offtopic: Rentenkürzung

14. März 2007

Wer wegen einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Wichtigste Voraussetzung: Er hat entweder in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate oder insgesamt 20 Jahre lang Beiträge gezahlt. Die Rente wird dabei genau so berechnet wie die gesetzliche Altersrente. Die Höhe der Rente hängt vor allem vom Bruttogehalt während der Jahre der Berufstätigkeit ab. Doch seit dem Jahr 2001 bewilligen die Rentenversicherer diese Erwerbsminderungsrenten nur mit Abschlägen. Ihrer Ansicht nach sollten nach dem neuen Rentengesetz bis zu 10,8 Prozent weniger Rente zu zahlen sein. Sie sollten eben nicht höher sein, als die bei frühest möglichem Antrag fällige Altersrente, argumentierten die Versicherer.
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts sind diese Kürzungen vorgezogener Altersrenten in bestimmten Konstellationen rechts- und verfassungswidrig (Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Mai 2006 Aktenzeichen: B 4 RA 22/05).
Dies betrifft übrigens keine Einzelfälle. Bundesweit sind knapp eine Million Rentner betroffen. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl Lingens bedeutet dies, dass mehr als 650 Lingener zu Unrecht Kürzungen ihrer Erwerbsminderungsrenten hinzunehmen haben.


Aktuell gibt es jetzt schlechte Nachrichten für betroffene Empfänger von gekürzten Erwerbsminderungsrenten; denn mit aller Macht versuchen die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesregierung und der Bundestag die eigentlich fälligen Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zu verhindern. Versteckt im Entwurf für das Gesetz über die Rente mit 67 findet sich eine Regelung, die Nachzahlungen für die Vergangenheit ausschließt. Voraussichtlich tritt die Regelung Anfang Mai in Kraft, mag sie auch -so Experten- wegen der Rückwirkung möglicherweise verfassungswidrig sein.
Jede/r Betroffene sollte also jetzt schnell handeln!
Die gemeinnützige „Stiftung Warentest“ hat den Trick des Gesetzgebers öffentlich gemacht und gibt diesen dringenden Rat, was Betroffene selbst tun können, damit sie eine höhere Rente erhalten:
Beantragen Sie schriftlich, die Höhe Ihrer Rente zu überprüfen, wenn Ihnen Ihr Rentenversicherer ab 2001 eine um altersabhängige Abschläge gekürzte Erwerbsminderungsrente bewilligt hat. Legen Sie Widerspruch ein, wenn die Behörde Ihnen keine ungekürzte Rente bewilligt. Erheben Sie Klage, wenn die Behörde Ihren Widerspruch ablehnt. Nur so erhalten Sie sich die Chance auf Nachzahlungen. Sämtliche Verfahren sind kostenfrei.Sie brauchen dazu auch keinen Rechtsanwalt. Es reichen formlose Schreiben an Ihren Rentenversicherer (hier ein Muster des SoVD für einen Überprüfungsantrag) oder -nach einem erfolglosen Widerspruch- eine Klage bei dem für Lingen zuständigen Sozialgericht Osnabrück. Sie können Widerspruch und Klage auch jeweils mündlich erheben.
Weitere Informationen finden Sie bei
der Stiftung Warentest,
dem Westdeutschen Rundfunk,
dem Sozialverband Deutschlands und
dem DGB.

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