Bürgernah
31. Oktober 2010
Bislang schweigt in Lingen die Geschäftsordnung des Rates dazu, Rats- und Ausschussssitzungen im Rundfunk oder im Fernsehen zu übertragen. Am vergangenen Mittwoch hat die CDU-Mehrheit im Stadtrat meinen Antrag abgelehnt, diese demokratische Selbstverständlichkeit künftig ausdrücklich zuzulassen. Nach dem Denkzettel für die CDU bei der OB-Wahl vor einem Monat hatte ich mit diesem Nein nicht unbedingt gerechnet. Aber das mit dem Nachdenken über Gründe und Ursachen einer fulminanten Niederlage hat offenbar bei der CDU noch nicht wirklich eingesetzt.
Für mich überraschend war auch, dass ausgerechnet die Vertreter der FDP, die sich gemeinhin den Bürgerrechten verbunden fühlt, gemeinsam mit der CDU den Antrag ablehnte, diesen Satz in die Geschäftsordnung des Rates aufzunehmen:
“Die Übertragung und die Aufnahme von Sitzungen im Rahmen von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen sind gewährleistet.”
Ebenso nachvollziehbar wie falsch war für mich die Position des Ersten Stadtrats Ralf Büring. Er äußerte -wie schon Anfang 2009- juristische Bedenken und zitierte dazu -wie schon Anfang 2009- das Bundesverwaltungsgericht. Ein Senat dieses Gerichts hatte vor 20 Jahren (!) das Mitlaufenlassen eines Tonbandgerätes durch einen Journalisten in einer Ratssitzung nicht akzeptiert. (Guckst Du hier…). Nun, die Position Bürings überrascht deshalb nicht, muss sich die Stadtverwaltung doch bislang keiner Übertragung von Ratssitzungen stellen – genauso wie die CDU-Mehrheit. Wäre dies anders, könnten die Lingener nämlich nicht nur die Arbeit ihrer Ratsmitglieder sondern auch ihrer Stadtverwaltung in ihrem Rat in ihrer Stadt verfolgen und kontrollieren – überhaupt erst oder jedenfalls besser als bislang.
In der lange vor Internet und lokalen Radiosendern getroffenen Gerichtsentscheidung findet sich auch der Satz: “Was die Rechtsgrundlage der Informationsbeschaffung im Pressewesen angeht, so hat der erkennende Senat entschieden, daß ein Anspruch der Presse auf Information in seiner Ausprägung als Auskunftsanspruch gegen Behörden unmittelbar aus dem Grundgesetz nicht herzuleiten ist.” Das ist nicht nur schlechtes Deutsch, sondern relativiert bewusst die Kraft der Grundrechte und schiebt die Meinungs- und Pressefreiheit damit in die hinteren Reihen: Das Hausrecht des Ratsvorsitzenden ist dann eben, so die Entscheidung, entscheidend und bedeutsamer als das Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit. Sie merken, welche Geisteshaltung dahinter steckt.
Wer seine Politik und Entscheidungen an solchen autoritären Auffassungen ausrichtet, offenbart präzise sein Selbstverständnis, wonach Demokratie nur ein Organisationsprinzip aber nicht etwas ist, das umfassend in der Gesellschaft verwirklicht und erfahrbar wird. Damit erzeugt er Demokratieskepsis, wenn nicht mehr: Wer den Bürgern authentische Informationen vorenthält und ihre Unterrichtung nur durch Filter wie diese zulässt, zensiert. Und er ist politisch schwach.
Es war das Verdienst von SPD-Fraktionschef Hajo Wiedorn (Foto re.) in der Mittwochsitzung, an eine Diskussion vor knapp 30 Jahren zu erinnern. Damals wurden in Lingens Innenstadt kilometerlang Kupferkabel für TV und mehr verbuddelt. Heftig wurde über die Maßnahme der angesichts der aufziehenden Glasfasertechnologie bereits veralteten Technologie gestritten. Der spätere CDU-OB Bernhard Neuhaus -er war nach meiner Erinnerung damals CDU-Fraktionsvorsitzender- war einer der engagiertesten Vorkämpfer des Kabelplans und dieser Bernhard Neuhaus begründete das CDU-Ja u.a. mit der Aussage, wären die Kabel erst einmal verlegt, könne man jede Ratssitzung und jede Ausschusssitzung aus dem Rathaus in alle Lingener Haushalte “live” übertragen und alle Lingener könnten die Diskussionen dort dann miterleben.
Wie sich doch die Zeiten ändern! Und sie werden sich auch weiter ändern. Am 11. September 2011 sind nämlich Kommunalwahlen. Die CDU kann sich keineswegs sicher sein, anschließend weiterhin über die absolute Mehrheit im Rat zu verfügen. Die Abstimmung über die neue Geschäftsordnung wird dann einstimmig sein und beruhigt darf auch der OB dann Flagge zeigen und muss sich nicht mehr enthalten. Spätestens dann wird die Geschäftsordnung des Rates in einem zweiten Absatz zu § 2 lauten: “Die Übertragung und die Aufnahme von Sitzungen im Rahmen von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen sind gewährleistet.”
Bürgernahe Politik kann sich nämlich sehen lassen.

Meiner Wahrnehmung nach können die wenigsten Bürger die Entscheidung gegen die Zulassung von Ton- und Filmmitschnitten bei Ratssitzungen nachvollziehen. Der eigentliche Paukenschlag war allerdings die eigenwillige Begründung: Film- und Radiomitschnitte könnten manipuliert werden. Herr Pertz unterschlägt in seinem Artikel (zum wiederholten Male) sämtliche Argumente der Gegenseite. Den Einwand des Herrn Wiedorn (hoffentlich bleibt er dem Rat der Stadt noch lange erhalten) komplett auszulassen, ist manipulativ. Dann aber Karl Valentin zu zitieren (Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen) ist eine Farce.
Ich gehe davon aus, dass RK ausführlicher argumentierte, also nicht nur „von irgendwelchen Gerichten“ schwadronierte, wie der Artikel suggeriert.Den Versuch zu unternehmen, die fachliche Kompetenz des Antragstellers in Frage zu stellen, ist diskreditierend.
Aber, um T. Pertz zu zitieren: Gelassen bleiben !
BN und SPD sollten die Ablehnung des Antrags als Wahlkampfhilfe betrachten (wenn auch als unbeabsichtigte, aber das max nix)
Herr Pertz liefert mit seinem Artikel DAS Argument für eine künftige Zulassung der Übertragung und die Aufnahme von Sitzungen im Rahmen von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen frei Haus.
@RK diese Entscheidung des Rates erzeugt in mir nicht Demokratieskepsis, sondern vielmehr eine gehörige Portion Misstrauen.
PS: Das Verhalten von R. Büring hat mich zugegebener Maßen am meisten überrascht: Er sollte doch nun wirklich keine Kamera fürchten müssen, oder?
Eigentlich ist es ganz einfach!
Wenn man nichts zu verbergen hat, dann hat man auch kein Problem mit Radio- und Fernsehübertragungen.
Insofern sagt die Entscheidung sehr viel über den Zustand des Rates der Stadt Lingen.
> Wenn man nichts zu verbergen hat,
Hmmm, mit dieser leidlichen Floskel wurde und wird auch immer Überwachung in allen Bereichen unseres Lebens befürwortet. Nur mal so am Rande.
Zum Thema selbst: War doch irgendwie klar, vielleicht ändert sich das ja bei veränderten Mehrheitsverhältnissen ab nächstem Jahr Herbst.
Erste Ratssitzung nach der Vereidigung.
Zwei Punkte, die mich nachdenklich stimmen.
1. Die Übertragung, bzw. deren Ablehnung. In einem offenen Parlment sollte dies kein Problem darstellen.
2. Unser OB Dieter Krone hat bei diesem Tagesordnungspunkt nicht Flagge gezeigt. Er hat sich enthalten. Hat er jetzt keine Meinung mehr nach der Wahl. Gelten seine Aussagen in der Podiumsdiskussion nicht mehr?
Gilt als künftiger Politikstil des OB nur noch die Suche nach dem kleinsten Nenner. Dann stehen uns noch harte acht Jahre bevor. Ich denke, die Bürger haben ihn für seine Aussagen gewählt. Wenn das jetzt schon nicht klappt, wie soll es dann erst bei der Entscheidung zu den Stadtwerken, Emsauenpark und Altenlingener Forst werden?
Ic bin gespannt.
sind sie nicht bad case, der bruder von worst?
Sofern ich mich erinnere, hat Krone in der Podiumsdiskussion gesagt, dass er es nachvollziehen kann, wenn einige Ratsmitglieder Probleme haben frei zu sprechen. Daher ist sein Abstimmungsverhalten logisch.
Ich meine man muss einige Ratsmitglieder auch verstehen: In Lingen kennt man so moderne Technologien wie Radio, Fernsehen und Internet noch nicht so lange. Da kann man schon vor diesem Teufelszeug Angst bekommen
Lieber “kib”,in diesem Fall ist es ganz und gar nicht diskreditierend die fachliche Kompetenz des Antragsstellers in Frage zu stellen. Die EVW hat berichtet, dass Dr. Büring erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Antrag von RK gesehen hat. Bekanntlich sagt RK doch immer Herr Büring sei ein hervorragender Jurist ?? Oder jetzt nicht mehr, weil er sich gegen Koop wendet ? Der Bericht der EVW war ohnehin viel präziser als der der LT. Danach ist auch die CDU sehr wohl bereit in Zukunft Ton-und Filmaufnahmen zuzulassen. Was Herrn Krone betrifft, ich glaube der weiß gar nicht was er will. Schönen Tag !
Franzi, verstehen Sie mich bitte nicht falsch: natürlich darf man RK kritisieren! Nicht akzeptabel ist allerdings die einseitige Darstellung in dem Artikel der LT. Nach Ihrem Hinweis werde ich mir den Beitrag auf der EVW anschauen.Danke für den Tipp. Wer der “bessere Jurist” ist (Koop oder Büring) vermag ich nicht zu beurteilen.
PS: Gegen Herrn Büring habe ich absolut nichts (ganz im Gegenteil.Dass er keine Kamera fürchten muss, war keine Ironie).
Ist es nicht eher der Normalzustand, dass zwei Juristen auch zwei Meinungen haben?
Mindestens zwei
übrigens: nach der logik des beschlusses wäre ja twittern erlaubt, oder etwa nicht robert?
Sehr wahrscheinlich. So sind im Bundestag doch auch Laptops nicht, iPad usw. jedoch gestattet.
@Brad Chase:
zu Punkt 2: Ich meine mich zu erinnern, dass Dieter Krone in einer der Diskussionsrunden zu der Übertragungsfrage Stellung bezogen hatte: Er könne verstehen, wenn ehrenamtliche Ratsmitglieder unwohl dabei sei, dass jedes Wort und jede Geste aufgezeichnet würden.
Zumindest habe ich seine Beitrag damals durchaus so verstanden, dass eine “Enthaltung” in dieser Frage konsequent ist.
nun, wenn man sich in ein öffentliches Amt wählen lässt, sollte man sich zumindest halbwegs verständlich und in ganzen Sätzen äußern können. Soweit ich weiß, bieten auch alle “großen” Parteien hierfür entsprechende Seminare an.
siehe hier:
http://www.kas.de/hannover/de/events/42558/
und hier:
http://freiheit.org/webcom/show_uebersicht_veranstaltungen.php/_c-898/_lkm-7/vname-470/vid-1141/i.html
Und in der Nase popeln macht man -so gut erzogen- auch bei Omas 80. nicht, das Argument “Geste” zieht also nicht.
Zudem sind die Ratssitzungen (großenteils) sowieso öffentlich. Daß da außer der Presse und einigen wenigen Interessierten kaum Zuschauer anwesend sind, mag vielerlei Gründe haben.
These: “Rats-TV” bringt keine Quote. Der Lingener Rentner (oder andere mit zuviel Zeit)guckt lieber RTL. Ist eh spannender.
Also was soll das Geziere?
Ich meine ja nur, dass der Vorwurf an DK, er “zeige nicht Flagge” unberechtigt ist, wenn meine Erinnerung mich nicht täuscht.
Was kann man mehr erwarten, als dass er sich an das hält, was er vor der Wahl gesagt hat?!
Ich bin nur der Meinung, das der OB sich positionieren muß. Bei der Frage der Medienöffentlichkeit kann es ihm meiner Meinung nach nicht egal sein. Mit Neutralität kann man meiner Meinung nach keinen Führungsanspruch begründen. Dieses ist aber notwendig, wenn ich was bewegen will.
Presserecht und Pressepflicht
Die Mehrheitsfraktion in Lingen hat anscheinend aus dem Debakel um die Emsland-Arena und die OB-Wahl noch nichts gelernt. Auch in Stuttgart wird zurzeit noch Demokratie mit Bürgerbeteiligung geübt.
Die „Meinungsbildung“ der Print-Presse wird zunehmend vom Internet „unterlaufen“.
Lingener Tagespost:
17.01.2007 „Flächenbrand in der Zeitungslandschaft? … Ein Ergebnis dürfte aber schon jetzt feststehen: Die beste Brandversicherung ist eine qualitativ hochklassige lokale Berichterstattung. Die Zeitung, die ihren Lesern Orientierung und Hintergrundwissen liefert, die die große und kleine Welt jeden Tag neu erklärt, die recherchiert, analysiert und kommentiert, ist nicht so leicht entflammbar. …Wie können sich Lokaljournalisten den Umarmungsversuchen lokaler Honoratioren entziehen? …wie Zeitungen sich den Verlockungen der immer lauter werdenden PR-Maschinerie der Interessengruppen entziehen können. Denn Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sind das höchste Gut einer Zeitung. …“
20.01.2007 „Forum Lokaljournalismus …’Man braucht gute Leute und genug Leute’ in den Redaktionen, damit eine Zeitung nicht ‚zur Abspielstation von Verlautbarungen’ wird…“
Die Lingener Tagespost wird ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht. Sie ist auch kein “Ruhmesblatt” in Sachen objektiver und umfassender Information. Woran kann der Leser der Lingener Tagespost erkennen, ob es sich um „Eigenberichte“ oder „Verlautbarungen“ handelt?
Beispiel: Stadtwerke Lingen GmbH.
BGH, Urteil vom 10.02.2005 – III ZR 294/04:
„Der Auskunftspflicht nach § Abs. 1 NdsPresseG (bzw. den entsprechenden Bestimmungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer) unterliegen auch Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, die in der Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung geführt werden, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen. …
Den Klägern steht nach § 4 Abs. 1 NdsPresseG der mit der Klage geltend gemachte Auskunftsanspruch gegen die Beklagte zu.
1. Nach dieser Vorschrift sind Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse, zu denen insbesondere (auch) Herausgeber und Redakteure gehören können (Löffler/Wenzel, Presserecht, 4. Aufl. 1997 § 4 LPresseG Rn. 42, 43; Soehring, Presserecht, 3. Aufl. 2000 Rn. 4.10), die für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Dieser Informationsanspruch soll der Presse die Wahrnehmung ihrer Aufgabe im Rahmen der demokratischen Meinungs- und Willensbildung dadurch ermöglichen, daß sie umfassend und wahrheitsgetreu Informationen über Geschehnisse von öffentlichem Interesse erhält und dadurch in die Lage versetzt wird, die Öffentlichkeit entsprechend zu unterrichten (vgl. VG des Saarlandes, AfP 1997, 837, 839; OVG des Saarlandes, AfP 1998, 426, 427). Auf diese Weise kann der Staatsbürger zutreffende und umfassende Informationen über tatsächliche Vorgänge und Verhältnisse, Mißstände, Meinungen und Gefahren erhalten, die ihm sonst verborgen
bleiben würden, die aber Bedeutung für eine abgewogene Beurteilung der für seine Meinungsbildung essentiellen Fragen haben können. Erst diese für eine möglichst unverfälschte Erkenntnis notwendige Übersicht über Tatsachen und Meinungen, Absichten und Erklärungen ermöglicht eine eigene Willensbildung und damit die Teilnahme am demokratischen Entscheidungsprozeß überhaupt (vgl. BVerfGE 20, 162, 174 f; 83, 238, 295 f; 97, 228, 257 f). Die Vorschrift des § 4 NdsPresseG weist daher enge Bezüge nicht nur zur Pressefreiheit
des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, sondern auch zur Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und zu Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG auf. Hieran müssen sich die Auslegung des Art. 4 Abs. 1 NdsPresseG und insbesondere auch die Grundsätze zur Bestimmung des im konkreten Falle Auskunftsverpflichteten orientieren. …“
Bisher ist nicht erkennbar, dass die Lingener Tagespost von diesem Presserecht ausreichend Gebrauch macht.
Axel Hingst
Pflichtgemäß erklärt auch Theobald Tiger hier zunächst, dass er Herrn Büring für einen großen Juristen hält und dass er absolut nichts gegen ihn hat …
Dennoch muss Theobald Tiger, auch wenn es ihm ganz ganz schwer fällt, anmerken, dass das Verfassungsgerichtsurteil, auf das sich Herr Büring stützt, doch reichlich Patina angesetzt hat. Sein Rückgriff auf ein Urteil des BVG (20 Jahre alt – Tonbandproblematik !) wirkt gewichtig und scheinbar unumstößlich.Die Mehrheit im Lingener Stadtrat war tief beeindruckt: Wer möchte sich schon bei einer Abstimmung quasi als Verfassungsfeind outen?
Dennoch muss man hier die Frage stellen, ob dieses Urteil überhaupt auf den im Lingener Stadtrat vorgelegten Antrag passt und ob es noch der aktuellen juristischen Urteilsbildung auf Verwaltungsgerichtsebene entspricht. Hier meldet Theobald Tiger ganz vorsichtige Zweifel an.
Diese Zweifel stützen sich auf den aktuellen Rechtsstreit zwischen der Stadt Saarbrücken und Ci Ti.TV (Private Fernsehanstalt).Die erstinstanzliche Entscheidung des VG Saarlouis zeigt zumindest, dass etwas Bewegung in die Rechtsprechung zu kommen scheint. Die juristische Bewertung müsste doch für den anderen großen Lingener Juristen, der an dieser Debatte federführend beteiligt ist, ein Klacks sein.
Leseempfehlung für alle fachleute und Laien.
http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=2854 und http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/fernsehen-live-aus-dem-stadtrat-321982
Also ganz kurz: Patina stimmt, man könnte auch treffender schreiben, dass das Urteil von gestern ist! Es ist aber ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, nicht des Bundesverfassungsgerichts.
Robert, kannst Du bitte mal kurz und für juristische Laien verständlich erklären (ich weiß, das ist eine Zumutung), ob die “erheblichen” Bedenken des R. Büring in Bezug auf Deinen Antrag sich ausschließlich auf das genannte Urteil beziehen.
Wann geht übrigens RK TV auf Sendung? Du setzt Dich so unheimlich gern selbst in Szene.
…war doch vorher klar, dass der Antrag abgelehnt wird und öffentliche Ratssitzungen eben nicht für die breite Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Öffentlichkeit heißt für viele Ratsherren/-damen immer noch, dass selbige nur beim Repräsentieren und im Wahlkampf von ihrer besten Seite gezeigt werden möchten und nicht so armseelig, wie sie sich in den Ratssitzungen wirklich geben. Volksvertreter mit Format stimmen anders ab.
Es ist schon sehr aufschlussreich, wie sich die Fraktionen des Stadtrates zur Frage der öffentlichen Übertragung, bzw. Aufzeichnung öffentlicher Ratssitzungen positionieren. Da gibt es die Minderheitsfraktionen, die das Adjektiv „öffentlich“ tatsächlich so verstehen, wie es der Wortsinn meint. Und da gibt es dann noch die CDU Mehrheitsfraktion des Rates, die mit „öffentlich“ eben nicht wirklich öffentlich meint, sondern allenfalls eine verläßlich-selektive Variante des Wörtchens „öffentlich“. Und jetzt auch noch die FDP.
Und das unter Hinweis auf ein 20 Jahre zurückliegendes Gerichtsurteil. Ein Urteil aus einer Zeit als noch niemand den Begriff „Informationsgesellschaft“ überhaupt kannte. Wie rückwärts gewandt muss man doch sein, sich auf ein derartiges Urteil zu berufen und auch einfach nicht wahrnehmen zu wollen, in welcher Zeit wir HEUTE leben.
Die CDU Fraktionsvorsitzende Vennegerts hat nach eigenem Bekunden keine Probleme mit Film- und Tonaufnahmen. Aber leider einige ihrer Fraktionskollegen, die sich davor fürchten, dass solche Aufnahmen manipuliert werden könnten. Und diese öffentlichkeitsscheuen Kollegen verstecken sich natürlich hinter dem Rücken ihrer Vorsitzenden.
Was können diese Mitglieder der CDU Fraktion wohl mit dieser Furcht in der Praxis verbinden? Dass irgendetwas gesendet wird, was nicht den Tatsachen entspricht? Bei Live Berichten wohl nicht so richtig machbar. Dass ihre Wortbeiträge bei Aufzeichnungen sinnentstellend zusammengeschnitten werden? Tatsächlich möglich, doch warum haben nur CDU Ratsherren diese Sorge? Und mal offen gesagt, ist es doch wirklich unwahrscheinlich, dass sich jemand ausgerechnet wegen eines kleinen Ratsmitglieds einer Mittelstadt diese Mühe machen sollte. Wer das ernsthaft befürchtet wird schon seine Gründe dafür haben…
Ein Grund könnte natürlich die derzeitigen Praxis der Herstellung von Öffentlichkeit sein: Ein paar wenige interessierte Bürger (die die Zeit dafür aufbringen können) werden eingelassen und natürlich die personifizierte Öffentlichkeit in der Person eines Lokalreporters der NOZ Namens Pertz. Der schreibt für die große Öffentlichkeit, was dort im Rat TATSÄCHLICH(??) passiert ist. Aber nicht alles. Und das dafür sogar in der Zeitung. Wenn DAS nicht öffentlich ist. Und natürlich auch absolut manipulationssicher im Sinne der besorgten Ratsherren.
Die können sich nämlich bei dieser Form von Öffentlichkeit sorgenfrei darauf verlassen, dass am nächsten Tag nur genau DAS in der Zeitung zu lesen ist, was und wie sie es dort gerne veröffentlicht sehen wollen. Dafür stehen ganz allgemein die NOZ und ganz speziell der von der NOZ als unmittelbar der CDU Fraktion zur Verfügung gestellte Erfüllungsgehilfe -Lokalreporter Thomas Pertz- als Garanten einer CDU-freundlich-selektiven Berichterstattung.
Natürlich sorgt Pertz in seiner „politisch neutralen“ Zeitung auch regelmäßig gegenüber der Öffentlichkeit für einen fairen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Ratsfraktionen.
Er läßt ganz im Sinne „seiner“ Ratsmehrheit hier und da wohlwollend solche Details weg, die später einmal einem der Seinen auf die Füße fallen könnten und hat zum Ausgleich für seine Truppe natürlich ausnahmslos positive Kommentare übrig. Als quasi „Pressesprecher“ der CDU Fraktion ist Thomas Pertz natürlich auch für den einen oder anderen Ratsherrn ein Garant dafür, dass er mit seiner die Öffentlichkeit scheuenden Einstellung NICHT namentlich genannt wird.
Dafür berichtet Pertz zum oben erwähnten, fairen Ausgleich sehr kritisch über Beiträge aus den anderen Fraktionen und da auch immer unter voller Namensnennung. Namentlich erwähnt natürlich auch immer dann, wenn deren Wortbeiträge den Standpunkt seiner Mehrheitsfraktion stützen.
Ja, so ist das Landleben in Lingens Stadtrat.
Man stelle sich vor, es würde tatsächlich live im Radio aus dem Rat der Stadt Lingen berichtet….
Da wäre doch tatsächlich so etwas wie das Abholzen des Altenlingener Forstes schon zur Unzeit bekannt geworden. Die Schaffung von Tatsachen durch Nacht-und-Nebel-Aktionen wäre überhaupt nicht mehr möglich! Und jeder Bürger würde ganz genau erfahren, auf welche Weise er durch den von ihm gewählten Stadtrat vertreten wird. Welch eine unerträgliche Arbeitserschwernis für gewisse Ratsmitglieder! Nein! Nein! Und nochmals Nein! So etwas darf es nicht geben! Zumindest, wenn es nach der CDU Fraktion geht. Und natürlich Jens Beeck.
Die Haltung der FDP, vertreten durch Jens Beeck, ist in diesen Zusammenhang wenig erstaunlich. Auch er muss immer fürchten, dass seine Klientelpolitik im Rat, auch seine gegenüber der CDU Mehrheit an den Tag gelegte Willfährigkeit bei Live Berichterstattung ein ganz anderes Bild von ihm und seiner kleinen Schar offenbart, als er bei öffentlichen Auftritten immer zu vermitteln sucht.
So zum Beispiel auch in Sachen Altenlingener Forst. Im Rat mit der CDU fürs Abholzen gestimmt, doch bei Wahlveranstaltungen zur OB Wahl stets seine Ablehnung zum Abholzen behauptet. Gäbe es Live Übertragungen, wäre so etwas zu seinem Nachteil nicht mehr möglich. Wäre doch fatal für ihn und einige andere , wenn sie plötzlich Geradlinigkeit beweisen müssten.
Um es einmal mit den Worten eines (fiktiven?) Ratsherrn zu sagen:
„Wäre ja noch schöner, wenn jeder Wähler hören oder sogar hören und sehen könnte, welche Interessen welcher gewählter Ratsherr tatsächlich vertritt. Mit so einer Live Übertragung läßt sich wohlmöglich so manch ein Wähler in völlig ungeeigneter Weise für seine nächste Wahlentscheidung erleuchten“.
Da bleiben wir doch lieber bei dem manipulationssicheren, weil gesicherten Verfahren des Osnabrücker Medienhauses und seines Lokalreporters Thomas Pertz. Da kommt nur das raus, was rauskommen soll. Und auch erst dann, wenn es angebracht erscheint. Da wird zur Not auch einmal etwas zweckdienlich als eigentlich-doch-längst-bekannt „nachgeschoben“. Manipulation? Mit nichten. Die eine Seite berichtet über die andere nur Genehmes, dafür sorgt die andere Seite dafür, dass potentiell der einen lästige Konkurrenz erst gar nicht berichten kann. Das ist schließlich für beide Seiten segensreich.
Alles bisher Gesagte dürfte für einen informierten Lingener Bürger eigentlich nicht neu sein. Was jedoch mit Sicherheit für die Allermeisten überraschend ist, ist die Tatsache, dass die CDU Lingen und ihre Stadtratsmitglieder so total unfähig sind, dazu zu lernen. Oder ist es nur Altersstarrsinn?
Da haben sie mit der gerade erst bei der OB Wahl erlittenen, dramatischen Abfuhr schon einen klaren Vorgeschmack auf die Kommunalwahlen im nächsten Jahr bekommen und trotzdem dämmert ihnen nicht einmal ansatzweise, dass sie vielleicht irgendetwas falsch gemacht haben könnten. Gebetsmühlenhaft reden sie sich gegenseitig Bürgernähe ein, bezeichnen sich und ihren gescheiterten OB Kandidaten in von vielen Bürgern schon fast als zynisch empfundener Weise als bürgernah. Und gleichzeitig demonstrieren sie in schöner Regelmäßigkeit und nicht zuletzt bei dieser aktuellen Gelegenheit dem staunenden Publikum eine beispiellose Bürgerferne, die wirklich ihresgleichen sucht.
Sind die wirklich ausnahmslos von kollektiver Arroganz geblendet? Oder traut sich da einfach niemand außerhalb der Jungen Union einmal aufzustehen und laut und auch ÖFFENTLICH VERNEHMBAR endlich Konsequenzen aus dem Debakel zu ziehen? Etwas zu ändern?
Oder sind die vielleicht (ganz anders als wir uns vorstellen können) so sehr von Schuldgefühlen übermannt/ -fraut, dass sie jetzt gemeinsam und konsequent ihre eigene Abwahl im September nächsten Jahres unumkehrbar absichern wollen? Man könnte es fast glauben.
Da wünscht ihnen bestimmt so manch einer wirklich den größtmöglichen Erfolg!
Lieber Ottoh, mein erster, spontaner Gedanke im Zusammenhang mit der Entscheidung der CDU war ebenfalls:“Liebe CDU Lingen, Willkommen im 21.Jahrhundert!“.
Zwischenzeit habe ich versucht, mich anderweitig zu erkundigen: Verblüffend ist, die CDU findet den Antrag des Blogbetreibers generell gar nicht so arg unvernünftig, wie der Schreiberling der LT es in seinem (unsäglichen) Artikel vermittelt. Für mich stellt es sich so dar, als handelt es sich ausschließlich um ein juristisches Scharmützel, an dem ich mich mangels fachlicher Kompetenz nicht beteiligen kann (ich heiße schließlich nicht T. Pertz!).
Pertz zeigt aber erneut: Seine sämtlichen Beiträge sind kritisch zu hinterfragen: Je heftiger er sich in seinem Statement positioniert, desto intensiver sollte man (als kritischer Leser der LT) seine Beiträge hinterfragen. Anmerkung: Ich überlege dieses so seinem Chefredakteur mitzuteilen. Er motiviert mittlerweile grundsätzlich zu hinterfragen „wie war es eigentlich wirklich“…Danke an Franzi.
Sehr deutlich wird die journalistische Unzulänglichkeit des Redakteurs, wie Ihnen als Kommentator bekannt ist hier: http://robertkoop.wordpress.com/?s=Gerda+Siebert
An diesem zeitlich aktuellen Beispiel ist ganz klar zu erkennen, wie wichtig und überfällig der von RK gestellte Antrag ist. Ich gebe frank und frei zu, ohne diesen „Mitschnitt-Beweis“ und Roberts Beitrag hätte ich den Online-Bericht der LT vermutlich nur überflogen. Auch damit hat Herr Pertz sich bzw. seiner Mission (selbsternannter PR-Chef der Union?) keinen Gefallen getan. Im Gegenteil: Ihm ist vermutlich nicht bekannt, wie sehr er damit der Opposition in Lingen geholfen hat. Der Fairness geschuldet sei allerdings: pe hat (quasi –unbeabsichtigt- als Gegenpol zu Robert Koop) dazu beigetragen, das kommunalpolitische Interesse in Lingen zu potenzieren.
Puuh, ottoh! Geht das auch kürzer? Ansonsten guckst Du hier!
Herr h,
ich bin immer wieder davon angetan, wie Sie feinfühlig, objektiv und richtig Situationen und Tatbestände durch ihre Allwissenheit aufdecken.
Herr, die Noth ist groß …
„Franzi“ sagt : „Was Herrn Krone betrifft, ich glaube, der weiß gar nicht, was er will…“
Njet! Er weiß sehr wohl, was er will. Er hat es nur eine Zeitlang nicht gesagt. Das wird jetzt nachgeholt – n a c h der Wahl, versteht sich.
Hans Leinweber hat v o r der Wahl klar gesagt, dass er für die weitere Nutzung der Atomenergie „als Brückentechnologie“ ist. Das hat ihm sicher nicht nur Zustimmung unter den Wählerinnen und Wählern gebracht.
Die Gegner der Atomenergie wurden also folgerichtig von ihren Parteien dazu aufgefordert, „ihren Kandidaten“ Dieter Krone zu wählen.
Doch was geschah nun?
In der Lingener Tagespost gab „unser“ OB jetzt der Hoffnung Ausdruck, dass unsere Stadt „von der Laufzeitverlängerung des RWE-Kernkraftwerks Emsland (KKE) bis voraussichtlich 2034 (!) mit Standort Lingen profitieren“ werde. Im Weiteren lobt er ausdrücklich das Engagement des Atomkraftwerks „für und in der Stadt“ etc.
Tja, dieser „unabhängige“ Kandidat wurde also von Rot-Grün unterstützt!
Once upon a time …:
„Wir unterstützen Dieter Krone als parteilosen OB-Kandidaten für Lingen“
Laut website der Grünen „vertritt Dieter Krone wesentliche grüne Positionen: ‚Erweiterung des Konzepts speziell die Ansiedlung von Firmen, die sich auf innovative Energiegewinnung spezialisiert haben’.“
Na klar, da gehört das Atomkraftwerk unbedingt dazu.
Und die SPD?
In der LT vom 2.11.10 findet sich der Aufmacher: „SPD hält Laufzeitverlängerung für Vertragsbruch“ Ihr Kandidat jedoch begrüßt die Laufzeitverlängerung – jedenfalls für Lingen.
Doch noch immer heißt es auf der website der SPD Lingen:
„Dieter Krone ist der gemeinsame OB- Kandidat von SPD und Grünen“
Ja, ja; so ist das im Leben:
„Die ich rief die Geister werd ich nun nicht los…“
PS: In der CDU finden übrigens hochinteressante Diskussionen zu dem besagten Thema statt. Mal schauen, was Herr Röttgen nun weiter macht. Und auch Lammerts Äußerungen lassen aufmerken…
Entschuldigen Sie, aber ist die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke nicht Bundessache?
und ländersache! gott-sei-dank, dass wird die nämlich kippen!
Ach Gott, Herr Frilling! Sie versuchen es wirklich immer wieder. Aber weiterhin gilt: 100 Tage Schonfrist für DK. So viel demokratischen Anstand sollten Sie zeigen.
100 Tage bei den Stadtwerken, dass kann daneben gehen.
Lieber R. K.,
Sie beweisen ein großes Herz mit Ihrem Rundum-Rettungsschirm für OB Krone.
Dabei ist es aber doch so, dass die sprichwörtliche 100-Tage-Schonfrist für die Einarbeitung in ein neues Amt gilt. Diese Zeit ist dem neuen OB zweifelsfrei zuzugestehen.
Mir war aber bislang nicht bewusst, dass diese Frist auch für politische Standpunkte grundsätzlicher Art gilt (hier: Wie stehe ich zur Energiegewinnung durch Kernspaltung und den raus entstehenden sozialen und ökologischen Folgen?).
Politische Grundüberzeugungen sollten schon eine Halbwertzeit von mehr als 100 Tagen haben.
Richtig! Aber eine andere Frage ist es, ob man sich mit der Kritik an bestimmten Punkten zurückhält. Darüber werden wir heute Abend ab 20 Uhr bei den BürgerNahen sprechen. Tagungsort: Bürgerhaus Heukamps-Tannen.
Gestern hat der Verwaltungsausschuss dem OB einen klar strukturierten Auftrag erteilt, worüber er in Sachen Stadtwerke mit RWE verhandeln soll. Klappt es nicht, stehen zB die Stadtwerke einer nicht ganz weit entfernten Kommune auf der Schwelle. Also, es wird gehandelt und ich setze hinzu, dass sich der OB für diese Verhandlungen durchaus unabhängigen Sachverstand einkaufen sollte, also gegenüber Zuwendungen für Rauchmelder wie Kultur- und Sozialspenden unbeeinflusste Fachleute. Sie verstehen sicher was ich meine – oder?
Ansonsten:
Die 100-Tage-Frist bemisst die Zeitdauer, die nach einer Faustregel des Journalismus einem neuen (politischen) Amtsinhaber zugestanden wird, um sich einzuarbeiten und erste Erfolge vorzuweisen. Danach kommt es zu einer ersten Bewertung der Regierungsleistung (100-Tage-Bilanz). Das will ich so halten. Alles klar?
Ist es Frilling sen. oder Frilling junior??
Mir scheinen 100 Tagen bei den Stadtwerkenauch ein wenig lang!! Dann ist nämlich alles vorbei.
Im Übrigen hat Herr Frilling nicht ganz unrecht. Mir ist ebenfalls aufgefallen, daß Herr Krone die Laufzeitverlängerung und damit verbundenen Vorteil für Lingen sieht!!
Aber eins zum Abschluss: Wenn sie Herr Koop von “demokratischem Anstand” sprechen, stell ich den Lachsack an !!!!!!
Naja, Franzi, wer die E-Mailadresse JUmeyer3@… angibt, darf über mich auch lachen.
Dann schließe ich mich gern an.
Nicht zuletzt haben die Ratsmitglieder Ihren Antrag abgelehnt, weil sie diesen Anstand von Ihnen vermissen und dann Befürchtungen im Sinne von manipulierten Videomitschnitten aufkommen.
Betrachten Sie die Ablehnung also weniger als Ablehnung gegenüber den technischen Möglichkeiten, sondern als mangelndes Vertrauen in einen anständigen Umgang mit dem Datenmaterial.
Gut zu wissen, dass ich Schuld habe, dass mein eigener Antrag abgelehnt wurde. Bei Gelegenheit informiere ich Sie übrigens gern über Urheber- und Persönlichkeitsrechte hinsichtlich der Verwendung von Bild- und Tondokumenten. Dann können Sie zwanglos erkennen, was von Ihren Thesen zu halten ist.