schon im Vorfeld beschlossen, dass hier die Höchstwerte gar nicht eingehalten werden sollen. Unter http://www.ems-tv.de habe ich heute mitbekommen, dass teilweise 800 Kilowattstunden erzeugt wurden.
    Starker Tobak!

    • Frank O. said

      Zu Frage 1:
      a)
      Die Overhoffs sind laut ihrer HP nicht nur Viehhändler sondern auch Viehzüchter mit ca.1000 Bullen.Dieses wird dann wohl einem Landwirt gleichgesetzt.

      b)
      Wie bereits berichtet, wurde der Firma Overhoff am 10. Juni genehmigt, eine Biogasanlage mit einer maximalen elektrischen Leistung von 370 kW zu bauen. Zusätzlich soll ein Blockheizkraftwerk (BHKW) an der Hedon-Klinik betrieben werden. Die installierte elektrische Leistung der beiden Anlagen ist zusammen auf 500 kW begrenzt.

      Lisiecki: „Dabei handelt es sich um eine sogenannte privilegierte Anlage, auf die der Antragsteller einen Rechtsanspruch hatte. Für eine Biogasanlage mit höherer Leistung muss ein öffentliches Bauleitverfahren durchgezogen werden.“ Zu diesem Aufstellungsverfahren gehörten mehrstufige öffentliche Beratungen und Beschlüsse im Ortsrat sowie in den Ratsgremien. Ferner gebe es öffentliche Bekanntmachungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen.

      Quelle: http://www.noz.de/lokales/33971976/weitere-biogasanlage-geplant

  8. Gutgläubiger said

    Und warum konnte die Anlage dann überhaupt so gross gebaut werden, wenn schon vorher klar war, dass sie viel zu gross ist? Wer hat denn alles Vorteile dadurch? Nur die Betreiber oder auch andere?

  9. Gutgläubiger said

    Frage: Was veranlasste den Bürgermeisterkandidaten Beeck (FDP)zu erklären, es gäbe nicht den geringsten Anhaltspunkt einer Unregelmäßigkeit?

  10. Ingrid said

    … kann denn der L. soviel Fehlentscheidungen treffen und sein Amt derartig schlecht (in vielerlei Richtungen) ausüben und ist nicht „abzuschießen“ ? Oder will er auch wegen irgendwelcher Mindest-absitzzeiten im Amt bleiben um sich Ansprüche zu sichern??? Normale Arbeitnehmer wären längst suspendiert oder gekündigt.

    Die gestellten Fragen halte ich alle für sehr logisch, legitim, berechtigt und brenne auf die Anworten!

  11. Gutgläubiger said

    Nach dem was Heute in der Zeitung steht, stellt sich ja wohl zusätzlich die Frage, wer denn bei der Umgehung der Leistungsdrosselung geholfen hat und wer die Anlage von „Hand“ bedient hat. Sowas kann ja wohl nur vorsätzlich funktionieren, oder?

    Ausserdem:
    Warum wir die Anlage ausgerechnet im Hochsommer in der Leistung hochgefahren, wo doch gar nicht soviel Wärme benötigt wird? Die Betreiber haben doch immer in der Öffentlichkeit das hervorragende Wärmekonzept für die Hedonklinik betont. Das passt doch hinten und vorne nicht.

  12. Frank O. said

    …und der Skandal geht weiter…
    (wir erinnern uns, es handelt sich bei der Baccumer Bio-Kraft um eine privilegierte Anlage) Nach weiteren Recherchen habe habe ich in einem Leitfaden für Biogasanlagen folgendes gefunden:

    Privilegierte Biogasanlagen
    § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
    Schon aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die am Besten geeigneten Standorte für eine Biogasanlage im planungsrechtlichen Außenbereich zu suchen sind. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt, als er im Zuge der letzten Novelle des BauGB die einschlägigen Vorschriften dahingehend geändert hat, dass bestimmte Biogasanlagen im Außenbereich privilegiert zulässig sind. Für die privilegierten Vorhaben hat der Gesetzgeber sozusagen generell geplant und diese Vorhaben damit dem Außenbereich plangleich zugeordnet. Dies bedeutet, dass eine Biogasanlage, die in den Anwendungsbereich des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB fällt, immer dann zuzulassen ist, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Eine ansonsten nach § 30 BauGB gebotene eigene Planung der Gemeinde ist damit nicht mehr erforderlich.
    Ob eine Biogasanlage aber auch in einem konkreten Fall wirklich im Außenbereich privilegiert zulässig ist, hängt davon ab, ob diese Anlage die Voraussetzungen der genannten Vorschrift erfüllt.

    bb)“Rahmen setzender Betrieb“
    Weiterhin ist die Biogasanlage nur zulässig, wenn sie im Rahmen eines land- bzw. forstwirtschaftlichen oder eines tierhaltenden Betriebes errichtet wird. Was unter dieser Voraussetzung (die wir einmal das Vorliegen eines „Rahmen setzenden Betriebes“ nennen wollen) genau zu verstehen ist, ist noch nicht ganz klar. So scheinen jedenfalls die Genehmigungsbehörden in Niedersachsen die Auffassung vertreten zu wollen, dass die Biogasanlage dem „Rahmen setzenden Betrieb“ unmittelbar rechtlich zugeordnet sein müsse. Diese Zuordnung soll nur dann gegeben sein, wenn der Betreiber der Biogasanlage und der Betreiber des landwirtschaftlichen Betriebes personenidentisch sind.
    Hiernach soll der Betrieb einer Gemeinschaftsanlage – sei es in der Rechtsform der GbR oder der GmbH – nur dann möglich sein, wenn auch der „Rahmen setzende Betrieb“ von dieser Gesellschaft betrieben wird. De facto dürfte damit kaum je eine Gemeinschaftsanlage in den Genuss der Privilegierung kommen, da der „Rahmen setzende Betrieb“ regelmäßig durch den Landwirt allein betrieben wird und es damit an der Personenidentität fehlt.

    ———————————————————-

    Demnach hätte die komplette Anlage gar nicht als „privilegiert“ gebaut werden dürfen. Ich glaube, das weiß man inzwischen auch im Rathaus und daher stellt man sich hier auf STUMM. Es sind ja auch bald Wahlen und so kann man die Wahrheit vielleicht noch etwas verdrängen.

    Doch das ist ja noch nicht alles….auf der HP der Landwirtschaftskammer habe ich noch folgendes gefunden:
    (Herr Koop, ich glaube darauf wollten Sie mit Frage 1 hinaus)

    Betreiben einer Biogas-Anlage durch mehrere Landwirte
    Mehrere hauptberufliche Landwirte können sich mit dem Ziel zusammenschließen, eine Biogas-Anlage gemeinschaftlich zu betreiben. In diesem Fall wird das gemeinschaftliche Betreiben der Biogas-Anlage, was im Regelfall in der Rechtsform einer GbR oder KG erfolgt, als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb eingestuft werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ausschließlich aktive Landwirte oder landwirtschaftliche Personengesellschaften an der Gesellschaft beteiligt sind. Weitere Voraussetzung ist, dass alle Gesellschafter in die gemeinschaftliche Biogas-Anlage Rohstoffe liefern. Nur in diesem Fall ist davon auszugehen, dass die Biogas-Anlage für alle Gesellschafter Leistungen erbringen, die ihrem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind. Deshalb scheidet die nur kapitalmäßige Beteiligung eines Nichtlandwirts als Gesellschafter aus.

    ———————————————————-

    Also selbst wenn Herr Klaus Köhring seine hart erkämpften Küchenabfälle täglich zur Anlage fährt, ist es wohl ganz offensichtlich, dass er kein hauptberuflicher Landwirt oder Viehzüchter ist. Es sei denn man glaubt einigen Aussagen, dass die Hedon-Klinik ein xxxxxxxx (Sorry, Zensur, rk) ist. Das wage ich aber zu bezweifeln.

    • Lieber Frank O.,
      zwei Anmerkungen zu dem Beitrag:
      Erstens hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit (in Niedersachsen) die notwendige „Basisbetrieb“-Beteiligung eines Landwirts bereits auf 50,1 % reduziert. Guckst Du hier.
      Und zweitens beurteilt der Bericht auf der „HP der Landwirtschaftskammer“ die steuerlichen Auswirkungen bei einer Beteiligung von Nichtlandwirten. Dann wird es eine steuerrechtlich gewerbliche Anlage. Unsere Verwaltungsrichter werden aber allemal feststellen, dass eine gewerbliche Anlage keine gewerbliche Anlage ist. Für Leser, die keine Volljuristen sind, präziser: Dass eine steuerlich gewerbliche Anlage keine baurechtlich gewerbliche Anlage darstellt. Jaja, das schaffen die und halten das auch noch „systematisch“, „teleologisch“ oder sonstwie für richtig…
      Trotzdem, der Ansatzpunkt von Frank O. überzeugt mich

  13. Gutgläubiger said

    Heute wird in der LT der Anlagenlieferant zitiert, der auf ein laufendes Verfahren hinweist und deswegen keine weitere Angaben machen könne, ausser, dass der Anlagenbetreiber ganz alleine für die Manipulation verantwortlich sei.
    „Laufendes Verfahren“ bedeutet doch , dass gegen den Betreiber seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt wird oder verstehe ich das falsch?

  14. Ja, das könnte man so verstehen. Es ist aber wohl nur eine einfache Ausrede.

Hinterlasse eine Antwort zu Katharina Antwort abbrechen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..