Beteiligung I
26. Dezember 2007
Dass die kommunalen Stadtwerke für unsere Stadt eine besondere Bedeutung haben, hat zuletzt in der Woche vor Weihnachten der Ratskollege Jens Beeck (FDP) in der Debatte um den städtischen Haushalt 2008 unterstrichen. Dann las ich diesen Artikel in der Frankfurter Rundschau. Der dort zitierte Hermann Scheer (SPD, MdB), Träger des alternativen Nobelpreises, hat Recht: Viel zu oft vertrauen wir ungeprüft den Online-Börsen, Tipps und Vergleichen im Internet und hinterfragen nicht das, was uns vermeintlich objektiv angeboten wird.
Nach den gängigen Online-Preisvergleichen sind die Stadtwerke Lingen nicht die preisgünstigsten Anbieter für Strom und Gas in Lingen. Das sind nämlich vor allem Firmen, die zu den Großkonzernen zählen. Aber wird es den Lingener Verbrauchern wirklich besser gehen, wenn sie zu den Tochtergesellschaften der großen Konzernen wechseln, die mit ihren Billiganbietern immer mehr Marktanteile und damit Macht anhäufen wollen?
Sympathisch ist mir die Position von Bernhard Heitzer, Präsident des Bundeskartellamts. Er sieht in der Beteiligung der großen Versorger an Stadtwerken ein Bollwerk gegen mehr Wettbewerb und niedrigere Preise.
Daher fordert Präsident Heitzer eine Trennung der Konzerne von den lokalen Energieversorgern durch einen Zwangsverkauf ihrer Beteiligungen an den Stadtwerken. Der verlangte Zwangsverkauf ist ein harter Schnitt für die Konzerne. Die vier großen Versorger Eon, RWE, ENBW und Vattenfall sind nämlich an etwa der Hälfte aller deutschen Stadtwerke und Regionalversorger mit wenigstens 10 Prozent beteiligt und verdienen prächtig an diesen Anteilen. Sie sichern ihnen einen unmittelbaren Zugang zu den Kunden, die Kontrolle über das Endverteilernetz und direkten Einfluss auf die Preisbildung auf den regionalen Märkten. Auch in Lingen waren früher die VEW und sind jetzt, nachdem sie die VEW übernommen haben, die RWE AG durch eine ihrer Töchter mit 40 % an den Stadtwerken beteiligt. Gleichzeitig macht der Konzern mit seiner Billiganbieter-Tochter Eprimo den Stadtwerken Konkurrenz. Auch diese Doppelrolle der Energiekonzerne ist ein Problem.
Bedenken gegen die Pläne von Heitzer kommen seltsamerweise aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die Interessen der Stadtwerke gebündelt sind. „Ein Zwangsverkauf ist ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte“, sagte eine Sprecherin. Der Wettbewerb werde zudem durch Engpässe bei der Stromerzeugung behindert, nicht durch den Vertrieb. Sie warnte vor Übernahmen von Stadtwerken durch ausländische Investoren.Auch die RWE wehren sich gegen die Pläne der Wettbewerbshüter. Aus ihrer Sicht biete das geltende Kartellrecht bereits hinreichende Instrumente zum Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs.
Die gesetzliche Grundlage für die Unabhängigkeit der Stadtwerke von den Großkonzernen könnte bei der nächsten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschaffen werden. Dies wird aber frühestens nach der nächsten Bundestagswahl ab 2010 geschehen. Ziemlich spät – oder?
Mein Beitrag endete mit “… Ziemlich spät – oder ?” Dazu diese aktuelle Information von SPIEGEL-online:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,525358,00.html
05.01.2008
Stadtwerke Lingen GmbH, Energiepreise
Gesellschafter, Mitgesellschafter RWE Westfalen-Weser-Ems AG (vorm. VWE Energie AG)
Sehr geehrter Herr Koop,
spät ist nicht immer zu spät.
Die Politik ist anscheinend aufgewacht, denn die Energiekonzerne sind so ziemlich „von der Rolle“.
Die von den Wählern beauftragten Politiker haben schließlich auch eine ordnungspolitische Aufgabe.
Nun darf das Bundkartellamt – am „Gängelband“ des Bundeswirtschaftsministeriums – endlich hier seine Aufgabe wahrnehmen, nachdem bisher hauptsächlich die EU-Kommission Druck auf die Energiekonzerne und damit auf die Bundespolitik gemacht hat.
In der ARD-Sendung „Plusminus“ vom 30.01.2007 wurde nachgewiesen, dass die Gaspreise von rein städtischen Unternehmen im Durchschnitt immer günstiger sind als Gasversorger mit Konzernbeteiligung. Dies gilt für einen bundesweiten Vergleich ebenso wie für alle Vergleiche auf Länderebene.
Wenn Konzerne beteiligt sind wird es teurer, gilt auch für die Strompreise.
Die Stadtwerke haben unter Anleitung der Energiekonzerne und zusammen mit ihnen bisher prächtig verdient, zu Lasten von „Otto-Normal-Verbraucher“.
Das ist „eingeübtes Fehlverhalten“ und deshalb hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auch Bedenken gegen die Pläne des Bundeskartellamtes.
Die gesetzliche Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2005) wird so recht nicht beachtet – außer im Sondergutachten „Strom und Gas 2007“der Monopolkommission. Die Monopolkommission spricht von „Vermachtete Marktstruktur… sieht in der bloßen Weitergabe von Kosten eines Quasi-Monopolisten eine große Gefahr, da diese Kosten in der Regel überhöht sind…” Das EnWG gilt auf allen Handelsstufen, also auch für die Lieferanten der Stadtwerke.
„§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
§ 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“
„Möglichst preisgünstig“ heißt, so preisgünstig wie überhaupt nur möglich!
Daraus erwächst der Stadtwerke Lingen GmbH eine vertragliche Nebenpflicht gegenüber ihren Kunden, da sie als kommunales Unternehmen einen öffentlichen Zweck erfüllt und eine preisgünstige Versorgung garantieren muss. Die Stadtwerke Lingen gehören zu 60 Prozent der Stadt Lingen (Ems) und ihren Bürgern. Diese haben auch einen Anspruch auf Transparenz und Wahrhaftigkeit.
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lingen GmbH: § 7 (6) „…Die von der Stadt Lingen (Ems) entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind an die Weisungen des Rates der Stadt gebunden… § 9 (1) Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung… § 9 (2) …Geschäftsführung bedarf …der Zustimmung des Aufsichtsrates: a) Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise …“
Stromtarifvergleich: http://www.mw.niedersachsen.de >Aktuelles >Presseinformation
20.12.2007 Landeskartellbehörde veröffentlicht Abfrage der Strompreise.
Gastarifvergleich: http://www.bundeskartellamt.de >Bundesweiter Gaspreisvergleich vom 15.10.2007
Mit freundlichen Grüßen
Axel Hingst
Nußbaumweg 8
49808 Lingen (Ems)
05.01.2008
Stadtwerke Lingen GmbH, Energiepreise
Gesellschafter, Mitgesellschafter RWE Westfalen-Weser-Ems AG (vorm. VWE Energie AG)
Sehr geehrter Herr Koop,
spät ist nicht immer zu spät.
Die nachstehenden Ausführungen kennen Sie ja aus Ihrer notariellen Tätigkeit für die Stadtwerke Lingen GmbH. Aber es gibt womöglich andere interessierte Kunden der Stadtwerke Lingen.
Die Stadtwerke Lingen GmbH (vormals Stadtwerke Lingen / Städtische Gas- und Wasserwerke) wurde durch Beschluss vom 18.12.1998 von den Gesellschaftern Stadt Lingen (Ems) und der Firma VEW Energie AG gegründet.
Die wesentliche Kapitalausstattung erfolgte durch Umwandlung des Versorgungsbereiches des Eigenbetriebes Stadtwerke Lingen der Stadt Lingen (Ems) (2.370 TDM) sowie durch die Sacheinlage der VEW Energie AG (1.580 TDM).
Die Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgte unter der neuen Firma ab 01.01.1999.
Am 01.01.2001 ist die Firma Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH durch Umwandlung des Eigenbetriebes Wirtschaftsbetriebe der Lingen der Stadt Lingen (Ems) entstanden. Alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Lingen (Ems).
Mit Wirkung ab 01.01.2001 hat die Stadtwerke Lingen GmbH mit dem Hauptgesellschafter Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen und bildet damit als Tochterunternehmen (zusammen mit weiteren städtischen GmbH-Gesellschaften) mit der Wirtschaftsbetriebe GmbH einen Konzern.
Gesellschafter der Stadtwerke Lingen GmbH sind zu 60 % die Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH und zu 40 % die RWE Westfalen-Weser-Ems AG.
Die städtischen Gesellschaften sind beim zuständigen Handelsregister wie folgt eingetragen:
Stadtwerke Lingen GmbH, Amtsgericht Osnabrück – Registergericht – HRB 100586 (vormals Lingen HRB 3172),
Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH, Amtsgericht Osnabrück – Registergericht – HRB 100756 (vormals Lingen 3369).
Es besteht Einsichtsrecht für jeden Bürger ohne Begründung.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode, Drucksache 14/1139 vom 25.06.1999 Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1997/98 …
Seite 19 – „… Marktöffnende Zusagen haben sich vor allem bei den im Rahmen der Liberalisierung des Energiesektors zu prüfenden Zusammenschlüssen als sinnvoll erwiesen. Hier hat das Bundeskartellamt im Berichtszeitraum die meisten Zusagen entgegengenommen. Dies war unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit geboten …
Zusagen zur Einflußbegrenzung sind insbesondere in Fällen vereinbart worden, in denen sich Unternehmen, die als Vorlieferanten tätig sind, an Stadtwerken, das heißt ihren Abnehmern, beteiligen. Die durch das Eigentum an den Leitungen, durch Demarkationsvereinbarungen und Bezugsverpflichtungen in der Regel begründete marktbeherrschende Stellung der Energieerzeuger wäre durch eine uneingeschränkte Beteiligung an den Stadtwerken abgesichert worden.
Zur Abwendung einer Untersagung hat das Bundeskartellamt in einer Reihe von Fällen auch eine zeitlich befristete (Minderheits-)Beteiligung der Energieerzeuger an den Stadtwerken in Verbindung mit einer Befristung der Stromlieferverträge und der Betriebsführungsverträge akzeptiert
(… VEW Energie AG / Stadtwerke Lingen und andere …). Dies beläßt den Stadtwerken ausreichende Entscheidungsfreiheit bei Abschluß künftiger Energielieferungsverträge. …
[Bundesgerichtshof zwei Entscheidungen vom 15.07.1997, WuW/E DE R 24:]
Seite 121 – … die erworbenen Minderheitsbeteiligungen den Vorlieferanten … den bisherigen Stromabsatz langfristig für das eigene Unternehmen zu sichern … bei der Auswahl des künftigen Lieferanten … über von ihm in den Aufsichtsrat entsandte Vertreter nachdrücklich auf die Vorzüge seines eigenen Angebotes hinzuweisen. Außerdem … aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter damit rechnen, dass ihnen ein Teil eines gewährten Preisnachlasses als Gewinn wieder zufließe. Dieses verschaffe .. im Preiswettbewerb … mit anderen Anbietern einen Vorteil. …
[Das Bundeskartellamt hat ein Befristungsmodell entwickelt:]
Seite 122 – Das Bundeskartellamt hat auf die Marktentwicklung reagiert und besteht seit Anfang 1998 auf einer Verkürzung der Beteiligung des Vorlieferanten auf 12 Jahre bei einem höchstens 13 Jahre befristeten Bezugsvertrag. …“
Vormerkung: 01.01.1999 + 12 Jahre / + 13 Jahre = 31.12.2010 / 31.12.2011
Mit freundlichen Grüßen
Axel Hingst
Nußbaumweg 8
49808 Lingen (Ems)
[...] Früher habe ich schon auf das Problem hingewiesen, dass die Beteiligung der RWE an den Lingener [...]