Energiepreise
30. März 2007
Es gibt zwei neue, interessante Entscheidungen des zuständigen VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) zur – hier im Blog diskutierten- Frage, wie weit eine gerichtliche Billigkeitskontrolle von Strom- und Erdgaspreiserhöhungen geht.
Am 14.3. entschied der Senat (VIII ZR 36/06), in der Frage der Gaspreiserhöhungen noch einmal in die mündliche Verhandlung einzutreten. Neben den Gaspreiserhöhungen will er nun auch die Ausgangspreise in den Blick nehmen. Gastarife könnten damit auch dann unbillig sein, wenn die Preiserhöhung zwar nachvollziehbar seien, aber bereits die Ausgangspreise zu hoch waren. Die Bundesrichter wollen mit den Prozessparteien die Frage erörtern, ob die bereits vor der im Prozess strittigen Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 geltenden Tarife unangemessen hoch waren und der richterlichen Kontrolle unterliegen. Nach der BGH-Rechtsprechung ist das dann der Fall, wenn der Gasanbieter in seinem Gebiet quasi ein Monopol hat. Der Senat bezeichnete dies aber als fraglich, weil zumindest ein Teil der Neukunden zwar nicht zwischen verschiedenen Gasanbietern, aber doch zwischen Heizöl, Kohle, Strom oder Fernwärme wählen könne.
Klar scheint mir die Frage der Erhöhungen von Strompreisen. Dazu diese Presseerklärung des BGH:
Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen § 315 BGB unmittelbar oder analog auf den liberalisierten Strommarkt Anwendung findet.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus einem zwischen den Parteien bestehenden Stromlieferungsvertrag auf Zahlung des Entgelts für von ihr im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 6. November 2003 gelieferten Strom in Anspruch. Der Beklagte wurde zunächst zu dem Tarif „local plus“ beliefert. Mit Schreiben vom 8. April 2002 widersprach er der von der Klägerin angekündigten Erhöhung dieses Tarifs. Die Klägerin erklärte daraufhin in ihrem Antwortschreiben vom 15. April 2002, dass aufgrund des Widerspruchs gegen die Preiserhöhung der „local plus“ Vertrag ende, sie den Beklagten bis zum 30. April 2002 zu den alten Preisen weiterbeliefere und ab dem 1. Mai 2002 zu ihrem Allgemeinen Tarif (local classic) versorgen werde. In der Folge stellte die Klägerin dem Beklagten den Stromverbrauch in Rechnung, wobei sie ab dem 1. Mai 2002 nicht mehr den Tarif „local plus“, sondern den – hinsichtlich des Verbrauchspreises teureren – Tarif „local classic“ berechnete.
Das Amtsgericht hat der Klage mit Ausnahme eines Teilbetrages wegen der Mahnkosten stattgegeben. Die dagegen von dem Beklagten eingelegte Berufung hat das Landgericht – nach Teilklagerücknahme – zurückgewiesen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat es ausgeführt, der Beklagte könne mit dem Einwand der Unbilligkeit der Stromtarife nicht durchdringen.
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Berufungsgericht den Anspruch der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2002 zu Recht bejaht hat. Eine Billigkeitsüberprüfung der Höhe des geltend gemachten Entgelts nach § 315 Abs. 3 BGB scheidet aus, weil § 315 BGB weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung findet. Die unmittelbare Anwendung des § 315 Abs. 3 BGB kommt nicht in Betracht, weil die Parteien nicht vereinbart haben, dass die Klägerin die Leistung einseitig zu bestimmen hat. Sie haben vielmehr konkret festgelegt, welche Leistung der Beklagte zu erbringen hat. Dies gilt – jedenfalls für den anfänglich vereinbarten Strompreis – auch dann, wenn – wovon das Berufungsgericht ausgegangen ist – der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferung aus den jeweiligen, von der zuständigen Behörde genehmigten allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergaben. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war der Beklagte auf die Belieferung durch die Klägerin nicht angewiesen, sondern hatte die Möglichkeit, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen. Damit fehlt es an einer Monopolstellung der Klägerin als Grundlage einer entsprechenden Anwendung des § 315 BGB.
Hinsichtlich der im Zeitraum vom 1. Mai 2002 bis 6. November 2003 erbrachten Stromlieferungen waren die tatrichterlichen Feststellungen des Berufungsgerichts unzureichend. Es ist ungeklärt geblieben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Klägerin den Vertrag in ihrem Schreiben vom 15. April 2002 für beendet erklärt hat, insbesondere, ob ihr ein Kündigungsrecht zustand. Dazu hatte das Berufungsgericht keine Feststellungen getroffen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts deshalb aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Urteil vom 28. März 2007 – VIII ZR 144/06
AG Potsdam – Urteil vom 15. Juni 2005 – 33 C 433/04 ./. LG Potsdam – Urteil vom 15. Mai 2006 – 3 S 147/05
Karlsruhe, den 28. März 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Brief an Hermann Klaas
18. März 2007
„Lieber Hermann Klaas,
am Donnerstag eröffnet Deine Lookentor-Passage. Ich erinnere mich gut noch daran, als Du vor langen Jahren zusammen mit Architekt Hermann Büscher in meinem Büro warst und mir Deine ersten Pläne dieses, für die Zukunft der Lingener Innenstadt wegweisenden Projekts vorgestellt hast. Ich nehme mal an, dass ich zwar nicht der Allererste war; aber geschmeichelt fühlte ich mich schon, dass Du ausgerechnet mir das Projekt vorstelltest, lange bevor überhaupt ein Wort darüber in den Gremien und in der Öffentlichkeit zu hören war.
Sofort habe ich damals das Vorhaben für eine gute Sache gehalten. Es gab allerdings zwei wichtige Punkte, die nach meiner Meinung nicht überzeugend gelöst waren: die rückwärtige Verkehrserschließung der Lookenstraße und vor allem zu wenig Stadtwohnungen in den Obergeschossen der Immobilie. Beide sind auch bis heute die Schwachpunkte des Projekts.
Trotzdem ist die Lookentor-Passage ein Jahrhundertprojekt, und Dir gehört Anerkennung für Deinen Mut und Dank für die Tatkraft, nicht irgendeinen Billigsupermarkt am Stadtrand zu bauen sondern im Zentrum zu investieren und damit die Innenstadt zu stärken. Es war für mich dabei bemerkenswert, mit welcher Standhaftigkeit Du der öffentlichen Kritik der Projektgegner begegnet bist, die sich nie über großflächige Konkurrenz am Stadtrand aufgeregt hatten und jetzt den kaufmännischen Grundsatz nicht erkannten, wonach Konkurrenz doch das Geschäft belebt. Letztlich haben sie es Dir aber auch nicht schwer gemacht, weil sie die einzige rechtliche Möglichkeit nicht erkannt haben, das Vorhaben zu stoppen (Du erinnerst Dich: straßenrechtliche Einziehung der kleinen Poststraße).
Das Ja meiner damaligen SPD-Fraktion war Dir sicher, nachdem Du erst mich, auf meinen Tipp hin dann auch Hajo Wiedorn und in einem Vortrag vor der SPD-Fraktion dann alle anderen überzeugt hattest. Du hast auch die Unterstützung aus dem Rathaus schnell erhalten und stets für Dein Vorhaben zu nutzen gewusst. Auch da war ich, wie Du bestimmt gehört hast, nicht immer Deiner Meinung; denn am Verkauf der von Dir für das Projekt benötigten städtischen Grundstücke hättest Du wirklich nicht auch noch verdienen müssen (Stichwort: Erschließungsbeiträge – Du erinnerst Dich), und die Ratsmehrheit hätte Dir diesen Verdienst nicht schenken sollen.
Trotz aller Kritik im Detail: Der Grundstein für eine nachhaltige Stärkung des Stadtzentrums hast Du jetzt gelegt. Ob die Lookentor-Passage ein Erfolg wird, haben vor allem die Pächter in der Hand und werden die kommenden Jahre zeigen. Es ist Ihnen und im Interesse der ganzen Stadt uns allen zu wünschen.
Ich wünsche Dir weiterhin Tatkraft, beispielsweise um auch auf Deinem Grundstück am Ende der Burgstraße eine vielversprechende Investition zu verwirklichen. Vielleicht sprichst Du darüber mit Landrat Hermann Bröring, um den Landkreis endlich zu mehr Unterstützung des Flagschiffs Lingen zu bringen – beispielsweise durch eine großzügige Erweiterung des Emslandmuseums.
Ich nehme an, Du triffst den Landrat am Mittwoch bei der offiziellen Eröffnungsfeier in der Passage. Ich bin nicht da. Du hast mich nicht eingeladen. Nein, ich glaube nicht, dass meine kritischen Vorschläge und Anmerkungen in der Vergangenheit der Grund dafür sind. Vielleicht hast Du mich bloß ein bisschen vergessen, weil ich nicht mehr in der ersten kommunalpolitischen Reihe agiere. Ich wäre aber ohnehin nicht gekommen, weil ich meine Frau zu einer Leichtathletikmeisterschaft begleite.
Herzliche Grüße
Dein Robert Koop
Ps Dafür, dass sich mein Vetter Michael die Internet-Domain Lookentor-Passage.de -mit und ohne Bindestrich- geangelt hat und Du daher auf Lookentor-Passage.com -mit und ohne Bindestrich- ausweichen musstest, trage ich keine Verantwortung. Frag’ ihn. Du siehst ihn sicherlich bei der Einweihung…“
offtopic: Rentenkürzung
14. März 2007
Wer wegen einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Erwerbsminderungsrente. Wichtigste Voraussetzung: Er hat entweder in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate oder insgesamt 20 Jahre lang Beiträge gezahlt. Die Rente wird dabei genau so berechnet wie die gesetzliche Altersrente. Die Höhe der Rente hängt vor allem vom Bruttogehalt während der Jahre der Berufstätigkeit ab. Doch seit dem Jahr 2001 bewilligen die Rentenversicherer diese Erwerbsminderungsrenten nur mit Abschlägen. Ihrer Ansicht nach sollten nach dem neuen Rentengesetz bis zu 10,8 Prozent weniger Rente zu zahlen sein. Sie sollten eben nicht höher sein, als die bei frühest möglichem Antrag fällige Altersrente, argumentierten die Versicherer.
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts sind diese Kürzungen vorgezogener Altersrenten in bestimmten Konstellationen rechts- und verfassungswidrig (Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Mai 2006 Aktenzeichen: B 4 RA 22/05).
Dies betrifft übrigens keine Einzelfälle. Bundesweit sind knapp eine Million Rentner betroffen. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl Lingens bedeutet dies, dass mehr als 650 Lingener zu Unrecht Kürzungen ihrer Erwerbsminderungsrenten hinzunehmen haben.
Aktuell gibt es jetzt schlechte Nachrichten für betroffene Empfänger von gekürzten Erwerbsminderungsrenten; denn mit aller Macht versuchen die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesregierung und der Bundestag die eigentlich fälligen Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zu verhindern. Versteckt im Entwurf für das Gesetz über die Rente mit 67 findet sich eine Regelung, die Nachzahlungen für die Vergangenheit ausschließt. Voraussichtlich tritt die Regelung Anfang Mai in Kraft, mag sie auch -so Experten- wegen der Rückwirkung möglicherweise verfassungswidrig sein.
Jede/r Betroffene sollte also jetzt schnell handeln!
Die gemeinnützige „Stiftung Warentest“ hat den Trick des Gesetzgebers öffentlich gemacht und gibt diesen dringenden Rat, was Betroffene selbst tun können, damit sie eine höhere Rente erhalten:
Beantragen Sie schriftlich, die Höhe Ihrer Rente zu überprüfen, wenn Ihnen Ihr Rentenversicherer ab 2001 eine um altersabhängige Abschläge gekürzte Erwerbsminderungsrente bewilligt hat. Legen Sie Widerspruch ein, wenn die Behörde Ihnen keine ungekürzte Rente bewilligt. Erheben Sie Klage, wenn die Behörde Ihren Widerspruch ablehnt. Nur so erhalten Sie sich die Chance auf Nachzahlungen. Sämtliche Verfahren sind kostenfrei.Sie brauchen dazu auch keinen Rechtsanwalt. Es reichen formlose Schreiben an Ihren Rentenversicherer (hier ein Muster des SoVD für einen Überprüfungsantrag) oder -nach einem erfolglosen Widerspruch- eine Klage bei dem für Lingen zuständigen Sozialgericht Osnabrück. Sie können Widerspruch und Klage auch jeweils mündlich erheben.
Weitere Informationen finden Sie bei
der Stiftung Warentest,
dem Westdeutschen Rundfunk,
dem Sozialverband Deutschlands und
dem DGB.
Galle
14. März 2007
Heute morgen ist mir die Galle übergelaufen, als ich Einzelheiten des so genannten Bleiberecht-Kompromisses gelesen habe. Auch in Lingen gibt es Dutzende von Flüchtlingen jeden Alters, die seit Jahren hier leben, aus den unterschiedlichsten Gründen nicht ausreisen oder ausreisen können und daher „geduldet“ werden, also den Steuernzahlern auf der Tasche liegen, weil sie nicht arbeiten dürfen. In ganz Deutschland schätzt man ihre Zahl auf 180.000. Um die geht es. Sie sollen endlich ein Bleiberecht und damit eine Perspektive erhalten. Die Polizeipolitiker -das sind die, die in jedem Menschen erst einmal ein Sicherheitsrisiko sehen- wollen das nicht. Angeführt von Niedersachsens Wulff und Bayerns Stoiber haben sie es wieder einmal geschafft, einen inhumanen Katalog von Gemeinheiten in den neuen Gesetzesvorschlag zum Bleiberecht zu drücken, der aus dem angestrebten großzügigen Verfahren das Gegenteil macht.
Besonders widerlich:
Minderjährige, gut integrierte Kinder können ein Bleiberecht nur dann bekommen, wenn ihre Eltern bereit sind, das Land zu verlassen. Das stellt Eltern vor die schreckliche Entscheidung, die Zukunft ihrer Kinder in Deutschland durch die eigene Ausreise erkaufen zu müssen…
Was sind das eigentlich für Menschen, die sich solche Gesetze ausdenken?
Mehr:
Video und weitere Infformationen aus der ZEIT
pro-asyl.de
Nds. Flüchtlingsrat
und für Stammtischexperten: Capital