Niederschrift

23. Mai 2008

Germanisten, Botaniker und Geodäten aller Länder, vereinigt Euch! Aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs- und Bauausschusses 6/2008 vom 23.04.2008, Seite 14:

Herr Wiedorn erkundigte sich mit Bezug auf die Beratung im Umweltausschuss am 17.04.2008, ob über die Standorte der Rosen in Bezug auf die Stadtgestaltung beraten werde. Herr Lisiecki erläuterte, dass noch keine Verortung stattgefunden habe und gemeinsam mit dem Vorhabenträger Standorte ausgesucht würden, die im Planungs- und Bauausschuss vorgestellt werden können.

Frage:
Was soll uns damit gesagt werden?

O wie verwaltungsschön die Rosen blühen? 

O wie kommunkativschön Herr Wiedorn und Herr Lisiecki miteinander reden?

O wie rosenschön Verwaltungsdeutsch ist?

 

Bitte Text ausdrucken und  ausschneiden, dann die richtige Antwort ankreuzen und wegwerfen.

Vorsätzlich

25. April 2008

Die Tage des 100 Jahre alten Hauses Marienstraße 16, ein seit Jahrzehnten geschütztes Baudenkmal, sind offenbar gezählt. Mit einem bemerkenswerten Coup hat Eigentümer Josef Berning den offenbar lange geplanten  Abriss des Hauses vorbereitet, das noch nicht lange sein Eigentum ist. Der Lingener Kaufmann hat sich zwar vor vier Jahren in einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Lingen verpflichtet, das Baudenkmal zu erhalten, dann aber hat er vertragswidrig nichts gemacht und das Gebäude gezielt verfallen lassen.

Für ihn war offenbar nur wichtig, dass ihm die Stadt ihrerseits in dem Vertrag die Möglichkeit schuf, den großen Freiraum zur Straße Am Pulverturm vollständig zu bebauen. Die Stadt hat ihren Teil des Vertrages  eingehalten. Berning bricht ihn.
Die Beamten der Stadtverwaltung haben dem Verfall des Baudenkmals jahrelang untätig und pflichtwidrig zugesehen.  Angeblich hatten sie, sagte Stadtbaurat Lisiecki vor sechs Monaten im Ausschuss, keine anderen  Möglichkeiten. Lächerlich! Denn weshalb schließt man dann einen Vertrag? Entweder man war zu dumm, die eigenen Rechte aus dem Vertrag durchzusetzen oder man wollte es nicht.

Die jetzigen, im Bau- und Planungsausschuss am Mitwoch bekannt gegebenen Ergebnisse der  Gebäudeuntersuchung haben ergeben, dass trotz der vertragswidrigen Untätigkeit die Bausubstanz noch zu 50 % gesund ist. Was sagt Stadtbaurat Liesiecki: „Die Bausubstanz ist zu 50 % marode!“ Muss man ihm wirklich zurufen: „Natürlich, lieber Stadtbaurat aus Oldenburg! Das ist doch normal, dass ein altes Haus häufig zu 50% in schlechtem Zustand ist“ ?

Um diese Bausubstanz festzustellen, muss man das Baudenkmal jedenfalls kaum mit, mir unqualifiziert erscheinenden Großbohrungen durchlöchern wie einen Käse.

Man merkt leicht die Absicht an Wortwahl und Schwerpunktsetzung des Herrn Lisiecki: Natürlich ein paar verbale Krokodilstränen, aber vor allem soll Herrn Berning der Abriss des Denkmals ermöglicht werden. Motto: „Wir sind so traurig, aber es geht ja nicht anders…“.  Zur Erinnerung: Schon bei seiner Neujahrsrede hat OB Pott angekündigt, die niederländische Kaufhauskette HEMA werde auf dem Grundstück eine Filiale errichten. Da können einem Kritiker wie mir  die Resultate der Gebäudeuntersuchung, ihre Durchführung und ihre Präsentation schon einmal seltsam „bestellt“ vorkommen.

Die Herren um Lisiecki oder über ihm waschen die Hände in Unschuld. Sie werden einmal mehr mit ihrer Politik durchkommen und vielleicht auch ein bisschen über „den Koop“ feixen und „seinen blog“. Andere Formen der Öffentlichkeit brauchen sie nicht zu fürchten. Die lokale Lingener Tagespost wird ihrem Anzeigengroßkunden Berning nichts Kritisches ins Stammbuch schreiben. Wetten?!

Und dann gibt es nicht nur Verträge sondern auch Gesetze. Auch die werden verletzt. Vorsätzlich. Etwa das Denkmalschutzgesetz des Landes Niedersachsen. Das sagt:

§ 6
(1) Kulturdenkmale sind in Stand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instandzusetzen. Verpflichtet sind der Eigentümer oder Erbbauberechtigte und der Nießbraucher; neben ihnen ist verpflichtet, wer die tatsächliche Gewalt über das Kulturdenkmal ausübt.

(2) Kulturdenkmale dürfen nicht zerstört, gefährdet oder so verändert oder von ihrem Platz entfernt werden, dass ihr Denkmalwert beeinträchtigt wird.

Denn:

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale.

(2) Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anlagen und Grünanlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Das trifft auf das Haus Marienstraße 16 zu. Daher ist es unter Denkmalschutz gestellt worden. Dann aber gilt:

(1) Wer ohne die nach § 10 erforderliche Genehmigung und ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 7ein Kulturdenkmal oder einen wesentlichen Teil eines Kulturdenkmals zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Reste eines Kulturdenkmals, das durch eine Tat nach Absatz 1 zerstört worden ist, können eingezogen werden.

Tja, Herr Lisiecki, dann sorgen Sie mal schnell dafür, dass Herr Berning seine Genehmigung zum Abrissdes Baudenkmals  erhält. Sonst interessiert sich vielleicht die Staatsanwaltschaft auch noch für die, die durch Unterlassen das Baudenkmal zerstört haben – oder 50% – eben einen wesentlichen Teil davon.

 
 

Bedarf

1. Februar 2008

In der letzten Sitzung des Lingener Planungs- und Bauausschusses haben verschiedene Kollegen den Stadtbaurat Lisiecki wegen der fehlenden Anliegerbeteiligung beim Bau des Ärztezentrums („Medizin-Mall“) am Konrad-Adenauer-Ring kritisiert. Die von dem Großprojekt direkt betroffenen Anlieger an der Mühlentorstraße hatte weder der Bauherr noch die Stadtverwaltung beteiligt. Sie mussten erst den Osnabrücker Fachanwalt für Verwaltungsrecht Hermann Roling engagieren, bevor sich die Stadtverwaltung ihrer Anliegen annahm. Roling handelte schließlich einen Kompromiss mit dem Bauherrn des Ärztezentrums aus: geringere Bauhöhen, größere Abstände, keine Aufstockung.

Dies stellte Stadtbaurat Lisiecki reichlich blumig als „Optimierung“ des Bauvorhabens dar und als etwas, das er und seine Mannen im Rathaus erreicht hätten. Zu Unrecht, wie mir Hermann Roling sagte, den ich einfach während der Sitzung anrief. Das Unwahrhafte in der Äußerung Lisieckis hat mich empört und dabei ist mir die Bedeutung einer Äußerung Lisieckis entgangen. LT-Redakteur Burkhard Müller zitiert sie teilweise in seinem Artikel so:
 

… betonte der Stadtbaurat, dass die Nachbarschaftsbeteiligung obligatorisch sei, aber das „Wann und Wie“ durch die Verwaltung geregelt werde.

Lisiecki hat in dem Zusammenhang sich noch pointierter ausgedrückt. Die Verwaltung („Wir“) könne, meinte er sinngemäß, „nicht bei jedem Bauvorhaben in der Stadt“ die betroffenen Nachbarn beteiligen. „Da hätten wir viel zu tun!“, setzte er hinzu.

Ich meine, es gibt nach dieser Äußerung Beratungs- und Handlungsbedarf: Der Rat muss den Verwaltungsleuten, die damit offenbar Probleme haben, auf die Finger schauen, wenn sie so selbstherrlich agieren wie Baurat Lisiecki. Der Rat muss für die Nachbarbeteiligung bei Bauvorhaben Regeln aufstellen – gerade über das „Wann und Wo“. Für das Zusammenleben innerhalb einer Stadt ist eine solche politische Vorgabe wichtig. Mit den Nachbarn zu reden, wenn man dauerhaft etwas verändert, ist ja keine Gnade sondern doch in einem zivilisierten Gemeinwesen nur selbstverständlich. Nun denn: Das wird nicht ganz einfach sein, weil die Verwaltungsleute natürlich Zeter und Mordio schreien werden, wie sie es in solchen Fällen immer tun. Sie werden fälschlich sofort behaupten, dass der Rat für solche Regeln nicht zuständig sei. Und ich sehe die Gefahr, die CDU wird einmal mehr mit Emphase erklären, man brauche derlei Regeln nicht, denn man wolle doch der Verwaltung „vertrauen“ – aber versuchen sollten wir es doch. Denn „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.

Sanssouci

26. Januar 2008

Heute berichtet die lokale Zeitung („LT“) über die letzte Sitzung des Planungs- und Bauausschusses der Stadt. Im Mttelpunkt des Artikels steht der Auftritt von Detlef Scholz, den viele Lingener unter seinem Spitznamen „Scholle“ kennen und der nicht nur wegen seines stets getragenen Käppis bisweilen den Eindruck einer gewissen Verschrobenheit erweckt. Besagter „Scholle“ kritisierte in der Einwohnerfragestunde des Gremiums nachdrücklich  die „Platanen-ab“-Pläne der Stadtoberen für den Bereich Burgstraße/Markt. LT-Berichterstatter Burkhard Müller informiert darüber in ungewohnt genauer Darstellung: 

 “ „Es ist schon eine große Sauerei, was in den vergangenen Jahrzehnten architektonisch in Lingen gebaut worden ist“, rief der Lingener in den Saal. Beurteilen könne er das, weil er aus einer adeligen Familie stamme, die unter anderem das Schloss „Sanssouci“ gebaut habe. Nachdem ein weiterer Zuhörer ihn gebeten hatte, mit seinem „Labern“ endlich aufzuhören und Scholz ihm mit der Bemerkung „Halt’s Maul“ über den Mund fuhr, verbat (Ausschussvorsitzender) Schlarmann sich schließlich weitere Ausführungen.“           

Ich lese aus dem Artikel eine gewisse, sagen wir mal, kritische Distanz des LT-Redakteurs zum Beitrag von „Scholle“, und, wie ich manche meiner Lingener Mitbürger kenne, studieren sie heute feixend die LT und lachen über Sanssouci-“Scholle“. von Knobelsdorff
Tja, liebe Freunde, gemach, gemach: Unser „Scholle“ stammt tatsächlich aus der preußischen Sippe derer von Knobelsdorff. Deren Urahn Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff (Bild) war Architekt von Friedrich zwo, gemeinhin „Friedrich, der Große“ genannt, und dieser Urahn „Scholles“ hat Schloss Sanssouci in Potsdam (mit)entworfen. 

Mit derlei Ahnen kann ich nicht dienen. Dass aber das Absägen unserer Platanen wegen gummibaumähnlicher, ostasiatischer Magnolien unverständlich ist, erkenne ich auch ohne Knobelsdorff’sche Vorfahren. Und dass die beiden letzten Stadtbauräte Schowe und Lisiecki keine Architekten oder Hochbauer (sondern reine Stadtplaner) sind und daher Probleme mit der Gestaltung der Innenstadt zeigen, erkennt jeder, der die Entwicklung Lingens in diesem Jahrzehnt verfolgt – nicht nur „Scholle“.