Beteiligung II

13. November 2008

Früher habe ich schon auf das Problem hingewiesen, dass die  Beteiligung der RWE an den Lingener Stadtwerken mit sich bringt. Jetzt bestätigt mich ein Urteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in meiner Kritik. Der BGH hat dem Düsseldorfer Eon-Konzern eine 33 %ige-Minderheitsbeteiligung an den Stadtwerken Eschwege untersagt und hat damit – so heißt es zutreffend in den Medien z.B. hier- „den Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt gestärkt“. Die beiden Marktführer Eon und RWE haben in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Als Marktführer verfolgen Eon und RWE – so der BGH- die Strategie, an zahlreichen Stadtwerken und sonstigen Stromversorgern Minderheitsbeteiligungen zu erwerben, um ihre Absatzgebiete zu sichern. Zusammen halten sie nach BGH-Angaben schon jetzt Beteiligungen an mehr als 204 Unternehmen. „Zusätzliche Beteiligungen würden den Wettbewerb weiter einschränken“, entschied der BGH.
Die Stadtwerke Lingen zählen zu den 204. Die RWE sind mit 40 % an dem Unternehmen beteiligt. Spannend ist, ob die  Lingener Politik das BGH-Urteil zur Kenntnis nimmt, diskutiert und welche Konsequenzen gezogen werden.

9 Antworten zu “Beteiligung II”

  1. Axel Hingst sagte

    21.11.2008

    Stadtwerke Lingen GmbH, Energiepreise
    Gesellschafter, Mitgesellschafter RWE Westfalen-Weser-Ems AG (vorm. VWE Energie AG)

    Sehr geehrter Herr Koop,

    nicht die „Globalisierung“ ist die Ursache für die seit 2003 nachweisbar unverhältnismäßig gestiegenen Verbraucherpreise für Energie (Strom, Gas), sondern die „Verflechtung“ auf dem bundesdeutschen Energiemarkt.

    Lingener Tagepost vom 12.11.2008 – Kommentar „Große und kleine Politik – … weil die ‚kleine Politik’ in vielen Kommunen längst eng mit den Energieriesen verflochten ist – ausweislich Aufsichtsratsposten und gemeinsame Lustreisen …“

    [„Wer in Deutschland auf dem Energiesektor entflechten will, der muss mit der Entflechtung von Politik und Energiewirtschaft anfangen.“]
    z.B. Laurenz Meyer, Wolfgang Clement, Werner Müller, Rezzo Schlauch …,
    Mitarbeiter der Energiewirtschaft im Wirtschaftsministerium u.a. zur Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes 2005.

    Zur Erinnerung an den Beitrag vom 05.01.2008:
    Gesellschafter der Stadtwerke Lingen GmbH sind zu 60 % die Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH und zu 40 % die RWE Westfalen-Weser-Ems AG.

    Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1139 vom 25.06.1999 Unterrichtung durch die Bundesregierung.
    „Zur Abwendung einer Untersagung hat das Bundeskartellamt in einer Reihe von Fällen auch eine zeitlich befristete (Minderheits-)Beteiligung der Energieerzeuger an den Stadtwerken in Verbindung mit einer Befristung der Stromlieferverträge und der Betriebsführungsverträge akzeptiert
    (… VEW Energie AG / Stadtwerke Lingen und andere …). Dies beläßt den Stadtwerken ausreichende Entscheidungsfreiheit bei Abschluß künftiger Energielieferungsverträge. …

    Bundesgerichtshof zwei Entscheidungen vom 15.07.1997, WuW/E DE R 24.

    Das Bundeskartellamt hat ein Befristungsmodell entwickelt:
    Seite 122 – Das Bundeskartellamt hat auf die Marktentwicklung reagiert und besteht seit Anfang 1998 auf einer Verkürzung der Beteiligung des Vorlieferanten auf 12 Jahre bei einem höchstens 13 Jahre befristeten Bezugsvertrag. …“

    Vormerkung: 01.01.1999 + 12 Jahre / + 13 Jahre = 31.12.2010 / 31.12.2011

    Mit freundlichen Grüßen

    Axel Hingst

  2. Alfred Kues sagte

    Herr Hingst ihre Antwort sagt den Normaluser überhaupt nichts.
    Für mich als Verbraucher hier in Lingen zählt doch nur der Verbraucherpreis und solange eine Beteiligung der RWE mit 40% bei den Stadtwerken vorhanden ist, kann und wird sich der Preis nicht verbraucherfreundlich gestalten, denn die RWE wird einen Einkauf beim Mitbewerber niemals zustimmen.
    Ich persönlich habe schon am Anfang des Jahres den Vertrag über Strom und Gas bei den Lingener Stadtwerken gekündigt und beziehe meine Energien von anderen Anbietern, meine persönliche Ersparnis beträgt zwischen 80-120€. Ich hoffe es werden noch viele diesen Schritt machen, denn im Internet ist dies so einfach geworden. Vielleicht erreicht man zusätzlich durch diese Aktionen (Anbieterwechsel) ein umdenken in der Lingener Politik.

    Ironie:
    Lingener Stadtwerke liefern Strom und Gas, nur keiner braucht diesen Anbieter.

  3. Robert Koop sagte

    @ Axel Hingst
    nicht die „Globalisierung“ ist die Ursache für die seit 2003 nachweisbar unverhältnismäßig gestiegenen Verbraucherpreise für Energie (Strom, Gas), sondern die „Verflechtung“ auf dem bundesdeutschen Energiemarkt.
    Darüber lässt sich trefflich streiten – bloß, läge es nur an den Verflechtungen auf dem bundesdeutschen Energiemarkt, müsste es in anderen Ländern ja viel günstiger sein. Dort aber ist es doch ganz genauso. Dass die Oligopole in Deutschland ihren Teil zur „Preisgestaltung“ (welche ein Begriff!) beitragen, steht dabei natürlich außer Frage.
    @Alfred Kues
    Mich interessiert sehr, bei wem Sie Ihre Energie jetzt einkaufen? Irgendeine Preiskampftochter eines der großen vier deutschen Energieversorger etwa?

  4. Alfred Kues sagte

    Ich hatte erst einen Amerikanischen Anbieter gehabt, welcher sich in Schleswig- Holstein eingekauft hatte, dieser wurde binnen eines Jahres vom Markt gedrängt.

    Habe mich dann mit Preisvergleichen im Internet auseinander gesetzt und bin halt bei einer Tochter der Großen gelandet, dies ging schnell und einfach, die Ersparnis nannte ich ja schon.

    Warum die Töchter günstiger sind als die Mutter, das wissen wahrscheinlich nur die Konzernbosse selber.

    Persönlich würde mich einmal interessieren wie viele Kunden (Privathaushalte und Firmen) die Lingener Stadtwerke schon verloren hat.

    Bekannt sind mir einige, bei Strom, auch Firmen.

    Eine Antwort werde ich bestimmt nicht bekommen, denn kein Unternehmen listet öffentlich seine Kundenverluste auf, das Ergebnis kommt erst später, im Extremfall, wenn ein Insolvenzantrag gestellt wird.

  5. Dr. Heribert Lange sagte

    To: kundenservice@stadtwerke-lingen.de
    Sent: Tuesday, November 25, 2008 2:23 PM
    Subject: STROM-Tariferhöhung (Kunden-Nummer XXXXX)

    To whom it may concern,
    im Wirtschaftsteil der heutigen LT (Seite 15) ist zu lesen, daß RWE seine Strompreise um 6,8 % erhöhen wird. Ihre eigene, mit Schreiben vom 10.11.08 angekündigte Preiserhöhung liegt, bezogen auf meinen Tarif und Verbrauch, lediglich bei 5,5 %, geht aber von einem aktuellen Strompreis von 19,4 Ct/kwh (incl. MWSt, monatliche Grundgebühr, Treubonus und Verbrauchsmenge) aus.
    Der Erlös, den hingegen RWE erzielt hat, wird in der o.g. Presse-Nachricht mit 16,1 ct/kwh angegeben, woraus ich nur schließen kann, daß Sie sich (mindestens) schon im abgelaufenen Verbrauchsjahr recht gut bedient haben.
    Mir wäre das verständlich, wenn die Stadtwerke Lingen dieselben Geschäftsziele hätten und verfolgen müssten wie die großen Stromkonzerne. Indessen gibt es bei Ihnen, ganz egal ob geschrieben oder ungeschrieben, auch noch den Aspekt der Gemeinnützigkeit – oder nicht? Und wenn ja, dann stellt sich am Ende doch die Frage, wer sich bei dem Geschäft, das Sie so betreiben, denn bitteschön eine goldene Nase verdient?
    ICH habe deshalb soeben den Stromanbieter gewechselt und werde 2009 einen Strompreis von 17,994 ct pro kwh haben. Kündigung und Ankündigung des Wechsels sind Ihnen m.W. inzwischen von TRIANEL mitgeteilt worden.
    Mit freundlichem Gruß!
    Dr. Heribert Lange.

  6. Axel Hingst sagte

    @Alfred Kues,
    Gesetzliche Normen werden immer von den Mächtigen auch für „Normaluser“ gemacht. Dabei schützt Unkenntnis nicht vor Nachteilen. Recht bedeutet aber nicht auch immer Gerechtigkeit.
    Der „Normaluser oder Otto-Normal-Verbraucher“ wird mit Halb- und Unwahrheiten manipuliert. Durch das Internet besteht aber inzwischen eine bessere Möglichkeit zur Information als z.B. über eine „interessengelenkte Presse“. Mit Hilfe von Herrn Dr. Schäuble wird auch über das Internet „nachgedacht“.

    Dass die RWE mit 40% Minderheitsgesellschafterin ist, darf die Stadtwerke Lingen GmbH nicht daran hindern – auch aus einer vertraglichen Nebenpflicht zu ihren Kunden – von ihren Lieferanten der Energie die bestmöglichen Konditionen auszuhandeln.
    Diese Verpflichtung sieht auch aktuell der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 211/2008 zum Urteil vom 19.11.2008. – VIII ZR 138/07.

    Die RWE müsste als Mitgesellschafter, Erzeuger und Lieferant von Strom auf dem kurzen Lieferweg doch besonders preiswert sein. Die Erdgas Münster als Transporteur und Lieferant von Gas erhält das Gas überwiegend auch auf kurzen Wegen aus inländischen Vorkommen (siehe Web-Seite Erdgas Münster GmbH). Es ist nicht ersichtlich, dass Erdgas Münster auch Lieferant nach China und Indien ist. Die Begründung, dass die Ölpreisbindung langfristig vor einem Preisdiktat der produzierenden Länder schützt, ist absurd. Ob die Stadtwerke Lingen GmbH eine Ausschreibung zum Auslauf des Bezugsvertrages Ende September 2007 vorgenommen hat, ist nicht ersichtlich.

    Strom und Gas sind Güter der Daseinsvorsorge.
    Die gesetzliche Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gilt auf allen Handelsstufen, also auch für die Lieferanten der Stadtwerke.
    „§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
    § 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“
    „Möglichst preisgünstig“ heißt, so preisgünstig wie überhaupt nur möglich!

    Sie sind bzw. waren doch Kunde der Stadtwerke Lingen GmbH und sind sicher noch Bürger der Stadt Lingen (Ems). Die Bürger der Stadt Lingen (Ems) haben – soweit sie auch Kunden der Stadtwerke Lingen GmbH sind – einen Anspruch auf angemessene Energiepreisen für Strom und Gas (ebenso für Wasser). Angemessen heißt, dass darin auch ein angemessener Gewinn für die Stadtwerke Lingen GmbH enthalten ist. Über die Verwendung des Gewinns entscheiden die Gesellschafter. Für den Mehrheitsgesellschafter Stadt Lingen (Ems) letztlich der Stadtrat. Ein angemessener Gewinn kann auch für defizitäre kommunale Einrichtungen verwendet werden.

    Die Stadtwerke Lingen GmbH ist im Mehrheitsbesitz der Stadt Lingen (Ems) und damit ein kommunales Unternehmen.
    Einblick gewährt auch der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lingen GmbH:
    „… § 8 Vorsitz, Einberufung und Beschlußfassung des Aufsichtsrates
    (6) Der Aufsichtsrat fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit sich nicht aus dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt. Die von der Stadt Lingen (Ems) entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind an die Weisungen des Rates der Stadt gebunden…
    § 9 Aufgaben des Aufsichtsrates
    (1) Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung.
    (2) Geschäftsführung bedarf in folgenden Angelegenheiten der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates:
    a) Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise und allgemeinen Versorgungsbedingungen;
    b) Abschluß, Änderung und Aufhebung von Bezugsverträgen; …“

    Der Aufsichtsrat ist auch zur Überwachung der Geschäftführung bestellt. Von den fünfzehn Mitgliedern werden neun Mitglieder vom Rat der Stadt Lingen benannt. Der Aufsichtsrat ist an die Weisungen des Stadtrates gebunden, daher müsste zunächst mal der Stadtrat die notwendigen Kenntnisse haben, um überhaupt Weisungen erteilen zu können!
    Damit wäre der Aufsichtsrat sozusagen der „verlängerte Arm“ des Stadtrates zur Wahrung der Interessen der Bürger der Stadt durch die Kontrolle der Geschäftsführung der Stadtwerke.

    Eine noch höhere Ersparnis ist auch als Kunde der Stadtwerke Lingen GmbH möglich, wenn nur gerechtfertigte angemessene Energiepreise gezahlt werden.
    Unter diesen Voraussetzungen dürfte kein Interesse an einem geschwächten kommunalen Unternehmen durch Abwanderung von Kunden entstehen.

    Axel Hingst

  7. Axel Hingst sagte

    @Robert Koop
    Solange die „verflochtene Politik“ die vier Oligopolgebiete (da wird auch schon mal von den vier „Besatzungszonen“ gesprochen) zulässt, drehen wir uns im Kreis…
    Was von der Politik zu erwarten ist, steht im „Bericht der Bundesregierung zur Öl- und Gasmarktstrategie“ [Nov. 2008], der über die Web-Seite des Bundeswirtschaftsministeriums einsehbar ist:
    „… Seite 17 …Die Gaspreise sind in den letzten Jahren u. a. aufgrund der Bindung an den Ölpreis weltweit stark gestiegen. Für Haushalts- und Kleinverbrauchskunden liegen die Preise in Deutschland im europäischen Vergleich im oberen Bereich, für Industriekunden im Mittelfeld. … Seite 19 … Die langfristigen internationalen Importverträge mit der darin festgelegten Kopplung des Gaspreises an die Konkurrenzenergie Öl, die in den letzten Jahren zu Preissteigerungen geführt hat, liegen allerdings im Interesse Deutschlands. … Seite 29 … Die privaten Haushalte haben im Zuge eines Ölpreisanstiegs Realeinkommensverluste hinzunehmen, … Seite 61 …Auch sozialpolitische Ziele stellen keine Begründung für einen generellen staatlichen Eingriff in die Energiepreisbildung dar. … Seite 82 … Bei Vorliegen marktbeherrschender Stellungen unterliegen die Unternehmen einer kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Im Vordergrund stehen dabei angemessene Preise für all haushalte. Darüber hinaus gibt es in Deutschland ein funktionierendes allgemeines Sozialrecht …Seite 82 … Die Bundesregierung hat ein Maßnahmepaket zur Intensivierung des Wettbewerbs bei Strom und Gas umgesetzt, das einen wesentlichen Beitrag zur Dämpfung der Strom- und Gaspreise leisten soll …Seite 84 … Lieferantenwechsel weiter verbessert … Haushaltskunden im Strombereich … Ende 2007 etwa 9 % … Im Gasbereich haben sich die Wechselraten bisher noch nicht entsprechend entwickelt …“

    Zitat: Robert Koop „ …müsste es in anderen Ländern ja viel günstiger sein. Dort aber ist es doch ganz genauso. …
    Wie es in vergleichbaren anderen Ländern in Europa bestellt ist, kann objektiv festgestellt werden. Die Verlautbarungen der Energiewirtschaft sind interessengeleitet.

    Statistisches Bundesamt „DESTATIS
    Preise – Daten zur Energiepreisentwicklung – Lange Reihen von Januar 2000 bis September 2008:

    Tabelle 5.4.2. Erdgas – Abgabe an private Haushalte, Jahresverbrauch 20 Gigajoule bis unter 200 Gigajoule (GJ), Cent/kWh, einschließlich Steuern
    (1 GJ = 278 kWh)
    2. HJ 2007 – Deutschland 6,13; Frankreich 5,14; Italien 6,17; Niederlande 6,88; Österreich 6,10; Spanien 5,81; Vereinigtes Königreich/GB 3,56 …;
    1. HJ 1008 – Deutschland -; Frankreich 5,20; Italien -; Niederlande 6,97; Österreich -; Spanien 5,75; Vereinigtes Königreich/GB 3,95 …“

    (Das Vereinigte Königreich/GB hat keine Ölpreisbindung.)

    „Tabelle 5.10.2. Elektrischer Strom – Abgabe an private Haushalte, Jahresverbrauch 2.500 kWh bis unter 5.000 kWh, Euro/kWh, einschließlich Steuern
    2. HJ 2007 – Deutschland 0,2105; Frankreich 0,1213; Italien 0,2377; Niederlande 0,1720; Österreich 0,1740; Spanien 0,1400; Vereinigtes Königreich/GB 0,1481 …;
    1. HJ 1008 – Deutschland 0,2148; Frankreich 0,1213; Italien -; Niederlande 0,1730; Österreich 0,1779; Spanien -; Vereinigtes Königreich/GB 0,1458 …“

    Axel Hingst

  8. Alfred Kues sagte

    @Axel Hingst

    Sie schreiben dies:

    Der Einkauf von Energien der Lingener Stadtwerke sollte:

    >>„Möglichst preisgünstig“ heißt, so preisgünstig wie überhaupt nur möglich!<> Angemessen heißt, dass darin auch ein angemessener Gewinn für die Stadtwerke Lingen GmbH enthalten ist.<<

    Fazit für mich, als Otto-Normal-Verbraucher:

    Die Stadtwerke Lingen haben eine schlechte Einkaufspolitik bzw. ist der Gewinn nicht angemessen, also zu hoch.

    Dies sind doch die besten Voraussetzungen um ein kommunales Unternehmen, wie die Lingener Stadtwerke zu verlassen und sich einen besseren und kostengünstigeren Versorger zu suchen.

    Leichter kann Otto-Normal-Verbraucher kein Geld sparen.

  9. Axel Hingst sagte

    Nachtrag zu den beiden Beiträgen, die wegen der Länge gekürzt wurden:

    Zu@Alfred Kues
    Nach: [Diese Verpflichtung sieht auch aktuell der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 211/2008 zum
    Urteil vom 19.11.2008 – VIII ZR 138/07:]

    (Zitat:) „… Ferner kann für die Unbilligkeit einer Tariferhöhung von Bedeutung sein, ob der Versorger im Verhältnis zu seinem Vorlieferanten Preisanpassungsklauseln und Preissteigerungen akzeptiert hat, die er – auch unter Berücksichtigung des ihm zuzubilligenden unternehmerischen Entscheidungsspielraums – ohne die Möglichkeit einer Weitergabe durch Tariferhöhung aus betriebswirtschaftlichen Gründen vermieden hätte. …“

    Zu@Robert Koop
    Nach: [Solange die „verflochtene Politik“ die vier Oligopolgebiete (da wird auch schon mal von den vier „Besatzungszonen“ gesprochen) zulässt, drehen wir uns im Kreis.]

    LT vom 04.10.2008: (Zitat:) „Aus für ‚Mein Cent’ – E.ON streicht günstigen Gastarif“.
    Die Unglaubwürdigkeit der so genannten „Ölpreisbindung“ ist jetzt offenkundig geworden, daher drehen die Energieversorger nun an der „Strompreisschraube“.

    Zur kostenlosen Statistik „DESTATIS – Preis – Daten zur Energiepreisentwicklung“ auch über:
    >www-ec.destatis.de
    >Thematische Suche >Einkommen und Verbrauch
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    oder
    >Schnellsuche >5619001081105 >Details >weiter

    Axel Hingst

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