Vorrat
23. Februar 2010
Frank Rieger ist Sprecher des Chaos Computer Clubs und technischer Geschäftsführer einer Firma für Kommunikationssicherheit. Im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hat er ein Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung verfasst und jetzt in der FAZ dem geschätzten Leser ausführlich die Vorratsdatenspeicherung erklärt und ihre Konsequenzen aufgezeigt. Er fängt vor knapp 100 Jahren an, bevor er die aktuelle bedrohliche Dimension des staatlichen Kontrollwahns beispielhaft darlegt:
“Als im Ersten Weltkrieg immer mehr portable, benutzbare Funkgeräte an allen Fronten zum Einsatz kamen, wurde das Abhören des gegnerischen Funkverkehrs innerhalb kürzester Zeit üblich. Schnell folgte die Einführung und…”
Klicken Sie mal rein, auch und gerade wenn sie nicht “Anne Mustermann in einer schwierigen Lebensphase” sind.
Riegers Artikel erscheint zu einem spannenden Zeitpunkt: Am 2. März wird das Bundesverfassungsgericht nämlich seine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung verkünden. Einzelne richterliche Äußerungen in der mündlichen Verhandlung und meine jüngsten eigenen beruflichen Erfahrung mit einem bemerkenswerten konservativen Umschwung lassen mich skeptisch sein, ob das Gericht die demokratiefeindliche Vorratsdatenspeicherung tatsächlich generell untersagt, oder ob die Verfassungshüter den Anwendungsbereich lediglich einschränken. Zumindest in der mündlichen Anhörung am 15. Dezember überwogen allerdings die Stimmen, die für eine völlige Abschaffung der Datenspeicherung plädierten, so dass Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier meinte: ”Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt.” Hauptsache, er selbst macht da keine Ausnahme…
(Foto: Vorrat – © Rainer Sturm, pixelio.de)

Das Problem ist dabei aber, dass die breite Masse der Bevölkerung den eigentlichen Zweck dieser “Terrorpräventionsmassnahme” gar nicht erkennt. Auf dieses Thema angesprochen, folgt meist die Antwort:
“Ich habe doch nichts zu verbergen.”, niemand aber wird ihnen bereitwillig sein Jahreseinkommen verraten. Natürlich hat jeder etwas zu verbergen: seine Privatsphäre über deren Öffentlichmachung er selbst bestimmen möchte.
Die VDS ist doch nur ein weiterer Baustein beim derzeitigen Datensammelwahn staatlicher Stellen. Egal ob Elster, ELENA oder SWIFT – sie alle mögen auf den 1. Blick tatsächlich gut gemeint sein, stellen sich bei näherer Betrachtung aber als sehr gefährlich heraus. Und eines ist bei all diesen Datenbanken sicher, es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Daten verknüpft und missbraucht werden.
“Nur ein nicht erhobenes Datum, ist ein geschütztes Datum.” [der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP)] Dummerweise hört selbst in seiner eigenen Partei niemand auf ihn
Nachtrag:
Ein kleiner Teilerfolg, besser als nichts, aber noch lange kein Grund aufzuatmen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorratsdatenspeicherung-2-Update-943695.html
Einmal mehr zeigt sich, dass die Richter des BVerfG im Gegensatz zu den Internetausdruckern unser Regierung wenigstens nicht komplett beratungsresistent sind.