:-D
2. November 2009
Heute bei wordpress.com:
„Blogs of the Day
Top Blogs
The most popular WordPress.com blogs are ranked here according to a special formula.
Platz 51: robertsblog. „
Da spielt mein Hometeam ja schon mal erste (18), zweite (18) nun denn dritte Liga…
10288
1. November 2009
Guten Morgen!
Meine Blogstatistik sagt, dass ich im Oktober 10288 Besucher hatte. Erstmals mehr als 10000 in einem Monat! Verglichen mit den 104 Besuchern im ersten Blog-Monat November 2006 kann sich das sehen lassen. Ein Dankeschön an meine Leser!
Die meisten gab es mit 639 am 22. Oktober 2009 und irritiert hat mich besonders, dass jemand über den Suchbegriff „Eskortservice Dalum“ meinen Blog gefunden hat. Denn Eskortservice schreibt man(n) nicht mit „k“! ![]()
Ich freue mich auf die kommenden zwei Jahre bis zum Ende der Wahlperiode 2006-2011 und da vor allem auf viele spannende Kommentare zu Lingen (Ems) im besonderen und manchmal „ganz was anderes“ im allgemeinen.
(Foto: S. Hofschläger, pixelio – Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch der kostenlosen Bilddatenbank pixelio Dank sagen für die vielen Themenfotos, auf die ich zurückgreifen konnte, und auch allen anderen, die einer Veröffentlichung ihrer Fotos zugestimmt haben)
Bolzen
15. Oktober 2007
In der vergangenen Woche gab es eine wirklich gute kommunalpolitische Diskussion, als in der Sitzung von Planungs- und Bauausschuss sowie dem Jugendhilfeausschuss unserer Stadt das in der Stadtverwaltung abgekasperte Vorhaben beraten wurde, den Bolzplatz neben der AOK aufzugeben (also mit Spielgeräten und allerlei Obstgehölzen zu „bepflanzen“) und so an dieser Stelle einen Kinderspielplatz einzurichten. Gut war die Diskussion vor allem, weil am Ende ein anständiger Kompromiss stand:
Der Bolzplatz wird nicht schwuppdiwupp bepflanzt, sondern es wird erst noch einmal darüber nachgedacht. Neben dem Bolzplatz wird auf der jetzigen Parkplatzfläche ein Spielbereich eingerichtet. Mit der katholischen Kirchengemeinde St. Bonifatius wird darüber verhandelt, ein Betreuungsangebot für Kinder einzurichten, die mit ihren Eltern die Innenstadt besuchen.
Leider wird gegen dieses gute Ergebnis jetzt in einer sich empört gebenden Presseerklärung durch die Junge Union Lingen etwas gepöbelt, natürlich auch mit falschen Behauptungen. Dabei liegen die Kritikpunkte an dem ursprünglichen Vorhaben auf der Hand:
1.) In der Innenstadt wohnen im Einzugsbereich des Spielplatzes keine Familien mit Kindern, die den Spielplatz nutzen können; das weiß ich, weil ich im Stadtzentrum wohne.
2.) Besucher, die im Zentrum einkaufen, werden ihre kleinen Kinder nicht auf einem abseits gelegenen Spielplatz unbeaufsichtigt spielen lassen. Eltern machen so etwas aus gutem Grund nicht. Sie wollen ein Betreuungsangebot. IKEA hat’s vorgemacht. Im Ausschuss habe ich vorgeschlagen, statt eines unbeaufsichtigten Spielplatzes ein solches betreutes Angebot mit Hilfe der Bonifatius-Gemeinde zu schaffen, deren Kindergarten samt Spielplatz 20 Meter entfernt liegt.
3.) Es ist nicht sinnvoll, einen Bolzplatz zu beseitigen, der für die Jugendgruppen der Bonifatius-Gemeinde wichtig ist und von ihnen genutzt wird. Das weiß ich, weil meine Söhne dort aktiv sind.
Über all dies ist in der Ausschusssitzung engagiert gesprochen worden, und am Ende hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Werner Schlarmann nach einer Sitzungsunterbrechung den Kompromiss vorgeschlagen, dem alle Ausschussmitglieder zugestimmt haben. Für die sich empört gebende Junge Union ist das aber offenbar falsch – wie wohl auch für den Redakteur Carsten van Bevern der Lingener Tagespost, der heftig die Ausschussdiskussion in einem Kommentar kritisierte – etwa weil er früher engagiertes Junge-Union-Mitglied war? Egal – mit der salbadernden CDU/JU-Lastigkeit dieses Blattes muss man eben leben. Da hilft vielleicht einmal der schleichende Verlust an Auflage.
Aber das mit Worten bolzende Ratsmitglied Björn Roth (CDU/JU) darf ich natürlich so einfach nicht davon kommen lassen. Er muss daher sofort zur Strafe für seine Presseerklärung den Bolzplatz, den er wegbaggern und bepflanzen will, bei bolzplatz.com eingeben, damit auch er mal etwas Gutes „für Lingen sowie unsere Familien und Kinder“ (O-Zitat des kinderlosen Junggesellen Roth) leistet. Hinterher schreibt er dann bestimmt eine Presseerklärung mit der Überschrift „Björn Roth ist ein Gewinn für deutschen Fußball“ und zitiert sich darin immer wieder selbst. Aber das nehm ich in Kauf.
(Foto: pixelio, © Dieter Schütz)
EAW
23. September 2007
Kivelinge
2. September 2007
Alle drei Jahre feiern die Kivelinge zu Pfingsten das traditionsreiche Fest. Zu den Eigenheiten dieses Festes gehört, dass die Kivelinge der Stadt „ein Geschenk“ machen. In den langen Jahren hat es viele schöne Geschenkideen gegeben wie das Glockenspiel im Rathaus, das übrigens eine ganz eigene deutsche Geschichte hat, die Lampen am Rathaus, die Bürgermeisteramtskette, den Pulverturm, den barocken Gartenzaun am Museum oder den Spielplatz an der Strootstraße. Daneben gab es aber auch eine Reihe von Missgriffen – wie eine von der „Größe“ her eher an Manneken Pis erinnernde Pontanus-Figur, einen seltsamen und völlig unbrauchbaren Wegweiser am Rand des Marktes oder einen gepflasterten historischen Stadtgrundriss, den man kaum als solchen erkennt. Andere Geschenke sind längst wieder weg -wie eine kleine Grünanlage am Alten- und Pflegeheim Haus Simeon und auch der von Friedel Kunst vor 40 Jahren am Rathaus aufgestellte Machurius soll inzwischen wieder auf dem Weg zurück in die Lohner Berge sein, wo er ja seit Jahrhunderten sein Unwesen treibt. In schwierigen Kivelingsjahren durfte die Stadt das Geschenk auch zu einem erklecklichen Teil selbst bezahlen… aber das ist ein anderes Thema.
2008 soll offenbar wieder ein Kinderspielplatz her, wie zu hören ist. Keine schlechte Idee, wenn nicht dafür ein Bolzplatz verschwinden sollte, wie auch zu hören ist. Daher habe ich diesen Brief an Oberbürgermeister Heiner Pott geschrieben, der mit Kivelingsaktivist Björn Roth einen Gesprächspartner findet, der sogar der richtigen politischen Stadtratsfraktion angehört…
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
es wird geplant, den Bolzplatz nahe der AOK „Am Pulverturm“ in einen Kinderspielplatz umzubauen. Das Vorhaben sollte überdacht und aufgegeben werden. Der einzige öffentliche Bolzplatz im Stadtkern wird von Kindern aus dem Stadtzentrum und den Messdienern bzw. Jugendgruppen der Bonifatius-Kirchengemeinde regelmäßig genutzt und das sollte auch so bleiben. Es erscheint mir jedenfalls schon grundsätzlich nicht überzeugend, einen Bolzplatz in einen Spielplatz umzubauen.
Es ist natürlich richtig, im Stadtzentrum Spielmöglichkeiten für Kinder vorzuhalten, weniger für Kinder aus dem Stadtzentrum, die es kaum mehr gibt, als vielmehr für Besucher. Die geäußerte Annahme allerdings, die Attraktivität der Innenstadt als Einkaufszentrum steige, weil Eltern dann dort ihre Kinder spielen ließen, derweil sie einkauften, erweist sich bereits bei kurzem Nachdenken als nicht richtig. Eltern lassen ihre Kinder nämlich nicht außerhalb des Wohnbereichs unbeaufsichtigt spielen; sie wollen sie im Blick haben. Deshalb sind zB Spielmöglichkeiten im Bereich von gastronomischen Einrichtungen so begehrt, in denen die Eltern nach dem Einkaufen einkehren und ihre spielenden Kinder sehen, und deshalb war zB der Umbau des Spielbereichs vor der Deutschen Bank in einen nach dem Gusto von Erwachsenen gestalteten, für Kinder aber langweiligen Drehsteinbereich falsch.
Jedenfalls würde ein großer öffentlicher Spielplatz „Am Pulverturm“ mit dem Ziel „Spielen für Kinder einkaufender Eltern“ nur funktionieren, wenn er ganztags unter sicherer Aufsicht stünde. Damit entstünde ein erheblicher Kostenaufwand -sowohl für die Einrichtung des Platzes als auch an Folgekosten. Zweckmäßigerweise und ohne annähernd gleichen zusätzlichen Aufwand wie für den Umbau des Bolzplatzes könnte das im Bereich des Bonifatius-Kindergartens geschehen. Dazu müsste mit der Kirchengemeinde als Träger des Kindergartens gesprochen und ggf. eine Vereinbarung getroffen werden, den Kindergarten-Spielbereich (drinnen wie draußen) für „Besucherkinder“ zu öffnen.
Der Bolzplatz sollte jedenfalls Bolzplatz bleiben. Wenn übrigens die Kivelinge zum bevor stehenden Fest tatsächlich eine Spielplatzeinrichtung schenken wollen, dann können sie dies gern tun. Allerdings gilt auch da nichts anderes als das Gesagte. Kindgerechte, vielfältige Spielmöglichkeiten im Bereich der gastronomischen Einrichtungen rund um den Markt kann man schenken, ohne dass man einen Bolzplatz schließen muss. Oder?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Koop„
ps Was ich schon immer mal sagen wollte und mit Blick auf das Kivelingsfest 2008 und das Volksfest „Lingen im Mittelalter“ jetzt mal mache: Ich suche noch einen netten Zeitgenossen, der den Kivelingen und einzelnen mitfeiernden Bürgerschützen ganz sanftmütig erklärt, dass Rokoko-Kostüme auf einem mittelalterlichen Markt nichts zu suchen haben…
Gaspreis XI
3. Juli 2007
Heute habe ich dies in der „Lingener Tagespost“ gelesen:
“SPD steht auf der Seite der Verbraucher”
Gaspreis X
13. Juni 2007
Die Tagesschau meldet heute:
„Verbraucher können Gaspreiserhöhungen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor Gericht anfechten. Und zwar dann, wenn der Gasversorger die Tarife einseitig erhöht hat. In einem solchen Fall können die Gerichte die Anhebung auf ihre Billigkeit überprüfen. Weist das Versorgungsunternehmen aber nach, dass ihm selbst höhere Betriebskosten entstanden sind und es diese nur weitergegeben hat, gilt die Erhöhung als angemessen.
Nur Preiserhöhung gerichtlich anfechtbar
Für die Zukunft steht Verbrauchern damit der Weg nun grundsätzlich offen, sich vor Gericht gegen Gaspreiserhöhungen zu wehren. Voraussetzung für eine Klage ist allerdings, dass der Verbraucher die Jahresabschlussrechnung noch nicht bezahlt und die Erhöhung nicht akzeptiert hat. Denn bei unbeanstandeter Bezahlung gilt der neue Preis als vereinbart.
Die gerichtliche Überprüfung gilt nach dem BGH-Urteil aber nur für die Erhöhung, nicht jedoch für den gesamten Tarif. Die Bundesrichter begründeten das damit, dass nach ständiger Rechtsprechung nur Tarife von monopolartigen Unternehmen gerichtlich festgesetzt werden dürften. Gaslieferanten verfügten aber nicht über eine Monopolstellung. Es gebe Angebote, auch mit Fernwärme, Strom, Heizöl oder Kohle zu heizen. Von diesem Konkurrenzangebot gehe ein Wettbewerbsdruck aus, der den „Preisgestaltungsspielraum der Gasanbieter begrenzt“, erklärte der BGH.
Kläger nicht zufrieden
Der als Rebell von Heilbronn bekannt gewordene Kläger, ein pensionierter Richter, trieb den Rechtsstreit seit 2004 durch alle Instanzen. Der Jurist hielt die Gaspreiserhöhung der HVG von 3,47 auf 3,84 Cent pro Kilowattstunde für überhöht und klagte deshalb. Vor dem Amtsgericht Heilbronn gewann er sein Verfahren, vor dem Landgericht scheiterte er jedoch.
Auch Verbraucherschützer reagieren verhalten
„So richtig gut ist die Nachricht nicht“, kommentierte Energieexperte Hans Weinreuther von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz das Urteil. Es sei unbefriedigend, dass das Urteil keine gerichtliche Überprüfung des gesamten Gaspreises ermögliche, sondern nur der Erhöhung. Auch die Preisaufschläge der Vorlieferanten – also das, was beispielsweise E.ON Ruhrgas den Stadtwerken in Rechnung stelle – könnten nicht überprüft werden.“
Die Entscheidung ist auch für die Stadtwerke Lingen bedeutsam. Sie waren in einem Zivilrechtsstreit vor dem Amtsgericht Lingen unterlegen. Das Gericht hatte -im Gegensatz zu der Auffassung des BGH in seiner heutigen Entscheidung – geurteilt, die Stadtwerke müssten ihre gesamte Kalkulation offen legen, wollten sie eine Gaspreiserhöhung durchsetzen. Auf rund 200 Gaspreisboykotteure in Lingen dürften jetzt Nachzahlungen zukommen.
Energiepreise
30. März 2007
Es gibt zwei neue, interessante Entscheidungen des zuständigen VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) zur – hier im Blog diskutierten- Frage, wie weit eine gerichtliche Billigkeitskontrolle von Strom- und Erdgaspreiserhöhungen geht.
Am 14.3. entschied der Senat (VIII ZR 36/06), in der Frage der Gaspreiserhöhungen noch einmal in die mündliche Verhandlung einzutreten. Neben den Gaspreiserhöhungen will er nun auch die Ausgangspreise in den Blick nehmen. Gastarife könnten damit auch dann unbillig sein, wenn die Preiserhöhung zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren. Die Bundesrichter wollen mit den Prozessparteien die Frage erörtern, ob die bereits vor der im Prozess strittigen Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 geltenden Tarife unangemessen hoch waren und der richterlichen Kontrolle unterliegen. Nach der BGH-Rechtsprechung ist das dann der Fall, wenn der Gasanbieter in seinem Gebiet quasi ein Monopol hat. Der Senat bezeichnete dies aber als fraglich, weil zumindest ein Teil der Neukunden zwar nicht zwischen verschiedenen Gasanbietern, aber doch zwischen Heizöl, Kohle, Strom oder Fernwärme wählen könne.
Klar scheint mir die Frage der Erhöhungen von Strompreisen. Dazu diese Presseerklärung des BGH:
Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen § 315 BGB unmittelbar oder analog auf den liberalisierten Strommarkt Anwendung findet.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einem zwischen den Parteien bestehenden Stromlieferungsvertrag auf Zahlung des Entgelts für von ihr im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 6. November 2003 gelieferten Strom in Anspruch. Der Beklagte wurde zunächst zu dem Tarif „local plus“ beliefert. Mit Schreiben vom 8. April 2002 widersprach er der von der Klägerin angekündigten Erhöhung dieses Tarifs. Die Klägerin erklärte daraufhin in ihrem Antwortschreiben vom 15. April 2002, dass aufgrund des Widerspruchs gegen die Preiserhöhung der „local plus“ Vertrag ende, sie den Beklagten bis zum 30. April 2002 zu den alten Preisen weiterbeliefere und ab dem 1. Mai 2002 zu ihrem Allgemeinen Tarif (local classic) versorgen werde. In der Folge stellte die Klägerin dem Beklagten den Stromverbrauch in Rechnung, wobei sie ab dem 1. Mai 2002 nicht mehr den Tarif „local plus“, sondern den – hinsichtlich des Verbrauchspreises teureren – Tarif „local classic“ berechnete.
Das Amtsgericht hat der Klage mit Ausnahme eines Teilbetrages wegen der Mahnkosten stattgegeben. Die dagegen von dem Beklagten eingelegte Berufung hat das Landgericht – nach Teilklagerücknahme – zurückgewiesen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, der Beklagte könne mit dem Einwand der Unbilligkeit der Stromtarife nicht durchdringen.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Berufungsgericht den Anspruch der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2002 zu Recht bejaht hat. Eine Billigkeitsüberprüfung der Höhe des geltend gemachten Entgelts nach § 315 Abs. 3 BGB scheidet aus, weil § 315 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung findet. Die unmittelbare Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB kommt nicht in Betracht, weil die Parteien nicht vereinbart haben, dass die Klägerin die Leistung einseitig zu bestimmen hat. Sie haben vielmehr konkret festgelegt, welche Leistung der Beklagte zu erbringen hat. Dies gilt – jedenfalls für den anfänglich vereinbarten Strompreis – auch dann, wenn – wovon das Berufungsgericht ausgegangen ist – der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferung aus den jeweiligen, von der zuständigen Behörde genehmigten allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergaben. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war der Beklagte auf die Belieferung durch die Klägerin nicht angewiesen, sondern hatte die Möglichkeit, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen. Damit fehlt es an einer Monopolstellung der Klägerin als Grundlage einer entsprechenden Anwendung des § 315 BGB.
Hinsichtlich der im Zeitraum vom 1. Mai 2002 bis 6. November 2003 erbrachten Stromlieferungen waren die tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts unzureichend. Es ist ungeklärt geblieben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Klägerin den Vertrag in ihrem Schreiben vom 15. April 2002 für beendet erklärt hat, insbesondere, ob ihr ein Kündigungsrecht zustand. Dazu hatte das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts deshalb aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Urteil vom 28. März 2007 – VIII ZR 144/06
AG Potsdam – Urteil vom 15. Juni 2005 – 33 C 433/04 ./. LG Potsdam – Urteil vom 15. Mai 2006 – 3 S 147/05
Karlsruhe, den 28. März 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Brief an Hermann Klaas
18. März 2007
„Lieber Hermann Klaas,
am Donnerstag eröffnet Deine Lookentor-Passage. Ich erinnere mich gut noch daran, als Du vor langen Jahren zusammen mit Architekt Hermann Büscher in meinem Büro warst und mir Deine ersten Pläne dieses, für die Zukunft der Lingener Innenstadt wegweisenden Projekts vorgestellt hast. Ich nehme mal an, dass ich zwar nicht der Allererste war; aber geschmeichelt fühlte ich mich schon, dass Du ausgerechnet mir das Projekt vorstelltest, lange bevor überhaupt ein Wort darüber in den Gremien und in der Öffentlichkeit zu hören war.
Sofort habe ich damals das Vorhaben für eine gute Sache gehalten. Es gab allerdings zwei wichtige Punkte, die nach meiner Meinung nicht überzeugend gelöst waren: die rückwärtige Verkehrserschließung der Lookenstraße und vor allem zu wenig Stadtwohnungen in den Obergeschossen der Immobilie. Beide sind auch bis heute die Schwachpunkte des Projekts.
Trotzdem ist die Lookentor-Passage ein Jahrhundertprojekt, und Dir gehört Anerkennung für Deinen Mut und Dank für die Tatkraft, nicht irgendeinen Billigsupermarkt am Stadtrand zu bauen sondern im Zentrum zu investieren und damit die Innenstadt zu stärken. Es war für mich dabei bemerkenswert, mit welcher Standhaftigkeit Du der öffentlichen Kritik der Projektgegner begegnet bist, die sich nie über großflächige Konkurrenz am Stadtrand aufgeregt hatten und jetzt den kaufmännischen Grundsatz nicht erkannten, wonach Konkurrenz doch das Geschäft belebt. Letztlich haben sie es Dir aber auch nicht schwer gemacht, weil sie die einzige rechtliche Möglichkeit nicht erkannt haben, das Vorhaben zu stoppen (Du erinnerst Dich: straßenrechtliche Einziehung der kleinen Poststraße).
Das Ja meiner damaligen SPD-Fraktion war Dir sicher, nachdem Du erst mich, auf meinen Tipp hin dann auch Hajo Wiedorn und in einem Vortrag vor der SPD-Fraktion dann alle anderen überzeugt hattest. Du hast auch die Unterstützung aus dem Rathaus schnell erhalten und stets für Dein Vorhaben zu nutzen gewusst. Auch da war ich, wie Du bestimmt gehört hast, nicht immer Deiner Meinung; denn am Verkauf der von Dir für das Projekt benötigten städtischen Grundstücke hättest Du wirklich nicht auch noch verdienen müssen (Stichwort: Erschließungsbeiträge – Du erinnerst Dich), und die Ratsmehrheit hätte Dir diesen Verdienst nicht schenken sollen.
Trotz aller Kritik im Detail: Der Grundstein für eine nachhaltige Stärkung des Stadtzentrums hast Du jetzt gelegt. Ob die Lookentor-Passage ein Erfolg wird, haben vor allem die Pächter in der Hand und werden die kommenden Jahre zeigen. Es ist Ihnen und im Interesse der ganzen Stadt uns allen zu wünschen.
Ich wünsche Dir weiterhin Tatkraft, beispielsweise um auch auf Deinem Grundstück am Ende der Burgstraße eine vielversprechende Investition zu verwirklichen. Vielleicht sprichst Du darüber mit Landrat Hermann Bröring, um den Landkreis endlich zu mehr Unterstützung des Flagschiffs Lingen zu bringen – beispielsweise durch eine großzügige Erweiterung des Emslandmuseums.
Ich nehme an, Du triffst den Landrat am Mittwoch bei der offiziellen Eröffnungsfeier in der Passage. Ich bin nicht da. Du hast mich nicht eingeladen. Nein, ich glaube nicht, dass meine kritischen Vorschläge und Anmerkungen in der Vergangenheit der Grund dafür sind. Vielleicht hast Du mich bloß ein bisschen vergessen, weil ich nicht mehr in der ersten kommunalpolitischen Reihe agiere. Ich wäre aber ohnehin nicht gekommen, weil ich meine Frau zu einer Leichtathletikmeisterschaft begleite.
Herzliche Grüße
Dein Robert Koop
Ps Dafür, dass sich mein Vetter Michael die Internet-Domain Lookentor-Passage.de -mit und ohne Bindestrich- geangelt hat und Du daher auf Lookentor-Passage.com -mit und ohne Bindestrich- ausweichen musstest, trage ich keine Verantwortung. Frag’ ihn. Du siehst ihn sicherlich bei der Einweihung…“
Galle
14. März 2007
Heute morgen ist mir die Galle übergelaufen, als ich Einzelheiten des so genannten Bleiberecht-Kompromisses gelesen habe. Auch in Lingen gibt es Dutzende von Flüchtlingen jeden Alters, die seit Jahren hier leben, aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ausreisen oder ausreisen können und daher „geduldet“ werden, also den Steuernzahlern auf der Tasche liegen, weil sie nicht arbeiten dürfen. In ganz Deutschland schätzt man ihre Zahl auf 180.000. Um die geht es. Sie sollen endlich ein Bleiberecht und damit eine Perspektive erhalten. Die Polizeipolitiker -das sind die, die in jedem Menschen erst einmal ein Sicherheitsrisiko sehen- wollen das nicht. Angeführt von Niedersachsens Wulff und Bayerns Stoiber haben sie es wieder einmal geschafft, einen inhumanen Katalog von Gemeinheiten in den neuen Gesetzesvorschlag zum Bleiberecht zu drücken, der aus dem angestrebten großzügigen Verfahren das Gegenteil macht.
Besonders widerlich:
Minderjährige, gut integrierte Kinder können ein Bleiberecht nur dann bekommen, wenn ihre Eltern bereit sind, das Land zu verlassen. Das stellt Eltern vor die schreckliche Entscheidung, die Zukunft ihrer Kinder in Deutschland durch die eigene Ausreise erkaufen zu müssen…
Was sind das eigentlich für Menschen, die sich solche Gesetze ausdenken?
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