Kapitalanlage

26. Dezember 2009

Die Ratssitzung hat vor einigen Tagen beschlossen, die Abwassergebühren zu erhöhen. Fast alle Lingener Einwohner und Betriebe zahlen sie dafür, dass ihre Abwässer zur kommunalen Kläranlage in Reuschberge (Foto) transportiert und dort, so gut es geht, gereinigt werden. Wie hoch die Abwassergebühren sind, wird in einem reichlich komplizierten Verfahren -vorgeblich objektiv- berechnet; die Kosten der Abwassereinrichtung sind dabei nach “nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln und umzulegen” – so das dafür maßgebliche Niedersächsische Kommunalabgabengesetz, kurz NKAG.

Da ist es bisweilen schwer, den Überblick nicht zu verlieren. Die Schmutzwassergebühr wird also zum 1. Januar teurer – von 1,79 Euro/Kubikmeter auf 1,93 Euro/Kubikmeter. 14 Cent entsprechen knapp 8 %, wenn ich richtig gerechnet habe. Die Gebühr für die Einleitung der Oberflächenwassers in die separate Regenwasserkanalisation steigt gleichzeitig von 29 Cent auf 32 Cent, also um rund 10%.

Die erhöhte Gebühren gilt für ein Jahr. Der Kubikmeterpreis wird u.a. damit gerechtfertigt, dass ein Teil der Investitionen in die Anlagen, nämlich rund 20 Mio Euro, mit 5 % “kalkulatorisch” verzinst werden. Das ist ein Problem aus zwei Gründen. Einmal werden Zinsen für die Investitionen den Gebührenzahlern in Rechnung gestellt, die sie selbst bezahlt haben.

Außerdem sind 5 % Zinsen in den gegenwärtigen Niedrigzinszeiten eine beeindruckend gute Kapitalanlage.  Das ist zu hoch, wenn man bedenkt, dass eine Kommune seit Jahren nur einen geringeren Prozentsatz für neue Kredite bezahlen muss. Auch für Erspartes gibt es bei der Bank sei Jahren weniger als 5 Prozent. Angesichts der anhaltenden langen Niedrigzinsphase ist also  allerhöchstens ein Kalkulationszins von 4 Prozent akzeptabel.

Würde Lingen den Satz auf angemessene 4 Prozent senken, käme für die Bürger eine Ersparnis von 200.000,- Euro zusammen. Bei 5 Mio Kubikmeter Abwasser sind dies dann 4 Cent pro Kubikmeter. Trotz Bauchschmerzen habe ich letztlich der Gebührenerhöhung zugestimmt, aber in der Sitzung auf das Kapitalzins-Problem hingewiesen  und deutlich gemacht, das darüber bei der Neufestsetzung Ende 2010 grundsätzlich gesprochen werden muss. Ein weiteres Thema wird dann auch der Sonderpreis für die Abwässer einzelner Betriebe und vor allem aus Wietmarschen-Lohne sein, die aufgrund eines Sondervertrages zu Sonderkonditionen in Lingen geklärt werden.

Und ich fürchte auch, dass die schwarz-gelben Ideologen in Berlin das Ihre für eine neue Preiserhöhung (nicht nur) in Lingen tun. Dabei dürfte es um zusätzliche 13 bis 36 Cent/Kubikmeter gehen. Die neue Bundesregierung will sich nämlich als Preistreiber bei den kommunalen Abwasser- und Müllgebühren betätigen. Bisher müssen die Bürgerinnen und Bürger auf die kommunalen Müll- und Abwassergebühren keine Umsatzsteuer bezahlen. Nach den Plänen der neuen CDU/CSU/FDP-Koalition soll für diese Gebühren der Kommunen nunmehr eine Umsatzsteuerpflicht entstehen. Auch hierauf habe ich in der Ratssitzung hingewiesen, was prompt zu einem Wortbeitrag des Kollegen Jens Beeck führte, den man nur so verstehen konnte, dass es billiger werde, wenn die Umsatzsteuer  auf die Gebühren drauf geschlagen werde. Ich hingegen meine, dass die 7 % oder 19 % Umsatzsteuer natürlich zulasten der Verbraucher gehen; denn Unternehmen können bekanntlich von ihnen gezahlte Umsatzsteuern von der eigenen Umsatzsteuerlast abziehen,  Familien aber nicht. Ende 2010 wird es also eine flotte Gebührendiskussion geben, nehme ich an.

(Foto Kläranlage Lingen: © Stadtwerke Lingen)

5 Antworten zu “Kapitalanlage”

  1. Spielmanns sagte

    Alle Eigentümer im Gauerbach IV, 2. Bauabschnitt, haben NICHT die Möglichkeit, das Regenwasser versickern zu lassen; – mußten sich sogar schriftlich verpflichten, das Regenwasser abzuleiten. Allein in diesem Gebiet sind ca. 100-120 Grundstücke betroffen. – Es ist dringend zu prüfen, in welchen Stadt-/Ortsteilen das auch so geregelt ist. (Gebiet um den Pumpenkolk…u.a.) Es gibt viele Familien in Lingen, denen nicht nur das (Regen)-Wasser bis zum Hals steht. Eine Gleichbehandlung aller Bürger/Innen halte ich für zwingend notwendig.

  2. Robert Koop sagte

    Da werde ich nachfragen – versprochen.

  3. Ingrid P. sagte

    …das darf ja wohl nicht wahr sein, dass mansein Regenwasser dort nicht versickern lassen darf. Haben damals die Gremien geschlafen und solch einer Ungleichbehandlung zugestimmt?
    Ich kann nur hoffen, daß es dafür einen handfesten echten Grund gibt. Man doch das Regenwasser dort versickern lassen, wo es fällt (Grundwasserschutz). Nur in tiefer gelegenen, sehr nassen Gegenden kann ich einen Sinn in der Ableitung sehen. Ich bin gespannt auf die Begründung!

  4. Robert Koop sagte

    Ich habe eine erste Antwort erhalten

    “eine technische Regenwasserversickerung ist nicht in allen Stadtteilen flächendeckend möglich bzw. zulässig, weil Mindestabstände zum Grundwasser vorhanden sein müssen zum Schutz desselben: In der Bodenschicht oberhalb des Grundwassers können und werden Schadstoffe, die zwangsläufig von befestigten Flächen mit abgeleitet werden, entweder organisch abgebaut oder oberflächennah gebunden (gefiltert).
    Und dann gibt es halt im Stadtgebiet auch Böden mit hohem Lehm- und Tonanteil. Dort ist eine geordnete Versickerung technisch nicht möglich.
    Weitere Details folgen im “nächsten Jahr” bzw. kommende Woche …”

  5. Robert Koop sagte

    Heute traf diese ergänzende Antwort ein, die ich weiterreiche:

    Sehr geehrter Herr Koop,

    zu der Anfrage “Regenwasserkanalisation”, … teile ilch Ihnen ergänzend folgendes mit:

    Nach § 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Lingen sind die Grundstückseigentümer grundsätzlich verpflichtet, das Niederschlagswasser der befestigten Hof- und Dachflächen in die Regenwasserkanalisation zu leiten.

    Nach § 5 dieser Satzung kann vom Anschlusszwang hinsichtlich des Niederschlagswassers auf Antrag eine Ausnahme erteilt werden, wenn dies auf dem zu entwässernden Grundstück schadlos versickert bzw. verrieselt werden kann. Bis auf zwei Ausnahmen kann diesen Anträgen in aller Regel entsprochen werden.

    Eine Ausnahme bildet die Festlegung im Bebauungsplan. Aufgrund hoher Grundwasserstände ist in einigen Baugebieten (z. B. Gauerbach IV und Bramsche) die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser
    bereits durch eine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan untersagt worden.

    Die andere Ausnahme ergibt sich im Einzugsbereich von Wasserschutzgebieten. Aufgrund möglicher Schadstoffbelastungen darf hier nur das Niederschlagswasser der Dachflächen, nicht aber das der befestigetn Hof-
    flächen eingeleitet werden.

    Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit ausreichend beantwortet zu haben. …

    Mit freundlichem Gruß
    Bernd Teders
    Stadtentwässerung Lingen

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