Gaspreis XI

3. Juli 2007

Heute habe ich dies in der “Lingener Tagespost” gelesen:

 
 “SPD steht auf der Seite der Verbraucher”   
Lingen. Die verschärfte Diskussion zwischen den klagenden Gaskunden und den Stadtwerken beobachtet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Lingen mit Sorge. “Mit der von den Geschäftsführern ausgesprochenen Herausforderung ,Ausstehende Zahlungen werden eingefordert’ kommen wir nicht weiter”, so die SPD-Fraktion.”Die SPD-Stadtratsfraktion steht eindeutig auf der Seite der Verbraucher”, hob SPD-Stadtratsmitglied Peter Supritz hervor. Nach Auffassung der Fraktion müssen die Stadtwerke mit fairen und niedrigen Preisen und gutem Service auf dem Wärmemarkt der Stadt Lingen glänzen und das Wohlwollen der Bürgerinnen und Bürger gewinnen und behalten.Die in der jüngsten Zeit erfolgten obergerichtlichen Urteile seien Einzelfallentscheidungen, die nicht auf die anhängenden Rechtsstreitigkeiten der Stadtwerke übertragbar seien. Die Lingener SPD forderte die Geschäftsführung der Stadtwerke auf, anstelle von “starken Worten” Initiativen zu ergreifen, um wieder vertrauensvoll mit den “zu Recht fragenden Gaskunden” ins Gespräch zu kommen. Die Gaskunden, die alle angesehene Bürgerinnen und Bürger der Stadt seien, wollen entsprechend ihrem Recht nur wissen, wie sich der Gaspreis zusammensetze und wie die Gaspreiserhöhungen in den letzten Jahren zustande gekommen seien.“Die gerichtliche Auseinandersetzung der Stadtwerke mit den Kunden schadet langfristig dem Ansehen des städtischen Betriebes”, meinte Supritz. Die SPD-Fraktion will verhindern, dass den Stadtwerken die Kunden in “Scharen weglaufen”. Daher fordert die SPD-Fraktion die Stadtwerke zum Umdenken auf. Die von den Gaskunden aufgeworfenen Fragen müssten erschöpfend beantwortet werden.”Wir sind sicher, dass sich dann alle Lingener Bürgerinnen und Bürger wieder als Kunden fühlen und die Vorteile zu schätzen wissen, bei ihren Stadtwerken nicht als Nummer, sondern als Kunde behandelt zu werden.”
 
 
Was wollen uns die Sozialdemokraten mit ihrer Erklärung sagen, hab ich mich gefragt? Denn bekanntlich hat vor drei Wochen der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, was Energiekunden bei einseitigen Preiserhöhungen ihres Lieferanten an Informationen verlangen können. Sie können insbesondere nicht verlangen, dass Energieversorger ihnen ihre komplette Preiskalkulaion offenlegen. Das hatte das Amtsgericht Lingen noch anders gesehen.   Damit ist die Sache auch in Lingen rechtlich klar, denn die Stadtwerke Lingen hatten die Kunden darüber informiert, wie sich die Preissteigerungen zusammensetzen. Sie hatten in dem Prozess vor dem Amtsgericht sogar eine Expertise ihrer Wirtschaftsprüfer vorgelegt. Wie muss man daher den Satz verstehen, wonach die “gerichtliche Auseinandersetzung der Stadtwerke mit den Kunden … langfristig dem Ansehen des städtischen Betriebes (schadet )”? Schadet es den Stadtwerken, die offene Schuld bei denen einzufordern, die letztlich zu Unrecht nicht den vollen Gaspreis gezahlt haben? Sollen die Stadtwerke auf die Rückstände verzichten? Oder was bedeutet die Forderung nach einem Umdenken? Was ist in Zukunft mit den Nichtzahlern ? Sollen sie weiterhin und dauerhaft weniger zahlen?  Es soll ja sogar Kunden geben, die gar nichts zahlen, weil sie erst die Offenlegung aller Kalkulationen wollen; heizen die also auf alle Zeiten kostenlos oder billiger als wir anderen? Die übergroße Mehrheit der Lingener hat -wenn auch zähneknirschend – die Erklärungen ihrer Stadtwerke akzeptiert, nur die Erhöhung der Gaseinkaufspreise weiterzugeben. Sollen sie jetzt etwa die Dummen sein und folglich die Nichtzahler letztlich sogar mitfinanzieren? Mein Fazit: Eine schöne Verpackung macht noch kein schönes Geschenk. Salbungsvolle Worte wie die in der Presseerklärung der SPD bringen keine notwendige Klarheit. Schade.

2 Antworten zu “Gaspreis XI”

  1. Axel und Erika Hingst sagte

    19.07.2007

    Stadtwerke Lingen GmbH, Grundversorgung, Gastarif, Einwand gem. § 315 BGB
    BGH Urteil vom 13.06.2007 – VIII ZR 36/06
    Lingener Tagespost vom 03.07.2007 „SPD steht auf der Seite der Verbraucher“

    Sehr geehrter Herr Koop,

    die Haushaltskunden der Stadtwerke Lingen GmbH in der Gas-Grundversorgung sind Tarifkunden.
    Bei Tarifkunden wird der Gastarif (Grund- und Verbrauchspreis) von der Stadtwerke Lingen GmbH einseitig durch Bekanntmachung festgestellt (einseitige Leistungsbestimmung).
    Für Tarifkunden hat der BGH bestätigt, dass sie die Zahlung von unbillig überhöhten Gaspreisen solange mit dem Einwand gem. Paragraf 315 BGB verweigern können, bis der Versorger gerichtsfest deren Angemessenheit nachgewiesen hat.
    Wie Sie wissen könnten, behandelt dieses Urteil nur eine beanstandete Preiserhöhung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Zudem hat der Kläger (Verbraucher) den Beweisvortrag des Versorgers zu den gestiegenen Bezugskosten nicht substantiiert bestritten, so dass der Vortrag des Versorgers als wahr unterstellt wurde. Eine Beweisaufnahme fand nicht statt. Daraus folgt dieses Urteil.
    Der BGH hat durch dieses Urteil die Forderung der Stadtwerke Lingen nicht bestätigt, weil der BGH über eine Rechtsfrage zu entscheiden hatte. Die Angemessenheit der Gaspreise ist eine Tatsachenfrage, die zunächst am Amtsgericht Lingen oder am Landgericht Osnabrück zu entscheiden ist. Nicht der BGH, sondern die Stadtwerke Lingen müssen dafür sorgen, „dass es nun bei der Kalkulation um den Gaspreis zu mehr Klarheit kommt“.

    Es ist für die Energieverbraucher in Lingen zunächst einmal eine eindeutige Erklärung, dass die derzeitige SPD-Stadtratsfraktion „auf der Seite der Verbraucher steht“, Ob die vorherige SPD-Stadtratsfraktion unter Ihrer „Anleitung“ eine derartige Position hatte, können sie besser beurteilen. Zumindest haben Sie mir einen derartigen Eindruck vermittelt. – Also lassen wir das mal dahingestellt.

    Eindeutig „auf Seiten der Verbraucher“ steht aber das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2005).
    „§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
    § 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“
    Die Stadtwerke Lingen brauchen also nur das Gesetz befolgen. So einfach wäre das.
    Bei Preissteigerungen des Gas-Verbrauchspreises mehrfach im zweistelligen Bereich (01.01.2005 + 13,7%, 01.10.2005 + 15,9%, 01.01.2006 + 13,8%, 01.10.2006 + 10,9%), seit 01.01.2000 insgesamt in Höhe von 92,8% (Verbrauch 33.540 kWh/Jahr), kann der Verbraucher doch begründet nachfragen, ob eine Berechtigung zu einer derartigen Preisgestaltung besteht.
    Den Nachweis der Berechtigung hat die Stadtwerke Lingen GmbH bisher nicht geliefert.

    Wie schon in Ihrer Stellungsnahme zum Strompreis-Urteil des BGH vom 28.03.2007, sprechen Sie auch in Bezug auf dieses Gaspreis-Urteil des BGH von einer „Klarheit“, die aber das Urteil so allgemein gar nicht hergibt. Da ist wohl „der Wunsch der Vater des Gedankens“.
    Wie Sie wissen könnten, hat eine so genannte „Expertise“ dem Amtsgericht Lingen nicht ausgereicht (s. Urteil vom 13.11.2006).
    Die „übergroße zähneknirschende Mehrheit der Lingener“ ist für Sie der Maßstab, ob die enormen Preiserhöhungen der Stadtwerke Lingen rechtlich zulässig sind. „Wo alle gleich denken, denkt keiner richtig“. Ob diejenigen, die ihre Rechte – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrnehmen, zu den Dummen gehören, ist Ihre Beurteilung.
    Bei Gewinnmargen der Stadtwerke Lingen im zweistelligen Bereich aus der Versorgung mit Gas, Strom und Wasser ist die Sorge unbegründet, dass „die Dummen die Nichtzahler“ mitfinanzieren.
    Was ist , wenn ein Gericht auch weiterhin feststellt, dass die Preiserhöhungen der Stadtwerke Lingen unbillig sind?!

    Mit freundlichen Grüßen
    Axel Hingst
    Nußbaumweg 8
    49808 Lingen (Ems)

  2. pirat! sagte

    Ich habe Zweifel, ob es richtig ist, sich hinter Gerichtsentscheidungen zu verstecken. Die Stadtwerke sollten in ihrem eigenen Interesse darlegen, warum die Preise so hoch sind, wie sie nun einmal sind. Wenn die Preise nicht vernünftig erklärt werden, sondern Geheimniskrämerei betrieben wird, dann werden die Kunden mißtrauisch und wechseln zu anderen Anbietern, sobald dies möglich ist.

    Ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs überhaupt Auswirkungen auf das Urteil des Amtsgerichts Lingen haben wird, kann nur in einem Punkt als sicher gelten: Der BGH hat bestätigt, dass Gaspreiserhöhungen gerichtlich überprüfbar sind.

    Eine solche Überprüfung kann nur gelingen, wenn erstinstanzlich ausreichend dargelegt wurde, warum die Preiserhöhungen notwendig waren. Bekannt ist ja, dass hierzu ein von den Stadtwerken bezahltes Privatgutachten vorgelegt wurde, in dem – streitige und durch nichts belegte – angebliche Preisschwankungen beim Gaseinkauf dargestellt werden. Wie soll aber das Amtsgericht Lingen mit der Hilfe eines gerichtlichen Sachverständigen auf der Grundlage einer streitgen Tatsachenbasis eine Angemessenheit von Preiserhöhungen überprüfen? Dem gerichtlichen Sachverständigen fehlen für seinen Job Informationen, die die Wirtschaftsprüfer hatten: Was kostet das Gas im Einkauf?

    Wenn aber eine gerichtliche Überprüfung von Preiserhöhungen unmöglich ist, dann wird dies zu Lasten der Stadtwerke gehen.

Einen Kommentar schreiben